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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Umweltschutz  

Bezeichnung: des Ausschusses für Umweltschutz
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz
Datum: Mi, 22.08.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 4. Änderung - Glückaufplatz - Stadtbezirk Wanne
Enthält Anlagen
2007/0403  
Ö 2  
Einleitungsbeschluss für das Änderungsverfahren Nr. 84 - Am Westerfeld - des Flächennutzungsplans der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2007/0445  
Ö 3  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 213 –Am Westerfeld-, Stadtbezirk Herne-Mitte, Beschluss zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 –Entertainment-Center-Regenkamp-, Stadtbezirk Herne-Mitte und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Enthält Anlagen
2007/0409  
Ö 4  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 3. Änderung – Dorneburg – Stadtbezirk Eickel
Enthält Anlagen
2007/0446  
Ö 5  
Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim a.d.R. und Oberhausen: Erarbeitungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Enthält Anlagen
2007/0434  
Ö 6  
Änderungen des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen 2007
2007/0447  
Ö 7  
Bericht der Verwaltung zum Sachstand "Aktionsplan Recklinghauser Straße"
2007/0461  
Ö 8  
Feinstaubmessung Recklinghauser Straße: Handlungsmöglichkeiten zur Belastungsminderung - auf gemeinsamen Vorschlag der SPD-Fraktion und Grüne-Fraktion vom 10.08.2007 -   2007/0464  
Ö 9  
Prüfauftrag "eea-Zertifizierung" - auf Vorschlag der SPD-Fraktion vom 30.05.2007 -
2007/0371  
Ö 10  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 11  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 11.1  
Brand bei der Firma Kost am 16.07.2007 - Anfrage der Grüne-Fraktion vom 30. Juli 2007 -   2007/0467  
    22.08.2007 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 11.1 - zur Kenntnis genommen
    Die v

Die v. g. Anfrage der Grüne-Fraktion wird vom Fachbereich 54/Umwelt wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:

Gibt es im Betrieb eine automatische Feueralarmanlage?

 

Frage 2:

Gibt es im Betrieb eine automatische Feuerlöschanlage?

 

Antwort zu Frage 1 und 2:

Bei dem Betrieb der Fa. Kost handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Fragen nach den Brandschutzvorkehrungen wurden an die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde gerichtet.

Nach Angaben der Bezirksregierung Arnsberg, Außenstelle Hagen, verfügt der Betrieb über eine automatische Brandmeldeeinrichtung.

Eine automatische Feuerlöschanlage (Sprinkleranlage) war in der betroffenen Halle nicht vorhanden, die Halle verfügte über manuelle Löscheinrichtungen (Wasserzuführungen mit Stationen für Löschschläuche). Nach Angaben der Genehmigungsbehörde sind automatische Löscheinrichtungen für derartige Lagerhallen nicht vorgeschrieben, da sie zu störanfällig sind.

Die schriftliche Stellungnahme der Bezirksregierung liegt der Verwaltung derzeit noch nicht vor.

 

 

Während des Brandes am 16. Juli war der sog. Sondereinsatzdienst des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Einsatz. Der Sondereinsatzdienst verfügt über einen Messwagen, der mit einer großen Anzahl von Messgeräten ausgestattet ist (u. a. Gaschromatograf mit MS-Kopplung und mobiles Rasterelektronenmikroskop). Die Beantwortung der Fragen 3 bis 5 beruht auf den Untersuchungsergebnissen des LANUV, die Stellungnahme des LANUV ist als Anlage beigefügt.

 

 

Frage 3:

Welche Mengen Kunststoffmüll sind verbrannt und welche Zusammensetzung hatten diese?

 

Antwort:

Betroffen von dem Brand waren ca. 500 t Kunststoff und Pappe aus dem Dualen System. Bei den Kunststoffen handelte es sich überwiegend um PP (Polypropylen) und PET (Polyethylenterephthalat). Der Anteil an PVC (Polyvinylchlorid) liegt nach Firmenangaben bei etwa 3 % im Eingangsmaterial und ca. 0,5 % im Ausgangsmaterial. Das aussortierte PVC lagerte nicht in der vom Brand betroffenen Halle.

Beim Brand von PVC entsteht Salzsäure (HCl). Das LANUV konnte in dem von den Brandgasen direkt betroffenen Wohnbereichen (Bereich Bochumer Straße bis zum Hölkeskampring) keine messbaren Konzentrationen an HCl feststellen.

 

 

Frage 4:

Wurden Rußproben genommen und wenn ja, welche Zusammensetzung hatten diese?

 

Antwort:

Das LANUV hat Wischproben von mit Ruß beladenen Flächen aus dem Brandbereich genommen und diese auf Dioxine und Furane untersucht. In den Brandrußen konnten nach Angaben des LANUV keine Dioxine und Furane nachgewiesen werden, ausgenommen geringste Spuren von hepta- und okta-chlorierten Kongeneren[1]. Unter Einbeziehung der halben Nachweisgrenzen ergibt sich ein Toxizitätsäquivalent von 0,25 ng TE NATO/CCMS[2] pro m². Zur Einordnung der Größenordnung: der Reinigungsrichtwert für ständig bewohnte Räume, also der Wert der nach einer Reinigung unterschritten sein muss, beträgt 10 ng TE NATO/CCMS pro m².

Zusammenfassend kommt das LANUV zu der Bewertung, „dass keine messbaren Konzentrationen an HCl bei dem Brand festgestellt wurden und auch bezüglich der befürchteten organischen Folgeprodukte wie Dioxine und Furane kein Anlass zur Besorgnis besteht.“

 

 

Frage 5:

Ist dem Umweltamt der Stadt Herne bekannt, in welchen Teilen der Stadt größere Rußniederschläge auftraten?

 

Antwort:

Über Rußniederschläge im Stadtgebiet liegen dem Fachbereich Umwelt keine Informationen vor.

Die Mitarbeiter des Sondereinsatzdienstes LANUV konnten im Bereich Bochumer Straße/Hölkeskampring keine Rußniederschläge (z. B. auf Autoscheiben) feststellen.

Meldungen von Herner Bürgern über Rußniederschläge sind beim Fachbereich Umwelt nicht eingegangen. Auch dem LANUV wurden keine Rußniederschläge gemeldet.

 

Während des Brandes wurden aus der Rauchfahne Teilchen abgeschieden. Hierbei handelte es sich um verbrannte Papierteilchen, die durch die große thermische Wirkung des Feuers weit aus der Brandstelle ausgetragen wurden.

 

 

Frage 6:

Sieht das Umweltamt eine Gefährdung durch den Rußniederschlag, z. B. in Kleingärten, gegeben?

 

Antwort:

Während des Brandes und unmittelbar am darauffolgenden Tag, hat sich der FB Umwelt mit dem Sondereinsatzdienst des LANUV in Verbindung gesetzt, um abzuklären, ob eventuell weitergehende Schutzmaßnahmen (z. B. vorsorgliche Sperrungen, Verzehrsempfehlungen für selbstgezogenes Gemüse etc.) ergriffen werden müssen. Aufgrund der festgestellten Untersuchungsergebnisse gab es hierfür aber keine Notwendigkeit.

 



[1] Kongenere sind chemische Verbindungen mit dem gleichen Stamm d.h. der gleichen Grundstruktur. Die jeweiligen Verbindungen können unterschiedliche chemische, physikalische und toxikologische Eigenschaften haben. Sie treten häufig als Gemisch auf.

[2] TE NATO/CCMS, zu Berechnung der Toxizitätsäquivalente TE werden die Konzentrationen der verschiedenen chlorsubsituierten Verbindungen mit einem Faktor, der ihre unterschiedliche Toxizität berücksichtigt, auf die höchste (= 1 gesetzte) Toxizität des 2,3,7,8-TCDD („Seveso“ Dioxin) umgerechnet.

N 1     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder