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Auszug - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 3. Änderung – Dorneburg – Stadtbezirk Eickel  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 22.08.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2007/0446 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36
3. Änderung – Dorneburg – Stadtbezirk Eickel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Golding
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Ludwichowski, Andrea
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 3. Änderung –  Dorneburg – gemäß §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß §13 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel I des Grundgesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316).

 

      Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 ist im       Übersichtsplan Maßstab 1:10.000, im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500 sowie in       der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 36 dargestellt. Der       Geltungsbereich wird im Norden durch die Brennerstraße, im Osten durch das       Grundstück der Hafenbahn, im Süden durch die Holsterhauser Straße und im Westen       durch die Wohngrundstücke der Mindener Straße und nördlich der Holsterhauser       Straße begrenzt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Mit Stimmenmehrheit

dafür:

20

dagegen:

1

Enthaltung:

0