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Auszug - Leitlinien zur Stadtentwicklung  

des Kultur- und Bildungsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Kultur- und Bildungsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 10.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturzentrum, Foyer zur Stadtbibliothek, Raum 64, Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne
Ort:
2009/0255 Leitlinien zur Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Kleibrink
Federführend:FB 22 - Immobilien und Wahlen Bearbeiter/-in: Grewe, Tanja
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Marquardt vom Fachbereich Stadtentwicklung informiert allgemein über die Leitlinien zur Stadtentwicklung und weist ergänzend darauf hin, dass bei den bisherigen Beratungen in anderen Fachausschüssen Hinweise und Ergänzungswünsche geäußert worden sei

 

Herr Marquardt vom Fachbereich Stadtentwicklung informiert allgemein über die Leitlinien zur Stadtentwicklung und weist ergänzend darauf hin, dass bei den bisherigen Beratungen in anderen Fachausschüssen Hinweise und Ergänzungswünsche geäußert worden seien, die für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss gebündelt und eingearbeitet würden. Für den Bereich Kultur sei z.B. um Aufnahme des Volkshauses Röhlinghausen als Veranstaltungsort gebeten worden.

 

Es schließt sich eine intensive Diskussion an, in deren Verlauf Frau Szelag beantragt, unter 4.2.3 „Kooperationen“ auch die Filmwelt Herne als Partner mit kulturellem Angebot hervorzuheben, da bereits erfolgreich mit dem Fachbereich Kultur, aber auch mit Schulen und sozialen Einrichtungen zusammengearbeitet werde.

 

Herr Worbs beantragt, unter 4.2.1 „Veranstaltungsorte“ die Herrichtung der Aula der Realschule Crange zu einem kulturellen Zentrum für den Stadtbezirk Wanne im Bereich Bickern/Unser Fitz als geplante Maßnahme festzuschreiben.

 

Der Kultur- und Bildungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, unter Berücksichtigung der beantragten vorgenannten Ergänzungen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die „Leitlinien zur Stadtentwicklung“ als Handlungsrahmen für die weitere Entwicklung und Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen in den ausgewiesenen Handlungsfeldern der kommunalen Infrastruktur.
  2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Leitrahmen / die Leitlinien in regelmäßigen Abständen den aus der allgemeinen (demographischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen) Entwicklung erwachsenen Anforderungen anzupassen und dabei insbesondere die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt im Auge zu behalten.
  3. Der Rat der Stadt erwartet, dass bei der Umsetzung der Leitlinien Umweltbelange, Genderaspekte und Partizipationsfragen als querschnittsbezogene Aufgaben in allen Handlungsfeldern ausreichend Berücksichtigung finden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

20

dagegen:

  0

Enthaltung:

  0