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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es erfolgt eine gemeinsame Beratung mit den Bezirksvertretungen Eickel, Herne-Mitte, Sodingen und Wanne.
Herr Sobieski stellt für die SPD- und CDU-Fraktion nachstehenden Änderungsantrag:
„Die in Anlage 1 aufgeführte Maßnahmenliste für das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz soll wie folgt geändert werden:
Kürzungen
Innerhalb des Investitionsschwerpunktes Bereich Tiefbau und Verkehr (FB53) soll die KInvFG-Einnahme für die im investiven Haushalt 2016 – 2018 nicht enthaltene Maßnahme „Barrierefreier Ausbau von Lichtsignalanlagen (7.542044)“ um 250.000 Euro, auf 1.970.000 Euro, gekürzt werden.
Innerhalb des Investitionsschwerpunktes Sanierungsmaßnahmen von kommunalnutzungsorientierten Gebäuden (GMH) soll die KInvFG-Einnahme für die nicht im Haushalt 2015 – 2018 enthaltene Maßnahme „BG Freiligrathstraße 12, Gebäudehülle, Technik“ um 250.000 Euro, auf 2.000.000 Euro, gekürzt werden.
Gewährung von Finanzhilfen mit Schwerpunkt Infrastruktur; Krankenhäuser gem. § 3 Nr. 1 a) KInvFG
Gewährung einer Finanzhilfe nach § 3 Nr. 1 a) KInvFG für das Evangelische Krankenhaus Herne ( Ev. Krankenhausgemeinschaft Herne | Castrop-Rauxel gGmbH) in Höhe von 250.000 Euro.
Gewährung einer Finanzhilfe nach § 3 Nr. 1 a) KInvFG für das Marien Hospital Herne (St. Elisabeth Gruppe Katholische Kliniken Rhein-Ruhr) in Höhe von 250.000 Euro.“
Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda lässt zunächst über den Änderungsantrag abstimmen:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | DieLinke | Piraten-AL | OB |
dafür: | 11 | 5 | 3 | 1 | 0 | 1 | 1 |
dagegen: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Enthaltung: | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Anschließend lässt er über den geänderten Beschluss abstimmen:
1. entfällt
2. Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt – auch gem. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung anstelle der sonst zuständigen Fachausschüsse -, die Punkte 3 bis 7 dieser Vorlage mit den zuvor beschlossenen Änderungen der Maßnahmeliste zu beschließen.
3. Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Bundes und den Rechtsgrundlagen des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) die Maßnahmen sowie deren Durchführung, d. h., bautechnische Abwicklung und vollständige Abnahme im Zeitraum 01.07.2015 bis 31.12.2018, der in der Anlage 1 aufgeführten Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit einem Fördervolumen von insgesamt 21.756.479,89 € zzgl. eines 10 %-igen Eigenanteils (i. H. v. 2.417.386,65 €), soweit er zuständig ist. Das gesamte Maßnahmenvolumen beträgt 24.173.866,54 €.
4. Der Rat der Stadt stellt die benötigten Haushaltsmittel bereit.
5. Der Rat der Stadt beschließt die Aufnahme der Maßnahmen als Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2016.
6. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH) mit der Projektleitung und der Umsetzung und förderrechtlichen Abwicklung der Gesamtheit aller Maßnahmen. Auf Maßnahmenebene liegt die Zuständigkeit innerhalb der betroffenen Fachbereiche. Hierzu gehört die eigenständige Durchführung der Maßnahmen, sowie ihre förderrechtliche Einpassung und Begründung.
7. Der Rat der Stadt beschließt, dass die nach Beginn des Förderzeitraums am 01.07.2015 begonnen Maßnahmen des Straßenbaus, die die Förderkriterien erfüllen, aus Mitteln des KInvFG finanziert werden.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | DieLinke | Piraten-AL | OB |
dafür: | 10 | 5 | 3 | 1 | 0 | 0 | 1 |
dagegen: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Enthaltung: | 2 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
Hinweis der Schriftführung:
Die im Beschluss genannte Anlage ist dem Original der Niederschrift beigefügt.