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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 197, Betriebsgelände Graf, Stadtbezirk Eickel | 2006/0610 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 197, Betriebsgelände Graf, gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die südliche Seite der Burgstraße im Norden, die westliche Seite der Wakefieldstraße im Osten sowie die westliche Seite der Edmund-Weber-Straße im Westen und die südliche Seite der Edmund-Weber-Straße im Süden. Er ist im Übersichtsplan dargestellt. 2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. |
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14.11.2006 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||
Ö 5 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 197, Betriebsgelände Graf, gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die südliche Seite der Burgstraße im Norden, die westliche Seite der Wakefieldstraße im Osten sowie die westliche Seite der Edmund-Weber-Straße im Westen und die südliche Seite der Edmund-Weber-Straße im Süden. Er ist im Übersichtsplan dargestellt. 2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Enthaltungen
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21.11.2006 - Ausschuss für Umweltschutz | |||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 1. Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 197, Betriebsgelände Graf, gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die südliche Seite der Burgstraße im Norden, die westliche Seite der Wakefieldstraße im Osten sowie die westliche Seite der Edmund-Weber-Straße im Westen und die südliche Seite der Edmund-Weber-Straße im Süden. Er ist im Übersichtsplan dargestellt. 2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Enthaltungen
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23.11.2006 - Bezirksvertretung Eickel | |||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 197, Betriebsgelände Graf, gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die südliche Seite der Burgstraße im Norden, die westliche Seite der Wakefieldstraße im Osten sowie die westliche Seite der Edmund-Weber-Straße im Westen und die südliche Seite der Edmund-Weber-Straße im Süden. Er ist im Übersichtsplan dargestellt. Abstimmungsergebnis:
(Anmerkung der Schriftführerin: Der Übersichtsplan ist Anlage zum Original der Niederschrift.) |
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05.12.2006 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||
Ö 20 - beschlossen | |||||||||||
Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 197, Betriebsgelände Graf, gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die südliche Seite der Burgstraße im Norden, die westliche Seite der Wakefieldstraße im Osten sowie die westliche Seite der Edmund-Weber-Straße im Westen und die südliche Seite der Edmund-Weber-Straße im Süden. Er ist im Übersichtsplan dargestellt. 2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis:
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Ö 2 | Instandsetzung von Gemeindestraßen in den Jahren 2007 bis 2011 im Stadtbezirk Eickel Festlegung der Reihenfolge gemäß § 37 Abs. 1 c GO NW | 2006/0754 | |||||||||
Ö 3 | Ersatzbeschaffung einer Schullehrküche für die Realschule an der Burg - Stadtbezirk Eickel - | 2006/0694 | |||||||||
Ö 4 | Plutostraße - Abmarkierung/Zugang zum Radweg - Anfrage des Bezirksverordneten Steinharter vom 08.11.2006 - | 2006/0743 | |||||||||
Ö 5 | Umbau Linie 306 Beschilderung von Nebenstraßen in Wanne-Süd - Anfrage des Bezirksverordneten Steinharter vom 08. November 2006 - | 2006/0742 | |||||||||
Ö 6 | Beschleunigungsmaßnahme Linie 306 | ||||||||||
Ö 7 | Umwidmung der Hauptstraße in Wanne-Süd - Anfrage des Bezirksverordneten Steinharter vom 08.11.2006 - | 2006/0744 | |||||||||
Ö 8 | Errichtung einer geeigneten Querungshilfe Kurhausstraße/Bushaltestele Benzstraße - Antrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2006 - | 2006/0757 | |||||||||
Ö 9 | Änderung ortsrechtlicher Bestimmungen: 1. Hauptsatzung der Stadt Herne 2. Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Herne 3. Allgemeine Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Herne 4. Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen | 2006/0625 | |||||||||
Ö 10 | Wiederwahl von Schiedspersonen für die Amtsgerichtsbezirke Herne und Herne-Wanne | 2006/0712 | |||||||||
Ö 11 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | ||||||||||
N 1 | Leerstand und Folgenutzung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Hauptstraße - Anfrage der Bezirksverordneten Majchrzak-Frensel vom 10.11.2006 - | ||||||||||
N 2 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | ||||||||||