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Ratsinformationssystem

Auszug - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 169, Grünzug Gustavstraße, Stadtbezirk Eickel   

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 10.05.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:55 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2006/0272 Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 169, Grünzug Gustavstraße, Stadtbezirk Eickel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Funke
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Funke, Marion
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der ergänzten Begründung vom 10.04.2006 zum Bebauungsplan Nr. 169, Grünzug Gustavstraße, wird zugestimmt.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 169, Grünzug Gustavstraße, in der Fassung vom 10.04.2006  mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 169 liegt im Südwesten des Stadtgebietes im Stadtteil Röhlinghausen, im Stadtbezirk Eickel. Er wird im Norden begrenzt durch den “Schwarzen Weg”, dessen Verlauf vollständig in den Geltungsbereich aufgenommen wurde, im Osten durch die Straße “Am Bollwerk” und die Stadtgrenze zur Stadt Bochum, im Süden durch den Hüller Bach und im Westen durch die hinteren Grenzen der Grundstücke an der Gustavstraße.

 

Er ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

dafür:

21

dagegen:

--

Enthaltung:

--