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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 218 - Flottmannstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte und Offenlegungsbeschluss im Rahmen der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord - Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte | 2008/0765 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: 1.
Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom
16.12.2008 für das
Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 218 -Flottmannstraße- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die
nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden,
die Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur
44, Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318
und 325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. 2. Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 16.12.2008 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt. Der aufzuhebende Bebauungsplanes Nr. 111/Nord –Straße des Bohrhammers- wird ebenfalls gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. |
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13.01.2009 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanz-ausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: 1.
Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom
16.12.2008 für das
Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 218 -Flottmannstraße- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die
nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden,
die Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur
44, Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318
und 325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. 2. Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 16.12.2008 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt. Der aufzuhebende Bebauungsplanes Nr. 111/Nord –Straße des Bohrhammers- wird ebenfalls gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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21.01.2009 - Ausschuss für Umweltschutz | |||||||||||
Ö 2 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: 1.
Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom
16.12.2008 für das
Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 218 -Flottmannstraße- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die
nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden,
die Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur
44, Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318
und 325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. 2. Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 16.12.2008 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt. Der aufzuhebende Bebauungsplanes Nr. 111/Nord –Straße des Bohrhammers- wird ebenfalls gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit
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29.01.2009 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | |||||||||||
Ö 8 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: 1.
Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom
16.12.2008 für das
Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 218 -Flottmannstraße- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die
nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden,
die Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur
44, Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318
und 325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. 2. Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 16.12.2008 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt. Der aufzuhebende Bebauungsplanes Nr. 111/Nord –Straße des Bohrhammers- wird ebenfalls gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Abstimmungsergebnis:
Anmerkung des Schriftführers: Die im Beschluss angeführte Begründung und der ebenfalls angeführte Übersichtsplan sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. |
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10.02.2009 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||
Ö 5 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: 1.
Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom
16.12.2008 für das
Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 218 -Flottmannstraße- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die
nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden,
die Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur
44, Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318
und 325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. 2. Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 16.12.2008 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt. Der aufzuhebende Bebauungsplanes Nr. 111/Nord –Straße des Bohrhammers- wird ebenfalls gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Abstimmungsergebnis:
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Ö 2 | Umstellung des städt. Haushaltes auf NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) - mündlicher Vortrag - | 2008/0760 | |||||||||
Ö 3 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||
Ö 4 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||
N 1 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||
N 2 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||