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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31/3 - Drosselweg -, Stadtbezirk Herne-Mitte, und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit | 2008/0550 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 220 - Holsterhauser Straße -, Stadtbezirk Herne-Mitte, und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit | 2008/0551 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 –Holsterhauser Straße– gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414)., zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. l
S. 3316). Der
Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Holsterhauser Straße im Norden
und Nordwesten, den Sportartikelfachmarkt „Decathlon“ im Südwesten, den
Gewerbepark Hibernia im Süden und die Gleistrasse der „Deutsche Bahn AG“ bzw.
die Bundesautobahn A 43 im Osten. Er ist im Übersichtsplan dargestellt. 2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. |
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21.10.2008 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 - beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: 1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 –Holsterhauser
Straße– gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)., zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 21.12.2006 (BGBl. l S. 3316). Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die
Holsterhauser Straße im Norden und Nordwesten, den Sportartikelfachmarkt
„Decathlon“ im Südwesten, den Gewerbepark Hibernia im Süden und die Gleistrasse
der „Deutsche Bahn AG“ bzw. die Bundesautobahn A 43 im Osten. Er ist im
Übersichtsplan dargestellt. 2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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29.10.2008 - Ausschuss für Umweltschutz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: 1. Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 –Holsterhauser
Straße– gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)., zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 21.12.2006 (BGBl. l S. 3316). Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die
Holsterhauser Straße im Norden und Nordwesten, den Sportartikelfachmarkt „Decathlon“
im Südwesten, den Gewerbepark Hibernia im Süden und die Gleistrasse der
„Deutsche Bahn AG“ bzw. die Bundesautobahn A 43 im Osten. Er ist im
Übersichtsplan dargestellt. 2. Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt zur Kenntnis: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit
Enthaltung
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30.10.2008 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 - beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 –Holsterhauser Straße– gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414)., zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. l
S. 3316). Der
Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Holsterhauser Straße im Norden
und Nordwesten, den Sportartikelfachmarkt „Decathlon“ im Südwesten, den
Gewerbepark Hibernia im Süden und die Gleistrasse der „Deutsche Bahn AG“ bzw.
die Bundesautobahn A 43 im Osten. Er ist im Übersichtsplan dargestellt. Abstimmungsergebnis:
Anmerkung der Schriftführers: Der im Beschluss angeführte Übersichtsplan ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. |
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11.11.2008 - Haupt- und Finanzausschuss | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 –Holsterhauser Straße– gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)., zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. l S. 3316). Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Holsterhauser Straße im Norden und Nordwesten, den Sportartikelfachmarkt „Decathlon“ im Südwesten, den Gewerbepark Hibernia im Süden und die Gleistrasse der „Deutsche Bahn AG“ bzw. die Bundesautobahn A 43 im Osten. Er ist im Übersichtsplan dargestellt. Abstimmungsergebnis:
Hinweis der
Protokollführung:
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Ö 3 | Instandsetzung der Gemeindestraßen 2008 im Stadtbezirk Eickel hier: Straßenerneuerung Auf der Wilbe zwischen der Plutostraße und dem Röhlinghauser Friedhof | 2008/0569 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Gemeinsames Positionspapier der Städte und Kreise in der Metropole Ruhr und des Kreises Steinfurt aus Anlass einer Bewertung von Folgen der Kohlebeschlüsse - Sachstandsbericht der Verwaltung - | 2008/0583 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Anfragen der Ausschussmitglieder | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6.1 | Ortsumgehung Gerthe - Anfrage die Linke. Ratsfraktion Herne vom 07. Oktober 2008 - | 2008/0582 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | Anfragen der Ausschussmitglieder | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||