Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Umweltschutz  

Bezeichnung: des Ausschusses für Umweltschutz
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz
Datum: Mi, 22.08.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 4. Änderung - Glückaufplatz - Stadtbezirk Wanne
Enthält Anlagen
2007/0403  
Ö 2  
Einleitungsbeschluss für das Änderungsverfahren Nr. 84 - Am Westerfeld - des Flächennutzungsplans der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2007/0445  
Ö 3  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 213 –Am Westerfeld-, Stadtbezirk Herne-Mitte, Beschluss zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 –Entertainment-Center-Regenkamp-, Stadtbezirk Herne-Mitte und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Enthält Anlagen
2007/0409  
Ö 4  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 3. Änderung – Dorneburg – Stadtbezirk Eickel
Enthält Anlagen
2007/0446  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 3. Änderung –  Dorneburg – gemäß §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß §13 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel I des Grundgesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316).

 

      Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 ist im       Übersichtsplan Maßstab 1:10.000, im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500 sowie in       der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 36 dargestellt. Der       Geltungsbereich wird im Norden durch die Brennerstraße, im Osten durch das       Grundstück der Hafenbahn, im Süden durch die Holsterhauser Straße und im Westen       durch die Wohngrundstücke der Mindener Straße und nördlich der Holsterhauser       Straße begrenzt.

 

  1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB.

 

   
    21.08.2007 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 4 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 3. Änderung –  Dorneburg – gemäß §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß §13 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel I des Grundgesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316).

 

      Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 ist im       Übersichtsplan Maßstab 1:10.000, im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500 sowie in       der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 36 dargestellt. Der       Geltungsbereich wird im Norden durch die Brennerstraße, im Osten durch das       Grundstück der Hafenbahn, im Süden durch die Holsterhauser Straße und im Westen       durch die Wohngrundstücke der Mindener Straße und nördlich der Holsterhauser       Straße begrenzt.

 

  1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

14

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    22.08.2007 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 4 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 3. Änderung –  Dorneburg – gemäß §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß §13 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel I des Grundgesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316).

 

      Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 ist im       Übersichtsplan Maßstab 1:10.000, im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500 sowie in       der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 36 dargestellt. Der       Geltungsbereich wird im Norden durch die Brennerstraße, im Osten durch das       Grundstück der Hafenbahn, im Süden durch die Holsterhauser Straße und im Westen       durch die Wohngrundstücke der Mindener Straße und nördlich der Holsterhauser       Straße begrenzt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Mit Stimmenmehrheit

dafür:

20

dagegen:

1

Enthaltung:

0

 

   
    30.08.2007 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 12 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 3. Änderung –  Dorneburg – gemäß §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß §13 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel I des Grundgesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316).

 

      Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 ist im       Übersichtsplan Maßstab 1:10.000, im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500 sowie in       der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 36 dargestellt. Der       Geltungsbereich wird im Norden durch die Brennerstraße, im Osten durch das       Grundstück der Hafenbahn, im Süden durch die Holsterhauser Straße und im Westen       durch die Wohngrundstücke der Mindener Straße und nördlich der Holsterhauser       Straße begrenzt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

12

dagegen:

 -

Enthaltung:

  1

 

 

 

( Anmerkung der Schriftführerin: Die o. g. Pläne sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.)

   
    04.09.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 25 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 3. Änderung –  Dorneburg – gemäß §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß §13 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel I des Grundgesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316).

 

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 ist im             Übersichtsplan Maßstab 1:10.000, im Bebauungsplanentwurf Maßstab 1:500 sowie in der unmaßstäblichen Gesamtübersicht des Bebauungsplanes 36 dargestellt. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Brennerstraße, im Osten durch das Grundstück der Hafenbahn, im Süden durch die Holsterhauser Straße und im Westen durch die Wohngrundstücke der Mindener Straße und nördlich der Holsterhauser Straße begrenzt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

 --

Enthaltung:

 --

 

Ö 5  
Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim a.d.R. und Oberhausen: Erarbeitungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Enthält Anlagen
2007/0434  
Ö 6  
Änderungen des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen 2007
2007/0447  
Ö 7  
Bericht der Verwaltung zum Sachstand "Aktionsplan Recklinghauser Straße"
2007/0461  
Ö 8  
Feinstaubmessung Recklinghauser Straße: Handlungsmöglichkeiten zur Belastungsminderung - auf gemeinsamen Vorschlag der SPD-Fraktion und Grüne-Fraktion vom 10.08.2007 -   2007/0464  
Ö 9  
Prüfauftrag "eea-Zertifizierung" - auf Vorschlag der SPD-Fraktion vom 30.05.2007 -
2007/0371  
Ö 10  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 11  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 11.1  
Brand bei der Firma Kost am 16.07.2007 - Anfrage der Grüne-Fraktion vom 30. Juli 2007 -   2007/0467  
N 1     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder