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Der Rat der Stadt beschließt die „Leitlinien zur
Stadtentwicklung“ als Handlungsrahmen für die weitere Entwicklung und
Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen in den ausgewiesenen
Handlungsfeldern der kommunalen Infrastruktur.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den
Leitrahmen / die Leitlinien in regelmäßigen Abständen den aus der
allgemeinen (demographischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen)
Entwicklung erwachsenen Anforderungen anzupassen und dabei insbesondere
die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt im Auge zu behalten.
Der Rat der Stadt erwartet, dass bei der Umsetzung
der Leitlinien Umweltbelange, Genderaspekte und Partizipationsfragen als
querschnittsbezogene Aufgaben in allen Handlungsfeldern ausreichend
Berücksichtigung finden.
05.05.2009 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Ö 1 - geändert beschlossen
Für die CDU-Fraktion stellt Herr Finke den folgenden Änderungsantrag:
Herr Overath vom Fachbereich 22 /
Stadtentwicklung verweist auf einen Tippfehler aufSeite 2 Absatz 5 Satz 1 der Vorlage. Dort muss es
Jahrgangsstufe 12 heißen. Anschließend erläutert er die
Themenschwerpunkte und Handlungsfelder, zieht ein Fazit und gibt einen Ausblick
auf das weitere Vorgehen sowie die künftigen Aufgaben.
Für die SPD-Fraktion erkundigt
sichFrau Lukas, warum unter Punkt
4 – Kultur – das Volkshaus Röhlinghausen nicht als
Veranstaltungsort genannt wurde sowie unter Punkt 14 – Identität und Image
– der Grünzug D nicht aufgeführt ist.
Die CDU-Fraktion bittet lt. Herrn
Finke die Verwaltung das Hallenbad Eickel nicht ersatzlos zu schließen.
Außerdem fragt er nach, ab wanndie aufgegebene Fläche am Holsterhauser Friedhof für eine
Wohnbebauung vorgesehen ist.
Lt. Herrn Overath liegt das an
den Stellungnahmen der betreffenden Fachbereiche, kann aber bei den Beratungen
in den jeweiligen Fachausschüssenzur Sprache kommen.
Für die
CDU-Fraktion stellt Herr Finke den folgenden Änderungsantrag:
Im letzten
Absatz auf Seite 86 der Leitlinien zur Stadtentwicklung sollen folgende
Textpassagen gestrichen werden:
Aus den bisherigen Analysen ergibt sich für Herne das Erfordernis, bei
allen Bau- und Baulandaktivitäten, speziell auch beim aktuell diskutierten
Schweinemarkt, darauf zu achten, die Wohnungsüberhänge generell nicht zu
vergrößern und das Angebot im Einzelfall standort-, aber auch nachfragegerecht
zu gestalten, d. h. unter Beachtung sozialräumlicher Gesichtspunkte auf die
Zielgruppen zu konzentrieren, die mit entsprechender Kaufkraft ausgestattet das
spezielle Angebot am jeweiligen Standort auch nachfragen. Da es für den
Schweinemarkt bislang weder einen Investor, noch ein schlüssiges Nutzungs- und
Baukonzept gibt und alternative Flächen (s. o.) zur Verfügung stehen, besteht
Einvernehmen darüber, von einer Vermarktung dieses Geländes vorerst abzusehen.
Herr Lehmann
von der SPD-Fraktion beantragt vor Beschlussfassung zum Änderungsantrag eine
Sitzungsunterbrechung.
Anschließend
wird der Änderungsantrag zu Seite 86 der Leitlinien zur Stadtentwicklung
einstimmig angenommen.
Geänderter Beschluss:
Der Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die „Leitlinien zur
Stadtentwicklung“ als Handlungsrahmen für die weitere Entwicklung und
Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen in den ausgewiesenen
Handlungsfeldern der kommunalen Infrastruktur. Unter Berücksichtigung der
vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vorgeschlagenen
Textpassagenstreichung auf Seite 86, letzter Absatz, der Leitlinien zur
Stadtentwicklung:
Aus den bisherigen Analysen
ergibt sich für Herne das Erfordernis, bei allen Bau- und Baulandaktivitäten, speziell
auch beim aktuell diskutierten Schweinemarkt, darauf zu achten, die
Wohnungsüberhänge generell nicht zu vergrößern und das Angebot im Einzelfall
standort-, aber auch nachfragegerecht zu gestalten, d. h. unter Beachtung
sozialräumlicher Gesichtspunkte auf die Zielgruppen zu konzentrieren, die mit
entsprechender Kaufkraft ausgestattet das spezielle Angebot am jeweiligen
Standort auch nachfragen. Da es für den Schweinemarkt bislang weder einen
Investor, noch ein schlüssiges Nutzungs- und Baukonzept gibt und alternative
Flächen (s. o.) zur Verfügung stehen, besteht Einvernehmen darüber, von einer
Vermarktung dieses Geländes vorerst abzusehen.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den
Leitrahmen / die Leitlinien in regelmäßigen Abständen den aus der
allgemeinen (demographischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen)
Entwicklung erwachsenen Anforderungen anzupassen und dabei insbesondere
die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt im Auge zu behalten.
