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Ratsinformationssystem

Auszug - Leitlinien zur Stadtentwicklung  

des Sportausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 27.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsort siehe Einladung!
Ort:
2009/0255 Leitlinien zur Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Kleibrink
Federführend:FB 22 - Immobilien und Wahlen Bearbeiter/-in: Grewe, Tanja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die „Leitlinien zur Stadtentwicklung“ als Handlungsrahmen für die weitere Entwicklung und Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen in den ausgewiesenen Handlungsfeldern der kommunalen Infrastruktur. Unter Berücksichtigung der vom Sportausschuss gewünschten Textpassagenänderungen:

 

Seite 62, Abschnitt Fußball, 2. Auflistung:

Den Tennisplätzen wird aus Kostengründen Vorrang eingeräumt, allerdings wird ein dosierter Bau von witterungsabhängigen Kunstrasenplätzen vorrangig in Wanne und Eickel empfohlen, im Gegenzug sollen zwei wenig ausgelastete Tennenplätze zurückgebaut werden.

 

Seite 64, letzter Abschnitt, 1. Auflistung:

Eventuell bauliche Schließung des Hallenbades Eickel und Nichtwiederinbe-triebnahme des Lehrschwimmbeckens Ludwig-Steil aus Wirtschaftlichkeitsgründen,

 

Seite 65, 3. Abschnitt:

Dass auf die veränderten Rahmenbedingungen bereits reagiert wurde, zeigen bspw. die in den letzten Jahren auch unter Kostengesichtspunkten vollzogenen baulichen Veränderungen im Bäderbereich, wie z. B. die Neugestaltung des LAGO, die Schließung des Hallenbades Herne in Verbindung mit dem Neubau des Südpool durch die Stadtwerke, die Schließung des Freibades Wanne verbunden mit dem Neubau des Familienbades Wananas, die Neuausrichtung des Hallenbades Eickel in ein reines Schul- und Vereinsbad, mittlerweile auch in dieser Eigenschaft zur Disposition gestellt, und die Schließung  von zwei Lehrschwimmbecken sowie die parallel dazu vorgenommenen organisatorischen Veränderungen, wie z. B. der Wechsel der Betriebsführung der Bäder vom ehemaligen Sport- und Bäderamt zur Herner Bädergesellschaft bzw. zum Gebäudemanagement Herne (GMH).

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Leitrahmen / die Leitlinien in regelmäßigen Abständen den aus der allgemeinen (demographischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen) Entwicklung erwachsenen Anforderungen anzupassen und dabei insbesondere die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt im Auge zu behalten.

 

  1. Der Rat der Stadt erwartet, dass bei der Umsetzung der Leitlinien Umweltbelange, Genderaspekte und Partizipationsfragen als querschnittsbezogene Aufgaben in allen Handlungsfeldern ausreichend Berücksichtigung finden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

21 -einstimmig-

dagegen:

 

Enthaltung:

1