Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2009/0351  

Betreff: Material für Eigenleistungen der Vereine
hier: Haushaltsjahr 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Belker, Eduard
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Stegemann, Vera
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
27.05.2009 
des Sportausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:     42.02

Bez.:  Sportförderung

Nr.:     531 801

           531 802

           531 803

           531 804

           531 805

Bez.:  Zuschüsse übrige

          Bereiche

-            6.500,-

-            6.500,-

-            6.500,-

-            6.500,-

-          39.000,-

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss beschließt, die Mittel der o. g. Sachkonten – Material für Eigenleistungen der Vereine (Transferaufwendungen) – für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von zusammen 65.000,- € wie folgt zu verteilen:

 

1.

Bis zu 35.000,- € für die Maßnahmen, die zusammen mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (Hartz IV) durchgeführt werden sollen.

 

1 a.

Fördervoraussetzungen:

Der Verein übernimmt einen angemessenen Anteil an der Durchführung der Maßnahme durch finanzielle Beteiligung und Eigenarbeit.

 

2.

Bis zu 569,62 € für Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen abgeschlossen sind (es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 1 A).

 

3.

Bis zu 7.376,30 € für Maßnahmen, die auf vereinseigenen Anlagen abgeschlossen sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 2 A).

 

4.

Bis zu 10.989,- € für Maßnahmen, die auf oder an vereinseigenen Anlagen bzw. Gebäuden geplant sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 2 B).

 

5.

Bis zu 11.065,08 € für Vereine, die bis zum 31.07.2009 (verlängerte Antragsfrist) noch Anträge stellen. Der Sportausschuss wird dann über diese Anträge entsprechend informiert.

 

Sollte nur ein Teil der Haushaltsmittel freigegeben werden, so sind die unter 1. bis 5. angesprochenen Bereiche entsprechend zu kürzen. Zur Auszahlung gelangen – wie in anderen Förderbereichen üblich – erst einmal 50 % des Zuschusses.

 

Über den Verlauf des Haushaltsjahres sowie über die Verwendung der Mittel wird der Sportausschuss nachträglich informiert (Anlage 2).

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nachdem die Verwaltung die Anträge der Vereine abgearbeitet hat, hat sie im Februar 2007 erneut auf die Möglichkeit der Förderung hingewiesen. Dabei sind für das Jahr 2008 rund 20 neue Anträge eingegangen.

Diese konnten bis zum Jahresende fast komplett abgearbeitet werden. Für das Jahr 2009 sind bisher 9 Anträge eingegangen. Die Antragsfrist wurde daraufhin bis zum 31.07. des Jahres verlängert.

 

Die Umstellung auf NKF brachte eine neue Eingruppierung in das Produkt 42.02 – Sportförderung mit den Sachkonten 531 801 bis 531 805. Aus der ehemals vorhandenen Haushaltsstelle wurden fünf Konten, die eine Aufteilung der Mittel auf die Stadtbezirke und einen überbezirklichen Ansatz transparent machen.

 

Von diesem Betrag sollen in 2009 35.000,- € für die Zusammenarbeit mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) verwendet werden. Die GBH hat zusammen mit dem Stadtsportbund Herne eine Gruppe von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) –Empfängern beantragt und bewilligt bekommen, die wie bisher bei der Durchführung von Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auf Sportanlagen eingesetzt werden. Der Anteil von 35.000,- € ergibt sich aus Erfahrungswerten aus Vorjahren und wird von Jahr zu Jahr zwischen der Verwaltung und dem Stadtsportbund Herne neu verhandelt.

 

Wie in den Vorjahren üblich, hat eine Prüfungskommission die Anträge auf ihre Förderfähigkeit hin überprüft und dabei die Kriterien zugrunde gelegt, die der Sportausschuss in seiner Sitzung am 04.06.1992 festgesetzt hat.

 

Die Kommission setzt sich, wie bisher, aus dem Vorsitzenden des Ausschusses sowie einem Vertreter jeder Fraktion und der Verwaltung zusammen. Folgende Kategorien wurden festgesetzt:

 

 

            1A =            städtisch, abgeschlossen

            1B =            städtisch, geplant

 

            2A =            vereinseigen, abgeschlossen

            2B =            vereinseigen, geplant

 

Der Kategorie „städtisch, abgeschlossen“ (1A) konnte 1 Antrag zugeordnet werden. Dieser Antrag hat ein Fördervolumen von 569,62 €. Die Förderung in dieser Kategorie soll 66,6 % betragen.

 

Der Kategorie „städtisch, geplant“ (1B) konnte kein Antrag zugeordnet werden.

 

In die Kategorie „vereinseigen, abgeschlossen“ (2A) konnten 6 Anträge mit einem Fördervolumen von 7.376,30 € eingeordnet werden.

 

Die Förderquote in dieser Kategorie soll grundsätzlich 33,3 % betragen, nur in begründeten Einzelfällen soll auf eine andere Quote zurückgegriffen werden. In diesem Jahr ist keine Förderung von der o. a. Norm abgewichen.

 

In die Kategorie „vereinseigen, geplant“ (2B) sind 3 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von 10.989,- € eingestuft worden.

 

Die Förderung in dieser Kategorie soll grundsätzlich 33,3 % betragen.

 

Die verbleibenden Mittel in Höhe von 11.065,08 € sollen nach dem 31.07.2009 auf die antragstellenden Vereine verteilt werden. Sollten mehr Anträge, als vorhandene Mittel eingehen, so würde in der Kategorie 2 B entsprechend gekürzt.

Sollten am Ende des Jahres noch Restmittel vorhanden sein, so würden diese ebenfalls für Maßnahmen mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH verwendet werden.

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Meinolf Nowak