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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne nimmt die als Anlage beigefügten Abwägungsmaterialien zur Kenntnis und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
Sachverhalt:
Während der Aufstellung des integrierten Handlungskonzepts Wanne-Süd waren die Betroffenen und die öffentlichen Aufgabenträger gemäß § 171 e Absatz 4 Baugesetzbuch zu beteiligen.
Die Beteiligung erfolgte auf der Grundlage der Quartiersanalyse- und Konzeption, in der die Analyse sowie die geplanten Maßnahmen im Wesentlichen aufgeführt sind. Die einzelnen Maßnahmen sowie die beabsichtigte Vorgehensweise in der Umsetzungsphase wurden im Weiteren detailliert und ergänzt. Beides wurde zum integrierten Handlungskonzept Wanne-Süd zusammengeführt.
Die Betroffenen wurden in Form einer Informations- und Diskussionsveranstaltung am 24.06. 2015 beteiligt, die Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger hat im Zeitraum vom 29.05.2015 bis zum 30.06.2015 stattgefunden.
Im Rahmen der Abwägung ist über die dabei eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zu entscheiden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Anlagen:
Abwägungsmaterialien zur Aufstellung des integrierten Handlungskonzeptes Wanne-Süd
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage_Abwägung iHK Wanne-Süd (112 KB) |