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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung  

Bezeichnung: des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Datum: Di, 17.01.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Umbau des Emschersystems: Masterplan emscher:zukunft - mündlicher Vortrag von Frau Dr. Oldengott, Emschergenossenschaft -
2006/0017  
Ö 2  
Schulentwicklungsplan 2004 - 2010 (Teilplan Grundschulen)
Enthält Anlagen
2005/0831  
Ö 3  
Aufstellung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 - Am Buschmannshof/Postpark - Stadtbezirk Wanne
Enthält Anlagen
2005/0968  
Ö 4  
Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2006 für Fachbereiche des Baudezernates
2006/0006  
Ö 5  
Umlegungsanordnung gem. § 46 BauGB für das Grundstück Bielefelder Straße 182
Enthält Anlagen
2005/0929  
Ö 6  
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 169 -Grünzug Gustavstraße, Stadtbezirk Eickel
Enthält Anlagen
2005/0964  
Ö 7  
Beschluss zu der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Anregung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes - nördliche Dorfstraße - Stadtbezirk Sodingen -
2005/0951  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

 

Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 15.08.2005 bis zum 16.09.2005 ist folgende Anregung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes eingegangen, über die nun entschieden werden muss:

   
    17.01.2006 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 7 - beschlossen
    Schreiben des BUND vom 16

 

Schreiben des BUND vom 16.09.2005

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt :

 

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Die angesprochenen vier Stellplätze sind als öffentliche Besucherstellplätze erforderlich und entsprechen im Übrigen dem Wunsch von Anliegern.

Die für Straßenverkehrszwecke benötigte Fläche wird durch die Aufhebung des Fluchtlinienplanes erheblich verringert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

dafür:                     15                  

dagegen:        0

Enthaltung:     0

   
    25.01.2006 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 4 - beschlossen
    Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs

Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 15.08.2005 bis zum 16.09.2005 ist folgende Anregung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes eingegangen, über die nun entschieden werden muss:

 

Schreiben des BUND vom 16.09.2005

 

Gegen die Planung bestehen keine schwerwiegenden Bedenken.

 

Da wiederholt auf den dörflichen Charakter  dieses Gebietes hingewiesen wird, halten wir den jetzigen Zustand für typisch und angemessen. Eine Parkplatzanlage erscheint  uns in dieser reinen Anliegerstraße mit großen Hausgrundstücken für überdimensioniert und nicht erforderlich.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt :

 

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Die angesprochenen vier Stellplätze sind als öffentliche Besucherstellplätze erforderlich und entsprechen im Übrigen dem Wunsch von Anliegern.

 

Die für Straßenverkehrszwecke benötigte Fläche wird durch die Aufhebung des Fluchtlinienplanes erheblich verringert.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                     16                  

dagegen:        0

Enthaltung:     0

   
    07.02.2006 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 12 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

 

Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 15.08.2005 bis zum 16.09.2005 ist folgende Anregung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes eingegangen, über die nun entschieden werden muss:

 

 

Sachverhalt:

 

Schreiben des BUND vom 16.09.2005

 

Gegen die Planung bestehen keine schwerwiegenden Bedenken.

Da wiederholt auf den dörflichen Charakter dieses Gebietes hingewiesen wird, halten wir den jetzigen Zustand für typisch und angemessen. Eine Parkplatzanlage erscheint uns in dieser reinen Anliegerstraße mit großen Hausgrundstücken für überdimensioniert und nicht erforderlich.

 

Der Rat der Stadt beschließt :

 

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Die angesprochenen vier Stellplätze sind als öffentliche Besucherstellplätze erforderlich und entsprechen im Übrigen dem Wunsch von Anliegern.

Die für Straßenverkehrszwecke benötigte Fläche wird durch die Aufhebung des Fluchtlinienplanes erheblich verringert.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                                 16

dagegen:           0

Enthaltung:        0

   
    21.02.2006 - Rat der Stadt
    Ö 11 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

 

Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 15.08.2005 bis zum 16.09.2005 ist folgende Anregung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes eingegangen, über die nun entschieden werden muss:

 

 

Sachverhalt:

 

Schreiben des BUND vom 16.09.2005

 

Gegen die Planung bestehen keine schwerwiegenden Bedenken.

Da wiederholt auf den dörflichen Charakter  dieses Gebietes hingewiesen wird, halten wir den jetzigen Zustand für typisch und angemessen. Eine Parkplatzanlage erscheint  uns in dieser reinen Anliegerstraße mit großen Hausgrundstücken für überdimensioniert und nicht erforderlich.

 

Der Rat der Stadt beschließt :

 

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Die angesprochenen vier Stellplätze sind als öffentliche Besucherstellplätze erforderlich und entsprechen im Übrigen dem Wunsch von Anliegern.

Die für Straßenverkehrszwecke benötigte Fläche wird durch die Aufhebung des Fluchtlinienplanes erheblich verringert.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                                 62

dagegen:           0

Enthaltung:        0

 

Ö 8  
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes - nördliche Dorfstraße - Stadtbezirk Sodingen
Enthält Anlagen
2005/0950  
Ö 9  
Einziehung der Straße Voßnacken zwischen Josefinenstraße und Pumpwerk
Enthält Anlagen
2005/0945  
Ö 10  
Herausgabe einer Informationsbroschüre "Instandhaltung von Grundleitungen und Anschlusskanälen"
Enthält Anlagen
2006/0003  
Ö 11  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 12  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
N 1     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder