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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 197, Betriebsgelände Graf, gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).
Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die südliche Seite der Burgstraße im Norden, die westliche Seite der Wakefieldstraße im Osten sowie die westliche Seite der Edmund-Weber-Straße im Westen und die südliche Seite der Edmund-Weber-Straße im Süden.
Er ist im Übersichtsplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
17 |
dagegen: |
- |
Enthaltung: |
- |
(Anmerkung der Schriftführerin: Der Übersichtsplan ist Anlage zum Original der Niederschrift.)