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Wortprotokoll Beschluss |
Die Geschäftsleute in Wanne-Süd haben großes Interesse
daran, dass ihre Geschäfte auch währen der der Umbauphase für ihre
motorisierten Kunden (Autofahrer) erreichbar sind. Die Anfahrt über angrenzende
Neben-/Zufahrtsstraßen ist unter diesem Aspekt von großer Bedeutung.
Im Bereich der Dürerstraße/Kurhausstraße-Eickeler Bruch
bzw. Dürerstraße/Märkische Straße kommt es dabei durch die Beschilderung bzw.
die provisorische Baustellen-Beschilderung häufig zur Verwirrung.
• Im Kreuzungsbereich Dürerstraße/Eickeler Bruch
(Höhe Imbiss-Bude) hängt das Verkehrsschild "Verbot für Fahrzeuge aller
Art [Nr 250]" mit dem Entfernungshinweis "100 m".
Dieses Schild ist zeitweise mit einem
blauen Müllsack verhängt, dann wieder frei sichtbar. Jedenfalls entspricht
diese Information nicht der folgenden Beschilderung in Richtung Hauptstraße, da
selbst das Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt Nr. 267" im
Kreuzungsbereich Dürerstraße/Siemenstraße verdeckt ist.
• Im
Kreuzungsbereich Dürerstraße/Märkische Straße stehen Baustelleneinrichtungen
mit dem Verkehrszeichen "Sackgasse [Nr. 357]". Diese Beschilderung
stammt offensichtlich noch aus der Projektphase, als die Einmündung der
Märkischen Straße in die Hauptstraße gesperrt war.
Da diese Beschilderung zurzeit nicht in Gebrauch ist, sind die Schilder
einfach weggedreht. Trotzdem ist der Sackgassen-Hinweis immer zu sehen.
Zusätzlich werden die Verkehrszeichen durch unbefugte Dritte wieder
zurückgedreht.
Die FDP stellt folgende Fragen:
1) Besteht
seitens des Baustellenmanagements die Möglichkeit, die Beschilderung im Umfeld
der Baumaßnahme den aktuellen Gegebenheiten anzupassen?
2) Kann
die Baustellen-Beschilderung "Sackgasse" bei Nichtinanspruchnahme
gänzlich entfernt werden um möglichem Missbrauch durch Unbefugte vorzubeugen?
Herr Lieder antwortet, dass es grundsätzlich so gehalten wird, dass die Beschilderungen immer den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird.
Zur Beschilderung im Kreuzungsbereich Dürerstraße/Märkische Straße sagt er aus, dass die Schilder tatsächlich von Dritten gedreht wurden.
Eventuell nicht notwendige Beschilderungen, in diesem Fall ein Sackgassenschild, können bei Nichtinanspruchnahme entfernt werden und werden es auch.