Der Rat der Stadt erwartet, dass bei der Umsetzung
der Leitlinien Umweltbelange, Genderaspekte und Partizipationsfragen als
querschnittsbezogene Aufgaben in allen Handlungsfeldern ausreichend
Berücksichtigung finden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
dafür:
13
dagegen:
0
Enthaltung:
0
07.05.2009 - Jugendhilfeausschuss
Ö 1 - beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die „Leitlinien
zur Stadtentwicklung“ als Handlungsrahmen für die weitere
Entwicklung und Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen in den
ausgewiesenen Handlungsfeldern der kommunalen Infrastruktur.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den
Leitrahmen / die Leitlinien in regelmäßigen Abständen den aus der
allgemeinen (demographischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen)
Entwicklung erwachsenen Anforderungen anzupassen und dabei insbesondere
die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt im Auge zu behalten.
Der Rat der Stadt erwartet, dass bei der Umsetzung
der Leitlinien Umweltbelange, Genderaspekte und Partizipationsfragen als
querschnittsbezogene Aufgaben in allen Handlungsfeldern ausreichend
Berücksichtigung finden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:
12
dagegen:
---
Enthaltung:
---
13.05.2009 - Ausschuss für Umweltschutz
Ö 3 - beschlossen
Beschluss:
Herr Overath
vom Fachbereich 22/Stadtentwicklung verweist auf einen Tippfehler auf Seite 2,
Absatz 5, Satz 1 der Vorlage. Dort muss es Jahrgangsstufe 12 heißen.
Anschließend
erläutert er die Themenschwerpunkte und Handlungsfelder, zieht ein Fazit und
gibt einen Ausblick auf das weitere Vorgehen sowie die künftigen Aufgaben.
Außerdem
erklärt er, dass eine 1-bis 2malige Fortschreibung der Leitlinie während einer
Ratsperiode notwendig sein könnte.
Beschluss:
Der Ausschuss
für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die „Leitlinien
zur Stadtentwicklung“ als Handlungsrahmen für die weitere
Entwicklung und Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen in den
ausgewiesenen Handlungsfeldern der kommunalen Infrastruktur.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den
Leitrahmen / die Leitlinien in regelmäßigen Abständen den aus der
allgemeinen (demographischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen)
Entwicklung erwachsenen Anforderungen anzupassen und dabei insbesondere
die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt im Auge zu behalten.
Der Rat der Stadt erwartet, dass bei der Umsetzung
der Leitlinien Umweltbelange, Genderaspekte und Partizipationsfragen als
querschnittsbezogene Aufgaben in allen Handlungsfeldern ausreichend
Berücksichtigung finden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit
Enthaltung
dafür:
19
dagegen:
0
Enthaltung:
1
26.05.2009 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie
Ö 1 - beschlossen
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie empfiehlt dem Rat der
Stadt Herne folgende Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie
empfiehlt dem Rat der Stadt Herne folgende Beschlussfassung:
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die „Leitlinien zur
Stadtentwicklung“ als Handlungsrahmen für die weitere Entwicklung und
Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen in den ausgewiesenen
Handlungsfeldern der kommunalen Infrastruktur.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den
Leitrahmen / die Leitlinien in regelmäßigen Abständen den aus der
allgemeinen (demographischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen)
Entwicklung erwachsenen Anforderungen anzupassen und dabei insbesondere
die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt im Auge zu behalten.
Der Rat der Stadt erwartet, dass bei der Umsetzung
der Leitlinien Umweltbelange, Genderaspekte und Partizipationsfragen als
querschnittsbezogene Aufgaben in allen Handlungsfeldern ausreichend
Berücksichtigung finden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:
21
dagegen:
-
Enthaltung:
-
27.05.2009 - Sportausschuss
Ö 4 - geändert beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die „Leitlinien zur
Stadtentwicklung“ als Handlungsrahmen für die weitere Entwicklung und
Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen in den ausgewiesenen
Handlungsfeldern der kommunalen Infrastruktur. Unter Berücksichtigung der
vom Sportausschuss gewünschten Textpassagenänderungen:
Seite 62,
Abschnitt Fußball, 2. Auflistung:
Den
Tennisplätzen wird aus Kostengründen Vorrang eingeräumt, allerdings wird ein
dosierter Bau von witterungsabhängigen Kunstrasenplätzen vorrangig in Wanne
und Eickel empfohlen, im Gegenzug sollen zwei wenig ausgelastete
Tennenplätze zurückgebaut werden.
Seite 64,
letzter Abschnitt, 1. Auflistung:
Eventuell bauliche Schließung des
Hallenbades Eickel und Nichtwiederinbe-triebnahme des Lehrschwimmbeckens
Ludwig-Steil aus Wirtschaftlichkeitsgründen,
Seite 65,
3. Abschnitt:
Dass auf die
veränderten Rahmenbedingungen bereits reagiert wurde, zeigen bspw. die in den
letzten Jahren auch unter Kostengesichtspunkten vollzogenen baulichen
Veränderungen im Bäderbereich, wie z. B. die Neugestaltung des LAGO, die
Schließung des Hallenbades Herne in Verbindung mit dem Neubau des Südpool durch
die Stadtwerke, die Schließung des
Freibades Wanne verbunden mit dem Neubau des Familienbades Wananas, die
Neuausrichtung des Hallenbades Eickel in ein reines Schul- und Vereinsbad, mittlerweile
auch in dieser Eigenschaft zur Disposition gestellt, und die
Schließungvon zwei Lehrschwimmbecken
sowie die parallel dazu vorgenommenen organisatorischen Veränderungen, wie z.
B. der Wechsel der Betriebsführung der Bäder vom ehemaligen Sport- und Bäderamt
zur Herner Bädergesellschaft bzw. zum
Gebäudemanagement Herne (GMH).
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den
Leitrahmen / die Leitlinien in regelmäßigen Abständen den aus der
allgemeinen (demographischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen)
Entwicklung erwachsenen Anforderungen anzupassen und dabei insbesondere
die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt im Auge zu behalten.
Der Rat der Stadt erwartet, dass bei der Umsetzung
der Leitlinien Umweltbelange, Genderaspekte und Partizipationsfragen als
querschnittsbezogene Aufgaben in allen Handlungsfeldern ausreichend
Berücksichtigung finden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:
21 -einstimmig-
dagegen:
Enthaltung:
1
28.05.2009 - Schulausschuss
Ö 2 - beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die „Leitlinien
zur Stadtentwicklung“ als Handlungsrahmen für die weitere
Entwicklung und Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen in den
ausgewiesenen Handlungsfeldern der kommunalen Infrastruktur.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den
Leitrahmen / die Leitlinien in regelmäßigen Abständen den aus der
allgemeinen (demographischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen)
Entwicklung erwachsenen Anforderungen anzupassen und dabei insbesondere
die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt im Auge zu behalten.
Der Rat der Stadt erwartet, dass bei der Umsetzung
der Leitlinien Umweltbelange, Genderaspekte und Partizipationsfragen als
querschnittsbezogene Aufgaben in allen Handlungsfeldern ausreichend
Berücksichtigung finden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:
20
dagegen:
Enthaltung:
1
10.06.2009 - Kultur- und Bildungsausschuss
Ö 3 - (offen)
Herr Marquardt vom Fachbereich Stadtentwicklung informiert allgemein
über die Leitlinien zur Stadtentwicklung und weist ergänzend darauf hin, dass
bei den bisherigen Beratungen in anderen Fachausschüssen Hinweise und
Ergänzungswünsche geäußert worden sei
Herr Marquardt vom Fachbereich
Stadtentwicklung informiert allgemein über die Leitlinien zur Stadtentwicklung
und weist ergänzend darauf hin, dass bei den bisherigen Beratungen in anderen
Fachausschüssen Hinweise und Ergänzungswünsche geäußert worden seien, die für
die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss gebündelt und eingearbeitet würden.
Für den Bereich Kultur sei z.B. um Aufnahme des Volkshauses Röhlinghausen als
Veranstaltungsort gebeten worden.
Es schließt sich eine intensive
Diskussion an, in deren Verlauf Frau Szelag beantragt, unter 4.2.3
„Kooperationen“ auch die Filmwelt Herne als Partner mit kulturellem Angebot
hervorzuheben, da bereits erfolgreich mit dem Fachbereich Kultur, aber auch mit
Schulen und sozialen Einrichtungen zusammengearbeitet werde.
Herr Worbs beantragt, unter 4.2.1
„Veranstaltungsorte“ die Herrichtung der Aula der Realschule Crange zu einem
kulturellen Zentrum für den Stadtbezirk Wanne im Bereich Bickern/Unser Fitz als
geplante Maßnahme festzuschreiben.
Der Kultur- und Bildungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt, unter Berücksichtigung der beantragten vorgenannten Ergänzungen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die „Leitlinien zur
Stadtentwicklung“ als Handlungsrahmen für die weitere Entwicklung und
Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen in den ausgewiesenen
Handlungsfeldern der kommunalen Infrastruktur.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den
Leitrahmen / die Leitlinien in regelmäßigen Abständen den aus der
allgemeinen (demographischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen)
Entwicklung erwachsenen Anforderungen anzupassen und dabei insbesondere
die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt im Auge zu behalten.
Der Rat der Stadt erwartet, dass bei der Umsetzung
der Leitlinien Umweltbelange, Genderaspekte und Partizipationsfragen als
querschnittsbezogene Aufgaben in allen Handlungsfeldern ausreichend
Berücksichtigung finden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:
20
dagegen:
0
Enthaltung:
0
18.06.2009 - Integrationsrat
Ö 3 - beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt beschließt die „Leitlinien zur
Stadtentwicklung“ als Handlungsrahmen für die weitere Entwicklung und
Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen in den ausgewiesenen
Handlungsfeldern der kommunalen Infrastruktur.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den
Leitrahmen / die Leitlinien in regelmäßigen Abständen den aus der
allgemeinen (demographischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen)
Entwicklung erwachsenen Anforderungen anzupassen und dabei insbesondere
die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt im Auge zu behalten.
Der Rat der Stadt erwartet, dass bei der Umsetzung
der Leitlinien Umweltbelange, Genderaspekte und Partizipationsfragen als
querschnittsbezogene Aufgaben in allen Handlungsfeldern ausreichend
Berücksichtigung finden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:
12
dagegen:
-
Enthaltung:
-
23.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt-
und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt die „Leitlinien zur Stadtentwicklung“ als
Handlungsrahmen für die weitere Entwicklung und Umsetzung konkreter
Projekte und Maßnahmen in den ausgewiesenen Handlungsfeldern der
kommunalen Infrastruktur zur
Kenntnis.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den
Leitrahmen / die Leitlinien in der
kommenden Wahlperiode des Rates unter Berücksichtigung der im bisherigen
Gremienverlauf beschlossenen Änderungen neu vorzulegen den aus der
allgemeinen (demographischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen)
Entwicklung erwachsenen Anforderungen anzupassen und dabei insbesondere
die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt im Auge zu behalten.
Der Rat der Stadt erwartet, dass bei der Umsetzung
der Leitlinien Umweltbelange, Genderaspekte und Partizipationsfragen als
querschnittsbezogene Aufgaben in allen Handlungsfeldern ausreichend
Berücksichtigung finden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:
16
dagegen:
--
Enthaltung:
--
30.06.2009 - Rat der Stadt
Ö 9 - beschlossen
geänderter Beschluss:
geänderter Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die „Leitlinien zur
Stadtentwicklung“ als Handlungsrahmen für die weitere Entwicklung und
Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen in den ausgewiesenen
Handlungsfeldern der kommunalen Infrastruktur zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt
beauftragt die Verwaltung, den Leitrahmen / die Leitlinien in der kommenden Wahlperiode des Rates
unter Berücksichtigung der im bisherigen Gremienverlauf beschlossenen
Änderungen neu vorzulegen, den aus der allgemeinen (demographischen,
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen) Entwicklung erwachsenen
Anforderungen anzupassen und dabei insbesondere die
haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt im Auge zu behalten.
Der Rat der Stadt
erwartet, dass bei der Umsetzung der Leitlinien Umweltbelange,
Genderaspekte und Partizipationsfragen als querschnittsbezogene Aufgaben
in allen Handlungsfeldern ausreichend Berücksichtigung finden.
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