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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte
Datum: Do, 03.04.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Haushaltsplan 2008
Enthält Anlagen
2008/0178  
Ö 2  
Enthält Anlagen
Stadtumbau West "Herne Zentrum-Nord" - mündlicher Sachstandsbericht -
2008/0147  
Ö 3  
Sachstandsbericht und Diskussion - Familienbericht Herne 2007 - Vorschlag der SPD-Fraktion vom 14.03.2008 -
2008/0201  
Ö 4  
Anbringen von Werbetafeln im öffentlichen Raum - Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 18.03.2008 -
2008/0214  
Ö 5  
Sachstandsbericht über die Abwicklung der Baumaßnahmen und Auftragsarbeiten des Jahres 2007 und Vorstellung der Maßnahmen des Vorhabenplanes 2008 für den Stadtbezirk Herne-Mitte
Enthält Anlagen
2008/0186  
Ö 6  
Eingezäunte Straßenbäume auf der Kaiserstraße - Anfrage des Bezirksverordneten Schnarre vom 14.03.2008 -
2008/0204  
Ö 7  
Verkehrssituation auf dem Grenzweg (zwischen Brunnenstraße und Shamrockstraße) - Anfrage des Bezirksverordneten Füßmann vom 14.03.2008 -
2008/0199  
Ö 8  
Verkehrssituation auf der Holsterhauser Straße/Kreuzung Westring - Anfrage des Bezirksverordneten Füßmann vom 14.03.2008 -
2008/0200  
Ö 9  
Kreuzung Wiescherstraße / Sodinger Straße - Anfrage des Bezirksverordneten Elbracht vom 20.03.2008 -
2008/0226  
Ö 10  
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 208 - Am Trimbuschhof -, Stadtbezirke Sodingen und Herne Mitte
Enthält Anlagen
2008/0134  
Ö 11  
1. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 218 - Flottmannstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 2. Aufhebungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 111/Nord - Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Enthält Anlagen
2008/0135  
Ö 12  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 219 - Kanalstraße -, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen
Enthält Anlagen
2008/0137  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu verzichten.

 

2.       Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

 

Der Bebauungsplan Nr. 219 -Kanalstraße-, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Rahmen des „Vereinfachten Verfahrens“ nach § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S.  2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316) aufgestellt.

 

Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Bundesautobahn A 42 im Norden, die Werderstraße und die Horsthauser Straße im Osten, die Roonstraße und die Kanalstraße im Süden und die Eschstraße im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.

   
    04.03.2008 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 7 - beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

1.       Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu verzichten.

 

2.       Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 219 -Kanalstraße-, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Rahmen des „Vereinfachten Verfahrens“ nach § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S.  2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316) aufgestellt.

 

Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Bundesautobahn A 42 im Norden, die Werderstraße und die Horsthauser Straße im Osten, die Roonstraße und die Kanalstraße im Süden und die Eschstraße im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    12.03.2008 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 4 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

1.       Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt zur Kenntnis:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu verzichten.

 

 

2.    Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss,        folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

 

Der Bebauungsplan Nr. 219 -Kanalstraße-, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Rahmen des „Vereinfachten Verfahrens“ nach § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S.  2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316) aufgestellt.

 

Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Bundesautobahn A 42 im Norden, die Werderstraße und die Horsthauser Straße im Osten, die Roonstraße und die Kanalstraße im Süden und die Eschstraße im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis zu 2.:

einstimmig

dafür:

21

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    02.04.2008 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 11 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 219 -Kanalstraße-, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Rahmen des „Vereinfachten Verfahrens“ nach § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S.  2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316) aufgestellt.

 

Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Bundesautobahn A 42 im Norden, die Werderstraße und die Horsthauser Straße im Osten, die Roonstraße und die Kanalstraße im Süden und die Eschstraße im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

Anmerkung des Schriftführers:

Der o.a. Übersichtsplan ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

   
    03.04.2008 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 12 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 219 -Kanalstraße-, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Rahmen des „Vereinfachten Verfahrens“ nach § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S.  2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316) aufgestellt.

 

Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Bundesautobahn A 42 im Norden, die Werderstraße und die Horsthauser Straße im Osten, die Roonstraße und die Kanalstraße im Süden und die Eschstraße im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

Anmerkung des Schriftführers:

Der o.a. Übersichtsplan ist dem Original der Niederschrift beigefügt.

 

   
    29.04.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 14 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 219 -Kanalstraße-, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Rahmen des „Vereinfachten Verfahrens“ nach § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S.  2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316) aufgestellt.

 

Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Bundesautobahn A 42 im Norden, die Werderstraße und die Horsthauser Straße im Osten, die Roonstraße und die Kanalstraße im Süden und die Eschstraße im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

 --

Enthaltung:

 --

 

Ö 13  
Pflege- und Entwicklungsplan Stadtgarten Herne
2008/0116  
Ö 14  
Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung    
N 1     Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für die Vergabe eines Auftrages zur landschaftsgärtnerischen Pflege im Stadtbezirk Herne-Mitte für den Zeitraum März 2008 bis Januar 2009      
N 2     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung