Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Umweltschutz  

Bezeichnung: des Ausschusses für Umweltschutz
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz
Datum: Mi, 22.08.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 4. Änderung - Glückaufplatz - Stadtbezirk Wanne
Enthält Anlagen
2007/0403  
Ö 2  
Einleitungsbeschluss für das Änderungsverfahren Nr. 84 - Am Westerfeld - des Flächennutzungsplans der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2007/0445  
Ö 3  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 213 –Am Westerfeld-, Stadtbezirk Herne-Mitte, Beschluss zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 –Entertainment-Center-Regenkamp-, Stadtbezirk Herne-Mitte und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Enthält Anlagen
2007/0409  
Ö 4  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 3. Änderung – Dorneburg – Stadtbezirk Eickel
Enthält Anlagen
2007/0446  
Ö 5  
Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim a.d.R. und Oberhausen: Erarbeitungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Enthält Anlagen
2007/0434  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

1.     Das Erarbeitungsverfahren für den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) zusammen mit den genannten Städten gem. § 20 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

2.     Die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 LPlG NRW i. V. m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

3.     Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

4.     Die unter Pkt. 2 und 3 genannten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von drei Monaten Anregungen zum vorliegenden Vorentwurf vorbringen.

 

   
    21.08.2007 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 5 - beschlossen
    Beschluss:

Herr Dr. Steiner vom Fachbereich 51 / Stadtplanung erläutert den Erarbeitungsbeschluss und den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange anhand einer PowerPoint-Präsentation.

 

Herr Finke von der CDU-Fraktion bittet die Verwaltung für die Fraktionen Detailpläne in größerem Maßstab zur Verfügung zu stellen, da der RFNP-Vorentwurf im Maßstab 1 : 50.000 nur mit einer Lupe lesbar ist.

Herr Ahrens von der Grüne-Fraktion erkundigt sich bei der Verwaltung, ob das umfangreiche Gesamtwerk auf eine Herner Kurzfassung zwischen 3 und 250 Seiten reduzierbar wäre.

 

Anmerkung der Schriftführung:

Die PowerPointPräsentation ist der Niederschrift beigefügt. Die Fraktionen erhalten die Herner Planausschnitte zusätzlich in Farbe.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

1.     Das Erarbeitungsverfahren für den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) zusammen mit den genannten Städten gem. § 20 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

2.     Die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 LPlG NRW i. V. m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

3.     Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

4.     Die unter Pkt. 2 und 3 genannten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von drei Monaten Anregungen zum vorliegenden Vorentwurf vorbringen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

14

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    22.08.2007 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 5 - beschlossen
    Beschluss:

Herr Dr. Steiner vom Fachbereich 51 / Stadtplanung erläutert den Erarbeitungsbeschluss und den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange anhand einer PowerPoint-Präsentation.

 

Für die CDU-Fraktion schlägt Herr Scholz die Bildung einer interfraktionellen Planungsarbeitsgruppe für die Stadt Herne vor, an der zwei VertreterInnen des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung, zwei VertreterInnen des Ausschusses für Umweltschutz sowie Vertreter der beteiligten Fachbereiche und die Dezernenten vertreten sind.

Herr Stadtrat Terhoeven findet den Vorschlag gut und weist aber darauf hin, dass die Initiierung von den Fraktionen und nicht von der Verwaltung ausgehen müsste

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

1.     Das Erarbeitungsverfahren für den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) zusammen mit den genannten Städten gem. § 20 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

2.     Die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 LPlG NRW i. V. m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

3.     Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

4.     Die unter Pkt. 2 und 3 genannten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von drei Monaten Anregungen zum vorliegenden Vorentwurf vorbringen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

21

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    23.08.2007 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 16 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

1.     Das Erarbeitungsverfahren für den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) zusammen mit den genannten Städten gem. § 20 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

2.     Die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 LPlG NRW i. V. m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

3.     Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

4.     Die unter Pkt. 2 und 3 genannten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von drei Monaten Anregungen zum vorliegenden Vorentwurf vorbringen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    28.08.2007 - Bezirksvertretung Wanne
    Ö 18 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

1.     Das Erarbeitungsverfahren für den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) zusammen mit den genannten Städten gem. § 20 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

2.     Die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 LPlG NRW i. V. m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

3.     Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

4.     Die unter Pkt. 2 und 3 genannten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von drei Monaten Anregungen zum vorliegenden Vorentwurf vorbringen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

15

dagegen:

--

Enthaltung:

--

 

   
    29.08.2007 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 11 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

1.     Das Erarbeitungsverfahren für den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) zusammen mit den genannten Städten gem. § 20 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

2.     Die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 LPlG NRW i. V. m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

3.     Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

4.     Die unter Pkt. 2 und 3 genannten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von drei Monaten Anregungen zum vorliegenden Vorentwurf vorbringen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    30.08.2007 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 13 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Herne folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

1.     Das Erarbeitungsverfahren für den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) zusammen mit den genannten Städten gem. § 20 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

2.     Die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 LPlG NRW i. V. m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

3.     Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

4.     Die unter Pkt. 2 und 3 genannten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von drei Monaten Anregungen zum vorliegenden Vorentwurf vorbringen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

12

dagegen:

 -

Enthaltung:

 -

 

   
    04.09.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 23 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

1.     Das Erarbeitungsverfahren für den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) zusammen mit den genannten Städten gem. § 20 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

2.     Die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 LPlG NRW i. V. m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

3.     Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

4.     Die unter Pkt. 2 und 3 genannten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von drei Monaten Anregungen zum vorliegenden Vorentwurf vorbringen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

 --

Enthaltung:

 --

 

   
    04.09.2007 - Landschaftsbeirat
    Ö 1 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

1.     Das Erarbeitungsverfahren für den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) zusammen mit den genannten Städten gem. § 20 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

2.     Die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 LPlG NRW i. V. m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

3.     Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

4.     Die unter Pkt. 2 und 3 genannten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von drei Monaten Anregungen zum vorliegenden Vorentwurf vorbringen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

14

dagegen:

  0

Enthaltung:

  0

 

   
    18.09.2007 - Rat der Stadt
    Ö 20 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

1.     Das Erarbeitungsverfahren für den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes (Plan, Textteil, Umweltbericht) zusammen mit den genannten Städten gem. § 20 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

2.     Die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sind gemäß § 14 Abs. 2 LPlG NRW i. V. m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

3.     Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

4.     Die unter Pkt. 2 und 3 genannten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von drei Monaten Anregungen zum vorliegenden Vorentwurf vorbringen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

63

dagegen:

 --

Enthaltung:

 --

 

Ö 6  
Änderungen des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen 2007
2007/0447  
Ö 7  
Bericht der Verwaltung zum Sachstand "Aktionsplan Recklinghauser Straße"
2007/0461  
Ö 8  
Feinstaubmessung Recklinghauser Straße: Handlungsmöglichkeiten zur Belastungsminderung - auf gemeinsamen Vorschlag der SPD-Fraktion und Grüne-Fraktion vom 10.08.2007 -   2007/0464  
Ö 9  
Prüfauftrag "eea-Zertifizierung" - auf Vorschlag der SPD-Fraktion vom 30.05.2007 -
2007/0371  
Ö 10  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 11  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 11.1  
Brand bei der Firma Kost am 16.07.2007 - Anfrage der Grüne-Fraktion vom 30. Juli 2007 -   2007/0467  
N 1     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder