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Die Geschäftsleute in Wanne-Süd haben großes Interesse
daran, dass ihre Geschäfte auch währen der der Umbauphase für ihre
motorisierten Kunden (Autofahrer) erreichbar sind. Die Anfahrt über angrenzende
Neben-/Zufahrtsstraßen ist unter diesem Aspekt von großer Bedeutung.
Im Bereich der Dürerstraße/Kurhausstraße-Eickeler
Bruch bzw. Dürerstraße/Märkische Straße kommt es dabei durch die Beschilderung
bzw. die provisorische Baustellen-Beschilderung häufig zur Verwirrung.
• Im Kreuzungsbereich Dürerstraße/Eickeler Bruch (Höhe
Imbiss-Bude) hängt das Verkehrsschild "Verbot für Fahrzeuge aller Art [Nr
250]" mit dem Entfernungshinweis "100 m".
Dieses Schild ist zeitweise mit einem blauen
Müllsack verhängt, dann wieder frei sichtbar. Jedenfalls entspricht diese
Information nicht der folgenden Beschilderung in Richtung Hauptstraße, da
selbst das Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt Nr. 267" im
Kreuzungsbereich Dürerstraße/Siemenstraße verdeckt ist
• Im
Kreuzungsbereich Dürerstraße/Märkische Straße stehen Baustelleneinrichtungen
mit dem Verkehrszeichen "Sackgasse [Nr. 357]". Diese Beschilderung
stammt offensichtlich noch aus der Projektphase, als die Einmündung der
Märkischen Straße in die Hauptstraße gesperrt war.
Da diese Beschilderung zurzeit nicht in Gebrauch
ist, sind die Schilder einfach weggedreht. Trotzdem ist der Sackgassen-Hinweis
immer zu sehen. Zusätzlich werden die Verkehrszeichen durch unbefugte Dritte
wieder zurückgedreht.
Die FDP stellt folgende Fragen:
1) Besteht
seitens des Baustellenmanagements die Möglichkeit, die Beschilderung im Umfeld
der Baumaßnahme den aktuellen Gegebenheiten anzupassen?
2) Kann
die Baustellen-Beschilderung "Sackgasse" bei Nichtinanspruchnahme
gänzlich entfernt werden um möglichem Missbrauch durch Unbefugte vorzubeugen?