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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Sportausschusses  

Bezeichnung: des Sportausschusses
Gremium: Sportausschuss
Datum: Mi, 27.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsort siehe Einladung!
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Bericht zu den Maßnahmen der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft auf Sportanlagen - mündlicher Bericht -
2009/0374  
Ö 2  
Bericht zur Sportentwicklungsplanung - mündlicher Bericht -
2009/0373  
Ö 3  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1. Änderung - Industriegelände Nord - Stadtbezirk Herne-Mitte (Gewerbepark Schloss Strünkede)
Enthält Anlagen
2009/0275  
Ö 4  
Leitlinien zur Stadtentwicklung
Enthält Anlagen
2009/0255  
Ö 5  
Sachbericht Mehrzweckanlage Im Sportpark
2009/0355  
Ö 6  
Zuschuss an den Tennisclub Parkhaus Wanne-Eickel e.V. Investitionszuschuss
2009/0359  
Ö 7  
Material für Eigenleistungen der Vereine hier: Haushaltsjahr 2009
2009/0351  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss beschließt, die Mittel der o. g. Sachkonten – Material für Eigenleistungen der Vereine (Transferaufwendungen) – für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von zusammen 65.000,- € wie folgt zu verteilen:

 

1.

Bis zu 35.000,- € für die Maßnahmen, die zusammen mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (Hartz IV) durchgeführt werden sollen.

 

1 a.

Fördervoraussetzungen:

Der Verein übernimmt einen angemessenen Anteil an der Durchführung der Maßnahme durch finanzielle Beteiligung und Eigenarbeit.

 

2.

Bis zu 569,62 € für Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen abgeschlossen sind (es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 1 A).

 

3.

Bis zu 7.376,30 € für Maßnahmen, die auf vereinseigenen Anlagen abgeschlossen sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 2 A).

 

4.

Bis zu 10.989,- € für Maßnahmen, die auf oder an vereinseigenen Anlagen bzw. Gebäuden geplant sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 2 B).

 

5.

Bis zu 11.065,08 € für Vereine, die bis zum 31.07.2009 (verlängerte Antragsfrist) noch Anträge stellen. Der Sportausschuss wird dann über diese Anträge entsprechend informiert.

 

Sollte nur ein Teil der Haushaltsmittel freigegeben werden, so sind die unter 1. bis 5. angesprochenen Bereiche entsprechend zu kürzen. Zur Auszahlung gelangen – wie in anderen Förderbereichen üblich – erst einmal 50 % des Zuschusses.

 

Über den Verlauf des Haushaltsjahres sowie über die Verwendung der Mittel wird der Sportausschuss nachträglich informiert (Anlage 2).

 

 

 

   
    27.05.2009 - Sportausschuss
    Ö 7 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Sportausschuss beschließt, die Mittel der o. g. Sachkonten – Material für Eigenleistungen der Vereine (Transferaufwendungen) – für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von zusammen 65.000,- € wie folgt zu verteilen:

 

1.

Bis zu 35.000,- € für die Maßnahmen, die zusammen mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (Hartz IV) durchgeführt werden sollen.

 

1 a.

Fördervoraussetzungen:

Der Verein übernimmt einen angemessenen Anteil an der Durchführung der Maßnahme durch finanzielle Beteiligung und Eigenarbeit.

 

2.

Bis zu 569,62 € für Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen abgeschlossen sind (es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 1 A).

 

3.

Bis zu 7.376,30 € für Maßnahmen, die auf vereinseigenen Anlagen abgeschlossen sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 2 A).

 

4.

Bis zu 10.989,- € für Maßnahmen, die auf oder an vereinseigenen Anlagen bzw. Gebäuden geplant sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 2 B).

 

5.

Bis zu 11.065,08 € für Vereine, die bis zum 31.07.2009 (verlängerte Antragsfrist) noch Anträge stellen. Der Sportausschuss wird dann über diese Anträge entsprechend informiert.

 

Sollte nur ein Teil der Haushaltsmittel freigegeben werden, so sind die unter 1. bis 5. angesprochenen Bereiche entsprechend zu kürzen. Zur Auszahlung gelangen – wie in anderen Förderbereichen üblich – erst einmal 50 % des Zuschusses.

 

Über den Verlauf des Haushaltsjahres sowie über die Verwendung der Mittel wird der Sportausschuss nachträglich informiert (Anlage 2).

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

21 - einstimmig-

dagegen:

--

Enthaltung:

--

 

Ö 8  
Zuschüsse an Vereine nach den Sportförderrichtlinien - Förderzusage
2009/0341  
Ö 9  
Zuschuss an den Verein zur Förderung der Stadtteilarbeit Röhlinghausen e.V. (Trägerverein)
2009/0342  
Ö 10  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 11  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
N 1     Sachbericht zum Zuschuss an den Verein zur Förderung der Stadtteilarbeit Röhlinghausen e.V. (Trägerverein)      
N 2     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 3     Anfragen der Ausschussmitglieder