Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Umweltschutz  

Bezeichnung: des Ausschusses für Umweltschutz
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz
Datum: Mi, 10.05.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:55 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sachstandsbericht Landschaftspark Pluto V - mündlicher Bericht -    
Ö 2  
Beschluss zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 169, Grünzug Gustavstraße, Stadtbezirk Herne-Eickel
2006/0270  
Ö 3  
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 169, Grünzug Gustavstraße, Stadtbezirk Eickel
Enthält Anlagen
2006/0272  
Ö 4  
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 192 -Betriebsgelände der GEA-Luftkühler GmbH, Stadtbezirk Eickel
Enthält Anlagen
2006/0276  
Ö 5  
Anregungen und Hinweise zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 -Neustraße, Halden-straße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße-, Stadtbezirk Herne-Mitte
2006/0283  
Ö 6  
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 -Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße-, Stadtbezirk Herne-Mitte
Enthält Anlagen
2006/0284  
Ö 7  
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord -Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte
Enthält Anlagen
2006/0287  
Ö 8  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 9  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 9.1  
Standfestigkeit von Strommasten - Anfrage der SPD-Fraktion vom 27. April 2006 -
2006/0309  
    10.05.2006 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 9.1 - zur Kenntnis genommen
    Aufgrund der Initiative eines Herner Bürgers, die Standfestigkeit von Strommasten insbesondere im Umfeld seines Hauses – Hinte

 

Anfrage der SPD-Fraktion vom 27. April 2006 bezüglich der Standfestigkeit von Strommasten auf dem Gebiet der Stadt Herne

 

Seitens der Verwaltung beantwortet Herr Stadtrat Terhoeven den behördlichen Aspekt der Anfrage folgendermaßen:

 

Maßgebliches Gesetz für die Errichtung und den Betrieb von Hochspannungsfreileitungen ist das Energie-Wirtschaftsgesetz (EMWG). Das Gesetz in seiner jetzigen Form ist am 13. Juni 2005 in Kraft getreten.

Zuständiges Ministerium für Energie in NRW ist das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (MWME).

 

Gemäß § 43 ENWG bedürfen die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung Hochspannungsfreileitungen, ausgenommen Bahnstromfernleitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr, einer Planfeststellung.

In NRW sind für die Planfeststellung nach Landesrecht zuständigen Behörden die Bezirksregierungen. Für Herne ist es die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8, Bergbau und Energie. Die Bezirksregierung ist allerdings nur für das Planfeststellungsverfahren zuständig, nicht für die Überwachung der bestehenden Anlagen.

 

Gemäß § 49 (1) sind Energieanlagen (hier Hochspannungsfreileitungen) so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Nach § 49 (2) wird die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. eingehalten worden sind.

 

§ 49 (5) besagt, dass die nach Landesrecht zuständige Behörde im Einzelfall die zur Sicherstellung der Anforderungen an die technische Sicherheit von Energieanlagen erforderlichen Maßnahmen treffen kann.

 

Die nach Landesrecht zuständige Behörde für die Überwachung bestehender Hochspannungsfreileitungen ist das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW (Ref. 421: Landesregulierungsbehörde, Energierecht und Ref. 412: Strom, Gas, Öl).

Die Zuständigkeit bezieht sich ausdrücklich auch auf die technische Überwachung der Hochspannungsfreileitungen. Das Ministerium geht davon aus, dass bei Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik die Sicherheit bei den Hochspannungsfreileitungen gewährleistet ist.

 

Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM), hat die im November 2005 im nordwestlichen Münsterland aufgetretenen Mastumbrüche untersucht. Nach einer Pressemitteilung der RWE Energie, hat die BAM festgestellt, dass bei der Wartung und Instandhaltung keine Versäumnisse auf Seiten des Betreibers aufgetreten sind.

Das Gutachten ist noch nicht veröffentlicht, zuständig für die Bewertung des Gutachtens ist die Bundesnetzagentur.

 

 

Die RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH (RWE), Recklinghausen, beantwortet die Fragen mit Schreiben vom 17. Mai 2006 wie folgt:

 

Frage 1:

Welche Reparaturarbeiten wurden an den o.g. Strommasten vorgenommen? Handelte es sich hierbei tatsächlich um Probleme im Bereich der Standfestigkeit?

 

Antwort:

Aufgrund der Thomasstahl-Thematik wurde bei RWE bereits vor mehreren Jahren ein Sanierungsprogramm aufgelegt (siehe auch Frage 2), welches sukzessive abgearbeitet wird. Im Rahmen dieses Programms wurden auf dem Stadtgebiet Herne bereits im Jahr 2004 im Bereich der AGA-Gas sowie im Jahr 2005 an der Stadtgrenze zu Castrop-Rauxel und im Bereich des GKW Herne Masten saniert.

Die von Ihnen angefragten Masten im Bereich der Bahnhofstraße entlang des Rhein-Herne-Kanals, wurde Anfang 2006 im Rahmen des o.g. Programms saniert. Die Terminplanungen für diese Sanierungsarbeiten existierten bereits seit mehreren Monaten und stehen nicht im Zusammenhang mit der Störung im Münsterland bzw. der Anfrage eines Herner Bürgers.

 

Frage 2:

Gibt es auf dem Herner Stadtgebiet weitere notwendige Sicherungsarbeiten beziehungsweise liegt eine Überprüfung des baulichen Zustandes aller Strommasten vor?

 

Antwort:

Auf dem Gebiet der Stadt Herne betreibt RWE 14 Leitungen mit insgesamt 65 Masten. Davon werden 5 Leitungen mit 110 kV-, 2 Leitungen mit 220-kV und 7 Leitungen mit 380 kV-Stromkreisen betrieben. Die Errichtungsjahre der einzelnen Leitungen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

 

Bauleit-

nr.

Spannung (KV)

Leitungsname

Reg.-bez.

Ge-

meinde

Baujahr

Bemer-kungen

1527

110

Pöppinghausen-Sodingen

Arnsberg

Herne

1965/82

 

1588

110

Abzweig Herne

Arnsberg

Herne

1975

 

1691

110

Pöppinghausen – Laer

Arnsberg

Herne

1985

 

1769

110

Bochum – Wanne

Arnsberg

Herne

1955

 

1787

110

Abzweig Pluto

Arnsberg

Herne

1991

 

2610

220

Laer – Pöppinghausen

Arnsberg

Herne

1962

 

2613

110-/220

Pöppinghausen – Wanne

Arnsberg

Herne

1963

 

4302

380

Pöppinghausen – Pkt. Wanne

Arnsberg

Herne

1960

 

4358

110-/220-/380

Bochum – Pkt. Wanne

Arnsberg

Herne

1966

 

4369

380

Abzweig Herne Block 4

Arnsberg

Herne

1988

 

4533

220-/380

Bismarck – Pkt. Wanne

Arnsberg

Herne

1984

Nur Mast 8

4534

110-/220-/380

Pkt. Wanne – Polsum

Arnsberg

Herne

1970

 

4544

220-/380

Pkt. Wanne – KW Herne

Arnsberg

Herne

1962

 

4550

110-/220-/380

Leithe – Pkt. Wanne

Arnsberg

Herne

1966/69

 

 

 

Bis in die sechziger Jahre wurde stickstoffreicher Thomasstahl generell im Stahlbau eingesetzt, d. h. auch für den Mastbau bei RWE. Der Stickstoff hat die Tendenz bei plastischen Verformungen innerhalb des Metalls zu wandern. Hierdurch kann eine Versprödung des Stahls auftreten. Dieses muss aber nicht zwingend so sein.

 

Alle Hoch- und Höchstspannungsmasten des RWE, die bis 1967 errichtet wurden, sind daher vorsorglich in ein Sanierungskonzept aufgenommen worden. Das Konzept wurde unter Einschaltung eines externen Gutachters bereits vor mehreren Jahren entwickelt. Der Zeit- und Maßnahmenplan des Sanierungskonzeptes wird seit einigen Jahren abgearbeitet und wird spätestens 2015 beendet sein. Dafür wendet RWE rund 550 Millionen Euro auf.

 

Von den insgesamt 65 Masten auf dem Stadtgebiet Herne sind 31 Masten vor 1967 errichtet und somit potenziell aus Thomasstahl gefertigt. Die betroffenen 31 Masten auf Herner Stadtgebiet werden im Rahmen des o.g. Sanierungskonzeptes saniert. Die Leitungstrasse wurde vor der Versorgungsstörung im Münsterland eingehend untersucht und es wurde festgestellt, dass von den Masten keine akute Gefährdung ausgeht. Die Umsetzung des Sanierungsprogramms erfolgt so schnell wie es die technischen Möglichkeiten, die Notwendigkeit zur Sicherung der Versorgung und die Genehmigungsverfahren der Behörden erlauben. In den letzten fünf Jahren wurden von o.g. Masten 7 Masten saniert, u.a. die unter Frage 1 genannten Masten. In der zweiten Jahreshälfte 2006 sollen auf dem Stadtgebiet Herne weitere Masten an der Stadtgrenze zu Gelsenkirchen saniert werden.

 

 

Frage 3:

In welchen zeitlichen Abständen werden Ortsbegehungen zur Feststellung von eventuellen Schäden, Abnutzungen vorgenommen und wer ist für die Überprüfungen bzw. Veranlassung von Reparaturarbeiten zuständig?

 

Antwort:

RWE misst gerade auch wegen der Maststahl-Thematik den laufenden Kontroll-, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen eine hohe Bedeutung bei und widmet diesen eine dementsprechend große Aufmerksamkeit.

 

Um Gefährdungen der Öffentlichkeit auszuschließen werden die Masten und Leitungen bei RWE regelmäßig und gründlich geprüft. Unser Konzept zur Prüfung und Instandhaltung sieht im Einzelnen folgende Maßnahmen vor:

 

  • Jährlich wiederkehrende Inspektionen durch eine Leitungsbefliegung per Hubschrauber.
  • Jährlich wiederkehrende Begehung der Leitungstrassen durch qualifizierte RWE-Mitarbeiter.
  • Intensivinspektionen durch Besteigen der Masten einmal in fünf Jahren.

 

 

N 1     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder