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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2006/0742  

Betreff: Umbau Linie 306
Beschilderung von Nebenstraßen in Wanne-Süd
- Anfrage des Bezirksverordneten Steinharter vom 08. November 2006 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:BVO SteinharterAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Eickel Entscheidung
23.11.2006 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Die Geschäftsleute in Wanne-Süd haben großes Interesse daran, dass ihre Geschäfte auch währen der der Umbauphase für ihre moto

Die Geschäftsleute in Wanne-Süd haben großes Interesse daran, dass ihre Geschäfte auch währen der der Umbauphase für ihre motorisierten Kunden (Autofahrer) erreichbar sind. Die Anfahrt über angrenzende Neben-/Zufahrtsstraßen ist unter diesem Aspekt von großer Bedeutung.

Im Bereich der Dürerstraße/Kurhausstraße-Eickeler Bruch bzw. Dürerstraße/Märkische Straße kommt es dabei durch die Beschilderung bzw. die provisorische Baustellen-Beschilderung häufig zur Verwirrung.

 

            Im Kreuzungsbereich Dürerstraße/Eickeler Bruch (Höhe Imbiss-Bude) hängt das Verkehrsschild "Verbot für Fahrzeuge aller Art [Nr 250]" mit dem Entfernungshinweis "100 m".

Dieses Schild ist zeitweise mit einem blauen Müllsack verhängt, dann wieder frei sichtbar. Jedenfalls entspricht diese Information nicht der folgenden Beschilderung in Richtung Hauptstraße, da selbst das Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt Nr. 267" im Kreuzungsbereich Dürerstraße/Siemenstraße verdeckt ist

 

            Im Kreuzungsbereich Dürerstraße/Märkische Straße stehen Baustelleneinrichtungen mit dem Verkehrszeichen "Sackgasse [Nr. 357]". Diese Beschilderung stammt offensichtlich noch aus der Projektphase, als die Einmündung der Märkischen Straße in die Hauptstraße gesperrt war.

Da diese Beschilderung zurzeit nicht in Gebrauch ist, sind die Schilder einfach weggedreht. Trotzdem ist der Sackgassen-Hinweis immer zu sehen. Zusätzlich werden die Verkehrszeichen durch unbefugte Dritte wieder zurückgedreht.

 

Die FDP stellt folgende Fragen:

 

1)         Besteht seitens des Baustellenmanagements die Möglichkeit, die Beschilderung im Umfeld der Baumaßnahme den aktuellen Gegebenheiten anzupassen?

 

2)         Kann die Baustellen-Beschilderung "Sackgasse" bei Nichtinanspruchnahme gänzlich entfernt werden um möglichem Missbrauch durch Unbefugte vorzubeugen?