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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt:
1. Der ergänzten
Begründung vom 10.04.2006 zum Bebauungsplan Nr. 169, Grünzug Gustavstraße, wird
zugestimmt.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 169, Grünzug Gustavstraße, in der Fassung vom 10.04.2006 mit den in violetter Farbe eingetragenen
Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) in Verbindung mit den
Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7 Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 169 liegt im Südwesten des Stadtgebietes im Stadtteil
Röhlinghausen, im Stadtbezirk Eickel. Er wird im Norden begrenzt durch den
“Schwarzen Weg”, dessen Verlauf vollständig in den Geltungsbereich aufgenommen
wurde, im Osten durch die Straße “Am Bollwerk” und die Stadtgrenze zur Stadt
Bochum, im Süden durch den Hüller Bach und im Westen durch die hinteren Grenzen
der Grundstücke an der Gustavstraße.
Er ist im
beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
dafür: |
21 |
dagegen: |
-- |
Enthaltung: |
-- |