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Vorlage - 2008/0765  

Betreff: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 218 - Flottmannstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte und Offenlegungsbeschluss im Rahmen der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord - Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Fortnagel, Bettina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
13.01.2009 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
21.01.2009 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
29.01.2009 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.02.2009 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in € -

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: -

Bez.: -

Nr.:  -

Bez.: -

-

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:-

Bez.: -

Nr.:-

Bez.: -

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.                   Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 16.12.2008 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 218 -Flottmannstraße- wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden, die Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318 und 325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen.

 

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

 

2.                  Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 16.12.2008 wird gemäß

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

Der aufzuhebende Bebauungsplanes Nr. 111/Nord –Straße des Bohrhammers- wird ebenfalls gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat am 13.02.2007 den Bebauungsplan Nr. 111/Nord –Straße des Bohrhammers– als Satzung beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Arrondierung von Wohnbebauung an der Straße des Bohrhammers und im rückwärtigen Bereich der Flottmannstraße auf dem ehemaligen Grundstück der Familie Heitkamp. Weiterer Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord ist die Verlegung der vorhandenen Zufahrtsstraße zur Stellplatzanlage der Flottmann-Hallen, die Neuordnung der Stellplätze und die Errichtung einer Ausstellungsfläche für die Kultureinrichtung. Darüber hinaus sind planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Erhalt und zur Umgestaltung der Grün- und Waldstrukturen auf dem Flottmann-Gelände geschaffen worden.

 

Im Rahmen eines durch einen Anwohner gestellten Antrages auf Normenkontrolle zur Anfechtung des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord hat das Oberverwaltungsgericht Münster am 15.10.2007 die Zulässigkeit und Begründung des Antrages beschlossen und den Vollzug des Bebauungsplanes bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag ausgesetzt.

 

Ein Großteil der durch den Bebauungsplan Nr. 111/Nord vorgesehenen baulichen Maßnahmen konnte aber bereits im Rahmen der Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 34 BauGB umgesetzt werden.

 

Die im südlichen Teil des Planbereiches vorgesehene Erschließung von drei neuen Wohnbaugebieten kann in der im Bebauungsplan Nr. 111/Nord vorgesehenen Weise somit nicht erfolgen, da die festgesetzte Erschließungsstraße der Streitgegenstand ist.

 

Eine alternative Erschließung der Baugebiete soll daher über eine öffentliche Verkehrsstraße, die zwischen den Wohnhäusern Flottmannstraße 104 und 110 hindurch geführt wird, erfolgen. Laut einer lärmgutachterlichen Untersuchung des TÜV Nord werden durch die zu erwartende Verkehrsbelastung die zulässigen Lärmimmissionsgrenzwerte im Bereich der bestehenden angrenzenden Wohnbebauung nicht überschritten.

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 04.03.2008 die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218 und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord beschlossen, die am 28.08.2008 erfolgte.

 

Die vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen, eine Änderung des Planentwurfs leitete sich daraus nicht ab. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen ist als Anlage beigefügt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218 und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord in der Zeit vom 13.09 bis 13.10.2008 beteiligt.

 

Die vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und der Planentwurf ergänzt. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen ist als Anlage beigefügt.

 

Die ökologischen Auswirkungen der Planung und die Auswirkungen und Maßnahmen hinsichtlich der im Pangebiet nachgewiesenen planungsrelevanten Arten wurden im Rahmen einer Umweltprüfung untersucht. Die Ergebnisse sind im Umweltbericht, der gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 218 ist, dargelegt.

 

 

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Terhoeven

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

-    Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 218

-    Bebauungsplanentwurf Nr. 218 (1 Exemplar je Fraktion)

-    Begründung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 218

-    Bebauungsplan Nr. 111/Nord (1 Exemplar je Fraktion)

-    Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord

-    Schriftlich eingegangene Anregungen und Stellungnahmen der Verwaltung

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BP111N_Begründung_Aufhebung_Entwurf, 16.12.08 (478 KB) PDF-Dokument (166 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich BP218_Begründung_Entwurf_Offenlegung, 16.12.08 (127 KB) PDF-Dokument (78 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich BP218_Mitteilung zu Anlagen, 22.12.08 (20 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich BP218_Übersichtsplan, 14.2.08 (579 KB) PDF-Dokument (356 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich BP218_Vorlage_Offenlage-Abwägung, 11.12.08 (123 KB) PDF-Dokument (118 KB)