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Finanzielle Auswirkungen in € -
Teilergebnisplan (konsumtiv)
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Teilfinanzplan
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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
1.
Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom
16.12.2008 für das
Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 218 -Flottmannstraße- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die
nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden,
die Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur
44, Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318
und 325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen.
Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
2. Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 16.12.2008 wird gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt.
Der aufzuhebende Bebauungsplanes Nr. 111/Nord –Straße des Bohrhammers- wird ebenfalls gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Sachverhalt:
Der Rat der
Stadt hat am 13.02.2007 den Bebauungsplan Nr. 111/Nord –Straße des Bohrhammers–
als Satzung beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist
die Arrondierung von Wohnbebauung an der Straße des Bohrhammers und im
rückwärtigen Bereich der Flottmannstraße auf dem ehemaligen Grundstück der
Familie Heitkamp. Weiterer Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord ist die
Verlegung der vorhandenen Zufahrtsstraße zur Stellplatzanlage der
Flottmann-Hallen, die Neuordnung der Stellplätze und die Errichtung einer
Ausstellungsfläche für die Kultureinrichtung. Darüber hinaus sind
planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Erhalt und zur Umgestaltung der Grün- und
Waldstrukturen auf dem Flottmann-Gelände geschaffen worden.
Im Rahmen eines durch einen Anwohner gestellten Antrages
auf Normenkontrolle zur Anfechtung des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord hat das
Oberverwaltungsgericht Münster am 15.10.2007 die Zulässigkeit und Begründung
des Antrages beschlossen und den Vollzug des Bebauungsplanes bis zur
Entscheidung über den Normenkontrollantrag ausgesetzt.
Ein Großteil der durch den Bebauungsplan Nr. 111/Nord
vorgesehenen baulichen Maßnahmen konnte aber bereits im Rahmen der
Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 34 BauGB umgesetzt werden.
Die im südlichen Teil des Planbereiches vorgesehene
Erschließung von drei neuen Wohnbaugebieten kann in der im Bebauungsplan Nr.
111/Nord vorgesehenen Weise somit nicht erfolgen, da die festgesetzte
Erschließungsstraße der Streitgegenstand ist.
Eine alternative Erschließung der Baugebiete soll daher über eine öffentliche Verkehrsstraße, die zwischen den Wohnhäusern Flottmannstraße 104 und 110 hindurch geführt wird, erfolgen. Laut einer lärmgutachterlichen Untersuchung des TÜV Nord werden durch die zu erwartende Verkehrsbelastung die zulässigen Lärmimmissionsgrenzwerte im Bereich der bestehenden angrenzenden Wohnbebauung nicht überschritten.
Der Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 04.03.2008 die Durchführung der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 218 und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord
beschlossen, die am 28.08.2008 erfolgte.
Die vorgebrachten Anregungen wurden zur
Kenntnis genommen, eine Änderung des Planentwurfs leitete sich daraus nicht ab.
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen ist als Anlage beigefügt.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
218 und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord in der Zeit vom 13.09 bis
13.10.2008 beteiligt.
Die vorgebrachten Anregungen wurden zur
Kenntnis genommen und der Planentwurf ergänzt. Die Stellungnahme der Verwaltung
zu den Anregungen ist als Anlage beigefügt.
Die ökologischen Auswirkungen der
Planung und die Auswirkungen und Maßnahmen hinsichtlich der im Pangebiet
nachgewiesenen planungsrelevanten Arten wurden im Rahmen einer Umweltprüfung
untersucht. Die Ergebnisse sind im Umweltbericht, der gesonderter Teil der
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 218 ist, dargelegt.
Der Oberbürgermeister
In
Vertretung
Terhoeven
Anlagen:
- Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 218
- Bebauungsplanentwurf Nr. 218 (1 Exemplar je Fraktion)
-
Begründung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 218
- Bebauungsplan Nr. 111/Nord (1 Exemplar je Fraktion)
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Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord
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Schriftlich eingegangene Anregungen und Stellungnahmen der Verwaltung
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | BP111N_Begründung_Aufhebung_Entwurf, 16.12.08 (478 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | BP218_Begründung_Entwurf_Offenlegung, 16.12.08 (127 KB) | ![]() |
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3 | öffentlich | BP218_Mitteilung zu Anlagen, 22.12.08 (20 KB) | ![]() |
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4 | öffentlich | BP218_Übersichtsplan, 14.2.08 (579 KB) | ![]() |
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5 | öffentlich | BP218_Vorlage_Offenlage-Abwägung, 11.12.08 (123 KB) | ![]() |