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Auszug - Eingezäunte Straßenbäume auf der Kaiserstraße - Anfrage des Bezirksverordneten Schnarre vom 14.03.2008 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 6
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 03.04.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2008/0204 Eingezäunte Straßenbäume auf der Kaiserstraße
- Anfrage des Bezirksverordneten Schnarre vom 14.03.2008 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage SPD
Verfasser:BVO Schnarre, DetlevAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 55 - Stadtgrün
 
Beschluss

Auf der Kaiserstraße (Höhe Auf dem Hünert / Schloß-Strünkede-Straße) wurden zwei Straßenbäume eingezäunt

Auf der Kaiserstraße (Höhe Auf dem Hünert / Schloß-Strünkede-Straße) wurden zwei Straßenbäume eingezäunt. Im Mai 2007 hat die Verwaltung auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Bäume den Gehweg beschädigt haben und dadurch akute Unfallgefahr besteht. Zur Gefahrenbeseitigung wurden die Bäume eingezäunt.

 

Vor dem Hintergrund eines zum damaligen Zeitpunkt beabsichtigten Grundstücksverkaufs sollte eine Verlagerung des Gehweges eruiert werden. Da jedoch bis heute noch keine Änderung der Situation erkennbar ist, bitte ich die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.       Wie ist der Sachstand der Angelegenheit?

2.       Wann ist mit der Umgestaltung des Gehweges zu rechnen?

3.       Welchen Zweck erfüllten die provisorischen Verkehrsinseln im Bereich der Bäume, die           seit kurzem auf der Kaiserstraße aufgestellt wurden?

 

 

Die Anfrage wird von Herrn Sablinski beantwortet:

 

Zu Frage 1.:

Es laufen zurzeit Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern mit dem Ziel, die Flächen für die Verlagerung des Gehweges zeitlich begrenzt nutzen zu können.

 

Zu Frage 2.:

Nach Abschluss der Verhandlungen wird ein Gesamtkonzept für die Kaiserstraße erstellt. Dieses Konzept schließt alle Standorte der Bäume ein.

 

Zu Frage 3.:

Die Schutzinseln sind Querungshilfen, da der Gehweg aus Gründen der Verkehrssicherheit, nicht durchgehend benutzt werden kann. Die Fußgänger werden darauf hingewiesen, die gegenüberliegende Gehwegseite zu benutzen.