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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 21/1 1. Änderung - Industriegelände Nord -
Stadtbezirk Herne-Mitte gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. S. 3316)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21/1 1.
Änderung ist im Übersichtsplan
Maßstab 1:10000 und in der Plangrundlage im Maßstab 1:1000 dargestellt. Der
Geltungsbereich wird im Norden von der Forellstraße, im Osten von dem Westring,
im Süden von der Straße Lackmanns Hof und im Westen von der Kaiserstraße
begrenzt.
2. Der Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
3. Der Sportausschuss begrüßt die Planungen zum Bebauungsplan Nr. 21/1, erwartet jedoch, dass die Interessen des Sportes auf den ehemaligen Verkehrsflächen (Zweckbindung „Öffentliches Parken“) entsprechend berücksichtigt wird.
4. Darüber hinaus soll auf diesen Flächen bei der Neugestaltung die geplante Erweiterung des benachbarten Kleinspielfeldes vorrangig berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
21 -einstimmig- |
dagegen: |
-- |
Enthaltung: |
1 |