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Auszug - Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 218 - Flottmannstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte und Offenlegungsbeschluss im Rahmen der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord - Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 13.01.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:48 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2008/0765 Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 218 - Flottmannstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte und Offenlegungsbeschluss im Rahmen der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord - Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Fortnagel, Bettina
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanz-ausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.                   Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 16.12.2008 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 218 -Flottmannstraße- wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden, die Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318 und 325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen.

 

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

 

2.                  Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 16.12.2008 wird gemäß

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

Der aufzuhebende Bebauungsplanes Nr. 111/Nord –Straße des Bohrhammers- wird ebenfalls gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

0