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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung  

Bezeichnung: des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Datum: Di, 13.01.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:48 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 218 - Flottmannstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte und Offenlegungsbeschluss im Rahmen der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord - Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte
Enthält Anlagen
2008/0765  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.                   Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 16.12.2008 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 218 -Flottmannstraße- wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden, die Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318 und 325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen.

 

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

 

2.                  Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 16.12.2008 wird gemäß

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

Der aufzuhebende Bebauungsplanes Nr. 111/Nord –Straße des Bohrhammers- wird ebenfalls gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

   
    13.01.2009 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 1 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanz-ausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.                   Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 16.12.2008 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 218 -Flottmannstraße- wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden, die Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318 und 325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen.

 

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

 

2.                  Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 16.12.2008 wird gemäß

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

Der aufzuhebende Bebauungsplanes Nr. 111/Nord –Straße des Bohrhammers- wird ebenfalls gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    21.01.2009 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 2 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.                   Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 16.12.2008 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 218 -Flottmannstraße- wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden, die Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318 und 325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen.

 

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

 

2.                  Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 16.12.2008 wird gemäß

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

Der aufzuhebende Bebauungsplanes Nr. 111/Nord –Straße des Bohrhammers- wird ebenfalls gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Mit Stimmenmehrheit

dafür:

20

dagegen:

1

Enthaltung:

0

 

   
    29.01.2009 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 8 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.                   Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 16.12.2008 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 218 -Flottmannstraße- wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden, die Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318 und 325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen.

 

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

2.                  Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 16.12.2008 wird gemäß

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Der aufzuhebende Bebauungsplanes Nr. 111/Nord –Straße des Bohrhammers- wird ebenfalls gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

13

dagegen:

3

Enthaltung:

0

 

Anmerkung des Schriftführers:

Die im Beschluss angeführte Begründung und der ebenfalls angeführte Übersichtsplan sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

   
    10.02.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 5 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.                   Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 16.12.2008 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 218 -Flottmannstraße- wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden, die Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318 und 325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen.

 

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

 

2.                  Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 16.12.2008 wird gemäß

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

Der aufzuhebende Bebauungsplanes Nr. 111/Nord –Straße des Bohrhammers- wird ebenfalls gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

--

Enthaltung:

--

 

Ö 2  
Umstellung des städt. Haushaltes auf NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) - mündlicher Vortrag -
2008/0760  
Ö 3  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 4  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
N 1     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder