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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) | 2015/0688 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Bezirksvertretung Eickel - Herne-Mitte - Sodingen - Wanne beschließt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Durchführung der in der Anlage 1 dargestellten Maßnahmen und empfiehlt dem Rat der Stadt die Punkte 3 bis 7 dieser Vorlage zu beschließen. 2. Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt – auch gem. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung anstelle der sonst zuständigen Fachausschüsse -, die Punkte 3 bis 7 dieser Vorlage zu beschließen. 3. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und den Rechtsgrundlagen des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) die Maßnahmen sowie deren Durchführung, d. h., bautechnische Abwicklung und vollständige Abnahme im Zeitraum 01.07.2015 bis 31.12.2018, der in der Anlage 1 aufgeführten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit einem Fördervolumen von insgesamt 21.756.479,89 € zzgl. eines 10 %-igen Eigenanteils (i. H. v. 2.417.386,65 €), soweit er zuständig ist. Das gesamte Maßnahmenvolumen beträgt 24.173.866,54 €. 4. Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit. 5. Der Rat der Stadt beschließt die Aufnahme der Maßnahmen als Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2016. 6. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH) mit der Projektleitung und der Umsetzung und förderrechtlichen Abwicklung der Gesamtheit aller Maßnahmen. Auf Maßnahmenebene liegt die Zuständigkeit innerhalb der betroffenen Fachbereiche. Hierzu gehört die eigenständige Durchführung der Maßnahmen, sowie ihre förderrechtliche Einpassung und Begründung. 7. Der Rat der Stadt beschließt, dass die nach Beginn des Förderzeitraums am 01.07.2015 begonnen Maßnahmen des Straßenbaus, die die Förderkriterien erfüllen, aus Mitteln des KInvFG finanziert werden.
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03.11.2015 - Bezirksvertretung Eickel | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Eickel beschließt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Durchführung der in der Anlage 1 dargestellten Maßnahmen und empfiehlt dem Rat der Stadt die Punkte 3 bis 7 dieser Vorlage zu beschließen. 2. Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt – auch gem. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung anstelle der sonst zuständigen Fachausschüsse -, die Punkte 3 bis 7 dieser Vorlage zu beschließen. 3. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und den Rechtsgrundlagen des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) die Maßnahmen sowie deren Durchführung, d. h., bautechnische Abwicklung und vollständige Abnahme im Zeitraum 01.07.2015 bis 31.12.2018, der in der Anlage 1 aufgeführten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit einem Fördervolumen von insgesamt 21.756.479,89 € zzgl. eines 10 %-igen Eigenanteils (i. H. v. 2.417.386,65 €), soweit er zuständig ist. Das gesamte Maßnahmenvolumen beträgt 24.173.866,54 €. 4. Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit. 5. Der Rat der Stadt beschließt die Aufnahme der Maßnahmen als Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2016. 6. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH) mit der Projektleitung und der Umsetzung und förderrechtlichen Abwicklung der Gesamtheit aller Maßnahmen. Auf Maßnahmenebene liegt die Zuständigkeit innerhalb der betroffenen Fachbereiche. Hierzu gehört die eigenständige Durchführung der Maßnahmen, sowie ihre förderrechtliche Einpassung und Begründung. 7. Der Rat der Stadt beschließt, dass die nach Beginn des Förderzeitraums am 01.07.2015 begonnen Maßnahmen des Straßenbaus, die die Förderkriterien erfüllen, aus Mitteln des KInvFG finanziert werden.
Abstimmungsergebnis:
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03.11.2015 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Durchführung der in der Anlage 1 dargestellten Maßnahmen und empfiehlt dem Rat der Stadt die Punkte 3 bis 7 dieser Vorlage zu beschließen. 2. Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt – auch gem. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung anstelle der sonst zuständigen Fachausschüsse -, die Punkte 3 bis 7 dieser Vorlage zu beschließen. 3. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und den Rechtsgrundlagen des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) die Maßnahmen sowie deren Durchführung, d. h., bautechnische Abwicklung und vollständige Abnahme im Zeitraum 01.07.2015 bis 31.12.2018, der in der Anlage 1 aufgeführten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit einem Fördervolumen von insgesamt 21.756.479,89 € zzgl. eines 10 %-igen Eigenanteils (i. H. v. 2.417.386,65 €), soweit er zuständig ist. Das gesamte Maßnahmenvolumen beträgt 24.173.866,54 €. 4. Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit. 5. Der Rat der Stadt beschließt die Aufnahme der Maßnahmen als Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2016. 6. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH) mit der Projektleitung und der Umsetzung und förderrechtlichen Abwicklung der Gesamtheit aller Maßnahmen. Auf Maßnahmenebene liegt die Zuständigkeit innerhalb der betroffenen Fachbereiche. Hierzu gehört die eigenständige Durchführung der Maßnahmen, sowie ihre förderrechtliche Einpassung und Begründung. 7. Der Rat der Stadt beschließt, dass die nach Beginn des Förderzeitraums am 01.07.2015 begonnen Maßnahmen des Straßenbaus, die die Förderkriterien erfüllen, aus Mitteln des KInvFG finanziert werden.
Abstimmungsergebnis:
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03.11.2015 - Bezirksvertretung Sodingen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Durchführung der in der Anlage 1 dargestellten Maßnahmen und empfiehlt dem Rat der Stadt die Punkte 3 bis 7 dieser Vorlage zu beschließen. 2. Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt – auch gem. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung anstelle der sonst zuständigen Fachausschüsse -, die Punkte 3 bis 7 dieser Vorlage zu beschließen. 3. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und den Rechtsgrundlagen des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) die Maßnahmen sowie deren Durchführung, d. h., bautechnische Abwicklung und vollständige Abnahme im Zeitraum 01.07.2015 bis 31.12.2018, der in der Anlage 1 aufgeführten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit einem Fördervolumen von insgesamt 21.756.479,89 € zzgl. eines 10 %-igen Eigenanteils (i. H. v. 2.417.386,65 €), soweit er zuständig ist. Das gesamte Maßnahmenvolumen beträgt 24.173.866,54 €. 4. Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit. 5. Der Rat der Stadt beschließt die Aufnahme der Maßnahmen als Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2016. 6. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH) mit der Projektleitung und der Umsetzung und förderrechtlichen Abwicklung der Gesamtheit aller Maßnahmen. Auf Maßnahmenebene liegt die Zuständigkeit innerhalb der betroffenen Fachbereiche. Hierzu gehört die eigenständige Durchführung der Maßnahmen, sowie ihre förderrechtliche Einpassung und Begründung. 7. Der Rat der Stadt beschließt, dass die nach Beginn des Förderzeitraums am 01.07.2015 begonnen Maßnahmen des Straßenbaus, die die Förderkriterien erfüllen, aus Mitteln des KInvFG finanziert werden.
Abstimmungsergebnis:
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03.11.2015 - Bezirksvertretung Wanne | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Wanne beschließt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Durchführung der in der Anlage 1 dargestellten Maßnahmen und empfiehlt dem Rat der Stadt die Punkte 3 bis 7 dieser Vorlage zu beschließen. 2. Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt – auch gem. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung anstelle der sonst zuständigen Fachausschüsse -, die Punkte 3 bis 7 dieser Vorlage zu beschließen. 3. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und den Rechtsgrundlagen des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) die Maßnahmen sowie deren Durchführung, d. h., bautechnische Abwicklung und vollständige Abnahme im Zeitraum 01.07.2015 bis 31.12.2018, der in der Anlage 1 aufgeführten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit einem Fördervolumen von insgesamt 21.756.479,89 € zzgl. eines 10 %-igen Eigenanteils (i. H. v. 2.417.386,65 €), soweit er zuständig ist. Das gesamte Maßnahmenvolumen beträgt 24.173.866,54 €. 4. Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit. 5. Der Rat der Stadt beschließt die Aufnahme der Maßnahmen als Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2016. 6. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH) mit der Projektleitung und der Umsetzung und förderrechtlichen Abwicklung der Gesamtheit aller Maßnahmen. Auf Maßnahmenebene liegt die Zuständigkeit innerhalb der betroffenen Fachbereiche. Hierzu gehört die eigenständige Durchführung der Maßnahmen, sowie ihre förderrechtliche Einpassung und Begründung. 7. Der Rat der Stadt beschließt, dass die nach Beginn des Förderzeitraums am 01.07.2015 begonnen Maßnahmen des Straßenbaus, die die Förderkriterien erfüllen, aus Mitteln des KInvFG finanziert werden.
Abstimmungsergebnis:
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03.11.2015 - Haupt- und Personalausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 1 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es erfolgt eine gemeinsame Beratung mit den Bezirksvertretungen Eickel, Herne-Mitte, Sodingen und Wanne.
Herr Sobieski stellt für die SPD- und CDU-Fraktion nachstehenden Änderungsantrag:
„Die in Anlage 1 aufgeführte Maßnahmenliste für das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz soll wie folgt geändert werden:
Kürzungen Innerhalb des Investitionsschwerpunktes Bereich Tiefbau und Verkehr (FB53) soll die KInvFG-Einnahme für die im investiven Haushalt 2016 – 2018 nicht enthaltene Maßnahme „Barrierefreier Ausbau von Lichtsignalanlagen (7.542044)“ um 250.000 Euro, auf 1.970.000 Euro, gekürzt werden. Innerhalb des Investitionsschwerpunktes Sanierungsmaßnahmen von kommunalnutzungsorientierten Gebäuden (GMH) soll die KInvFG-Einnahme für die nicht im Haushalt 2015 – 2018 enthaltene Maßnahme „BG Freiligrathstraße 12, Gebäudehülle, Technik“ um 250.000 Euro, auf 2.000.000 Euro, gekürzt werden.
Gewährung von Finanzhilfen mit Schwerpunkt Infrastruktur; Krankenhäuser gem. § 3 Nr. 1 a) KInvFG Gewährung einer Finanzhilfe nach § 3 Nr. 1 a) KInvFG für das Evangelische Krankenhaus Herne ( Ev. Krankenhausgemeinschaft Herne | Castrop-Rauxel gGmbH) in Höhe von 250.000 Euro. Gewährung einer Finanzhilfe nach § 3 Nr. 1 a) KInvFG für das Marien Hospital Herne (St. Elisabeth Gruppe Katholische Kliniken Rhein-Ruhr) in Höhe von 250.000 Euro.“
Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda lässt zunächst über den Änderungsantrag abstimmen:
Anschließend lässt er über den geänderten Beschluss abstimmen: 1. entfällt 2. Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt – auch gem. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung anstelle der sonst zuständigen Fachausschüsse -, die Punkte 3 bis 7 dieser Vorlage mit den zuvor beschlossenen Änderungen der Maßnahmeliste zu beschließen. 3. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und den Rechtsgrundlagen des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) die Maßnahmen sowie deren Durchführung, d. h., bautechnische Abwicklung und vollständige Abnahme im Zeitraum 01.07.2015 bis 31.12.2018, der in der Anlage 1 aufgeführten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit einem Fördervolumen von insgesamt 21.756.479,89 € zzgl. eines 10 %-igen Eigenanteils (i. H. v. 2.417.386,65 €), soweit er zuständig ist. Das gesamte Maßnahmenvolumen beträgt 24.173.866,54 €. 4. Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit. 5. Der Rat der Stadt beschließt die Aufnahme der Maßnahmen als Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2016. 6. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH) mit der Projektleitung und der Umsetzung und förderrechtlichen Abwicklung der Gesamtheit aller Maßnahmen. Auf Maßnahmenebene liegt die Zuständigkeit innerhalb der betroffenen Fachbereiche. Hierzu gehört die eigenständige Durchführung der Maßnahmen, sowie ihre förderrechtliche Einpassung und Begründung. 7. Der Rat der Stadt beschließt, dass die nach Beginn des Förderzeitraums am 01.07.2015 begonnen Maßnahmen des Straßenbaus, die die Förderkriterien erfüllen, aus Mitteln des KInvFG finanziert werden.
Abstimmungsergebnis:
Hinweis der Schriftführung:
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12.11.2015 - Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Haupt- und Personalausschuss vom 03.11.2015 wurde der Beschluss wie folgt geändert:
Die in Anlage 1 aufgeführte Maßnahmenliste für das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz soll wie folgt geändert werden:
Kürzungen Innerhalb des Investitionsschwerpunktes Bereich Tiefbau und Verkehr (FB53) soll die KInvFG-Einnahme für die im investiven Haushalt 2016 – 2018 nicht enthaltene Maßnahme „Barrierefreier Ausbau von Lichtsignalanlagen (7.542044)“ um 250.000 Euro, auf 1.970.000 Euro, gekürzt werden. Innerhalb des Investitionsschwerpunktes Sanierungsmaßnahmen von kommunalnutzungsorientierten Gebäuden (GMH) soll die KInvFG-Einnahme für die nicht im Haushalt 2015 – 2018 enthaltene Maßnahme „BG Freiligrathstraße 12, Gebäudehülle, Technik“ um 250.000 Euro, auf 2.000.000 Euro, gekürzt werden.
Gewährung von Finanzhilfen mit Schwerpunkt Infrastruktur; Krankenhäuser gem. § 3 Nr. 1 a) KInvFG Gewährung einer Finanzhilfe nach § 3 Nr. 1 a) KInvFG für das Evangelische Krankenhaus Herne ( Ev. Krankenhausgemeinschaft Herne | Castrop-Rauxel gGmbH) in Höhe von 250.000 Euro. Gewährung einer Finanzhilfe nach § 3 Nr. 1 a) KInvFG für das Marien Hospital Herne (St. Elisabeth Gruppe Katholische Kliniken Rhein-Ruhr) in Höhe von 250.000 Euro.“
Die Vorsitzende bittet über den geänderten Beschluss abzustimmen.
Einwände werden von den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen nicht erhoben.
Geänderter Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Eickel - Herne-Mitte - Sodingen - Wanne beschließt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Durchführung der in der Anlage 1 dargestellten Maßnahmen und empfiehlt dem Rat der Stadt die Punkte 3 bis 7 dieser Vorlage mit den zuvor beschlossenen Änderungen der Maßnahmenliste zu beschließen. 2. Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt – auch gem. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung anstelle der sonst zuständigen Fachausschüsse -, die Punkte 3 bis 7 dieser Vorlage zu beschließen. 3. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und den Rechtsgrundlagen des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) die Maßnahmen sowie deren Durchführung, d. h., bautechnische Abwicklung und vollständige Abnahme im Zeitraum 01.07.2015 bis 31.12.2018, der in der Anlage 1 aufgeführten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit einem Fördervolumen von insgesamt 21.756.479,89 € zzgl. eines 10 %-igen Eigenanteils (i. H. v. 2.417.386,65 €), soweit er zuständig ist. Das gesamte Maßnahmenvolumen beträgt 24.173.866,54 €. 4. Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit. 5. Der Rat der Stadt beschließt die Aufnahme der Maßnahmen als Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2016. 6. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH) mit der Projektleitung und der Umsetzung und förderrechtlichen Abwicklung der Gesamtheit aller Maßnahmen. Auf Maßnahmenebene liegt die Zuständigkeit innerhalb der betroffenen Fachbereiche. Hierzu gehört die eigenständige Durchführung der Maßnahmen, sowie ihre förderrechtliche Einpassung und Begründung. 7. Der Rat der Stadt beschließt, dass die nach Beginn des Förderzeitraums am 01.07.2015 begonnen Maßnahmen des Straßenbaus, die die Förderkriterien erfüllen, aus Mitteln des KInvFG finanziert werden.
Abstimmungsergebnis:
Hinweis der Schriftführung: |
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17.11.2015 - Rat der Stadt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 31 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Sobieski bittet, die von der SPD- und CDU-Fraktion beantragten und vom Haupt- und Personalausschuss beschlossenen Änderungen zu übernehmen:
„Die in Anlage 1 aufgeführte Maßnahmenliste für das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz soll wie folgt geändert werden:
Kürzungen Innerhalb des Investitionsschwerpunktes Bereich Tiefbau und Verkehr (FB53) soll die KInvFG-Einnahme für die im investiven Haushalt 2016 – 2018 nicht enthaltene Maßnahme „Barrierefreier Ausbau von Lichtsignalanlagen (7.542044)“ um 250.000 Euro, auf 1.970.000 Euro, gekürzt werden. Innerhalb des Investitionsschwerpunktes Sanierungsmaßnahmen von kommunalnutzungsorientierten Gebäuden (GMH) soll die KInvFG-Einnahme für die nicht im Haushalt 2015 – 2018 enthaltene Maßnahme „BG Freiligrathstraße 12, Gebäudehülle, Technik“ um 250.000 Euro, auf 2.000.000 Euro, gekürzt werden.
Gewährung von Finanzhilfen mit Schwerpunkt Infrastruktur; Krankenhäuser gem. § 3 Nr. 1 a) KInvFG Gewährung einer Finanzhilfe nach § 3 Nr. 1 a) KInvFG für das Evangelische Krankenhaus Herne ( Ev. Krankenhausgemeinschaft Herne | Castrop-Rauxel gGmbH) in Höhe von 250.000 Euro. Gewährung einer Finanzhilfe nach § 3 Nr. 1 a) KInvFG für das Marien Hospital Herne (St. Elisabeth Gruppe Katholische Kliniken Rhein-Ruhr) in Höhe von 250.000 Euro.“
Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda lässt über den geänderten Beschluss in der Fassung des Haupt- und Personalausschusses abstimmen: 1. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und den Rechtsgrundlagen des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) die Maßnahmen sowie deren Durchführung, d. h., bautechnische Abwicklung und vollständige Abnahme im Zeitraum 01.07.2015 bis 31.12.2018, der in der Anlage 1 aufgeführten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit einem Fördervolumen von insgesamt 21.756.479,89 € zzgl. eines 10 %-igen Eigenanteils (i. H. v. 2.417.386,65 €) mit den vorgenannten Änderungen der Maßnahmeliste, soweit er zuständig ist. Das gesamte Maßnahmenvolumen beträgt 24.173.866,54 €. 2. Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit. 3. Der Rat der Stadt beschließt die Aufnahme der Maßnahmen als Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2016. 4. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH) mit der Projektleitung und der Umsetzung und förderrechtlichen Abwicklung der Gesamtheit aller Maßnahmen. Auf Maßnahmenebene liegt die Zuständigkeit innerhalb der betroffenen Fachbereiche. Hierzu gehört die eigenständige Durchführung der Maßnahmen, sowie ihre förderrechtliche Einpassung und Begründung. 5. Der Rat der Stadt beschließt, dass die nach Beginn des Förderzeitraums am 01.07.2015 begonnen Maßnahmen des Straßenbaus, die die Förderkriterien erfüllen, aus Mitteln des KInvFG finanziert werden.
Abstimmungsergebnis:
Hinweis der Schriftführung:
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Ö 2 | Änderung der orstrechtlichen Bestimmungen hier: Neufassung der Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der örtlichen Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) | 2015/0614 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Landschaftsplanänderung Nr. 25 für den Bereich "Naturschutzgebiet Volkspark Sodingen" - Stadtbezirk Sodingen - 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 Landschaftsgesetz NRW (LG NW) | 2015/0538 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NW für die Änderung Nr. 27 des Landschaftsplanes "Landschaftspark um die Fortbildungsakademie des Landesinnenministeriums" - Stadtbezirk Sodingen | 2015/0555 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Eigenbetrieb Bäder Herne Vergabe des Auftrags Fliesen-, Abdichtungs- und Estricharbeiten zur Errichtung des Freizeit- und Sportbades Wananas | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Eigenbetrieb Bäder Herne Vergabe des Auftrags für Trockenbau und Abhangdecken zur Er-richtung des Freizeit- und Sportbades Wananas | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 3 | Dringlichkeitsentscheidung Flüchtlingsunterbringung Südstraße | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 4 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 5 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||