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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Umweltschutz  

Bezeichnung: des Ausschusses für Umweltschutz
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz
Datum: Mi, 10.05.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:55 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sachstandsbericht Landschaftspark Pluto V - mündlicher Bericht -    
Ö 2  
Beschluss zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 169, Grünzug Gustavstraße, Stadtbezirk Herne-Eickel
2006/0270  
Ö 3  
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 169, Grünzug Gustavstraße, Stadtbezirk Eickel
Enthält Anlagen
2006/0272  
Ö 4  
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 192 -Betriebsgelände der GEA-Luftkühler GmbH, Stadtbezirk Eickel
Enthält Anlagen
2006/0276  
Ö 5  
Anregungen und Hinweise zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 -Neustraße, Halden-straße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße-, Stadtbezirk Herne-Mitte
2006/0283  
Ö 6  
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 -Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße-, Stadtbezirk Herne-Mitte
Enthält Anlagen
2006/0284  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der ergänzten Begründung vom 17.03.2006 zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 –Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße–, wird zugestimmt.

 

2. Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 –Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße–, in der Fassung vom 17.03.2006 mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen und Hinweise aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 16 wird begrenzt durch die Von-der-Heydt-Straße im Norden, die Haldenstraße bzw. den Westring im Westen, die Neustraße bzw. die Freiligrathstraße im Süden und die Bebelstraße im Osten.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 beschränkt sich auf den Bereich zwischen der Von-der-Heydt-Straße im Norden, dem Westring im Westen, der Neustraße im Süden und der Poststraße im Osten.

 

Die Geltungsbereiche sind im Übersichtsplan dargestellt.

 

 

   
    09.05.2006 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 14 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der ergänzten Begründung vom 17.03.2006 zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 –Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße–, wird zugestimmt.

 

2. Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 –Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße–, in der Fassung vom 17.03.2006 mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen und Hinweise aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 16 wird begrenzt durch die Von-der-Heydt-Straße im Norden, die Haldenstraße bzw. den Westring im Westen, die Neustraße bzw. die Freiligrathstraße im Süden und die Bebelstraße im Osten.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 beschränkt sich auf den Bereich zwischen der Von-der-Heydt-Straße im Norden, dem Westring im Westen, der Neustraße im Süden und der Poststraße im Osten.

 

Die Geltungsbereiche sind im Übersichtsplan dargestellt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    10.05.2006 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 6 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der ergänzten Begründung vom 17.03.2006 zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 –Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße–, wird zugestimmt.

 

2. Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 –Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße–, in der Fassung vom 17.03.2006 mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen und Hinweise aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 16 wird begrenzt durch die Von-der-Heydt-Straße im Norden, die Haldenstraße bzw. den Westring im Westen, die Neustraße bzw. die Freiligrathstraße im Süden und die Bebelstraße im Osten.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 beschränkt sich auf den Bereich zwischen der Von-der-Heydt-Straße im Norden, dem Westring im Westen, der Neustraße im Süden und der Poststraße im Osten.

 

Die Geltungsbereiche sind im Übersichtsplan dargestellt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

dafür:

21

dagegen:

--

Enthaltung:

--

 

   
    11.05.2006 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 11 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der ergänzten Begründung vom 17.03.2006 zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 –Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße–, wird zugestimmt.

 

2. Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 –Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße–, in der Fassung vom 17.03.2006 mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen und Hinweise aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 16 wird begrenzt durch die Von-der-Heydt-Straße im Norden, die Haldenstraße bzw. den Westring im Westen, die Neustraße bzw. die Freiligrathstraße im Süden und die Bebelstraße im Osten.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 beschränkt sich auf den Bereich zwischen der Von-der-Heydt-Straße im Norden, dem Westring im Westen, der Neustraße im Süden und der Poststraße im Osten.

 

Die Geltungsbereiche sind im Übersichtsplan dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

Anmerkung des Schriftführers:

Der Übersichtsplan sowie der Entwurf der Begründung vom 17.03.2006 sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

   
    23.05.2006 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 21 - beschlossen
    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

  1. Der ergänzten Begründung vom 17.03.2006 zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 –Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße–, wird zugestimmt.

 

  1. Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 – Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße –, in der Fassung vom 17.03.2006 mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen und Hinweise aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 16 wird begrenzt durch die Von-der-Heydt-Straße im Norden, die Haldenstraße bzw. den Westring im Westen, die Neustraße bzw. die Freiligrathstraße im Süden und die Bebelstraße im Osten.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 beschränkt sich auf den Bereich zwischen der Von-der-Heydt-Straße im Norden, dem Westring im Westen, der Neustraße im Süden und der Poststraße im Osten.

 

Die Geltungsbereiche sind im Übersichtsplan dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

-

Enthaltung:

-

 

   
    30.05.2006 - Rat der Stadt
    Ö 7 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.   Der ergänzten Begründung vom 17.03.2006 zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 –Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße–, wird zugestimmt.

 

2.   Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 –Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße–, in der Fassung vom 17.03.2006 mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen und Hinweise aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 16 wird begrenzt durch die Von-der-Heydt-Straße im Norden, die Haldenstraße bzw. den Westring im Westen, die Neustraße bzw. die Freiligrathstraße im Süden und die Bebelstraße im Osten.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 beschränkt sich auf den Bereich zwischen der Von-der-Heydt-Straße im Norden, dem Westring im Westen, der Neustraße im Süden und der Poststraße im Osten.

 

Die Geltungsbereiche sind im Übersichtsplan dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

58

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2006-0284_1_Uebersichtsplan (2043 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 2006-0284_2_BPlan16-6Ae_BegruendungSatzungsbeschluss17-03-06 (107 KB) PDF-Dokument (80 KB)    
Ö 7  
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord -Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte
Enthält Anlagen
2006/0287  
Ö 8  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 9  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 9.1  
Standfestigkeit von Strommasten - Anfrage der SPD-Fraktion vom 27. April 2006 -
2006/0309  
N 1     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder