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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Umbau des Emschersystems: Masterplan emscher:zukunft - mündlicher Vortrag von Frau Dr. Oldengott, Emschergenossenschaft - | 2006/0017 | ||||
Ö 2 | Schulentwicklungsplan 2004 - 2010 (Teilplan Grundschulen) | 2005/0831 | ||||
Ö 3 | Aufstellung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 - Am Buschmannshof/Postpark - Stadtbezirk Wanne | 2005/0968 | ||||
Ö 4 | Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2006 für Fachbereiche des Baudezernates | 2006/0006 | ||||
Ö 5 | Umlegungsanordnung gem. § 46 BauGB für das Grundstück Bielefelder Straße 182 | 2005/0929 | ||||
Ö 6 | Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 169 -Grünzug Gustavstraße, Stadtbezirk Eickel | 2005/0964 | ||||
Ö 7 | Beschluss zu der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Anregung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes - nördliche Dorfstraße - Stadtbezirk Sodingen - | 2005/0951 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat
der Stadt Herne beschließt: Während
der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 15.08.2005 bis
zum 16.09.2005 ist folgende Anregung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes
eingegangen, über die nun entschieden werden muss: |
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17.01.2006 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | ||||||
Ö 7 - beschlossen | ||||||
Schreiben des BUND vom 16.09.2005
Beschluss:
Der Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt :
Der Anregung wird
nicht gefolgt.
Die angesprochenen
vier Stellplätze sind als öffentliche Besucherstellplätze erforderlich und
entsprechen im Übrigen dem Wunsch von Anliegern.
Die für
Straßenverkehrszwecke benötigte Fläche wird durch die Aufhebung des
Fluchtlinienplanes erheblich verringert.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür: 15 dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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25.01.2006 - Bezirksvertretung Sodingen | ||||||
Ö 4 - beschlossen | ||||||
Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 15.08.2005 bis zum 16.09.2005 ist folgende Anregung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes eingegangen, über die nun entschieden werden muss: Schreiben des BUND vom 16.09.2005
Gegen die Planung
bestehen keine schwerwiegenden Bedenken.
Da wiederholt auf
den dörflichen Charakter dieses
Gebietes hingewiesen wird, halten wir den jetzigen Zustand für typisch und
angemessen. Eine Parkplatzanlage erscheint
uns in dieser reinen Anliegerstraße mit großen Hausgrundstücken für
überdimensioniert und nicht erforderlich.
Beschluss: Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt :
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die angesprochenen
vier Stellplätze sind als öffentliche Besucherstellplätze erforderlich und
entsprechen im Übrigen dem Wunsch von Anliegern.
Die für
Straßenverkehrszwecke benötigte Fläche wird durch die Aufhebung des
Fluchtlinienplanes erheblich verringert.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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07.02.2006 - Haupt- und Finanzausschuss | ||||||
Ö 12 - beschlossen | ||||||
Es wird
folgender Beschluss gefasst: Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden Beschluss
zu fassen: Der Rat
der Stadt Herne beschließt: Während
der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 15.08.2005 bis
zum 16.09.2005 ist folgende Anregung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes
eingegangen, über die nun entschieden werden muss: Sachverhalt: Schreiben des BUND vom 16.09.2005
Gegen die Planung
bestehen keine schwerwiegenden Bedenken.
Da wiederholt auf
den dörflichen Charakter dieses Gebietes hingewiesen wird, halten wir den
jetzigen Zustand für typisch und angemessen. Eine Parkplatzanlage erscheint uns
in dieser reinen Anliegerstraße mit großen Hausgrundstücken für
überdimensioniert und nicht erforderlich.
Der Rat der Stadt beschließt :
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die angesprochenen
vier Stellplätze sind als öffentliche Besucherstellplätze erforderlich und
entsprechen im Übrigen dem Wunsch von Anliegern.
Die für
Straßenverkehrszwecke benötigte Fläche wird durch die Aufhebung des
Fluchtlinienplanes erheblich verringert.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 dagegen:
0 Enthaltung: 0 |
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21.02.2006 - Rat der Stadt | ||||||
Ö 11 - beschlossen | ||||||
Es wird
folgender Beschluss gefasst: Der Rat
der Stadt Herne beschließt: Während
der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 15.08.2005 bis
zum 16.09.2005 ist folgende Anregung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes
eingegangen, über die nun entschieden werden muss: Sachverhalt: Schreiben des BUND vom 16.09.2005
Gegen die Planung
bestehen keine schwerwiegenden Bedenken.
Da wiederholt auf
den dörflichen Charakter dieses
Gebietes hingewiesen wird, halten wir den jetzigen Zustand für typisch und
angemessen. Eine Parkplatzanlage erscheint
uns in dieser reinen Anliegerstraße mit großen Hausgrundstücken für
überdimensioniert und nicht erforderlich.
Der Rat der Stadt beschließt :
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die angesprochenen
vier Stellplätze sind als öffentliche Besucherstellplätze erforderlich und
entsprechen im Übrigen dem Wunsch von Anliegern.
Die für
Straßenverkehrszwecke benötigte Fläche wird durch die Aufhebung des
Fluchtlinienplanes erheblich verringert.
Abstimmungsergebnis: dafür: 62 dagegen:
0 Enthaltung: 0 |
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Ö 8 | Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes - nördliche Dorfstraße - Stadtbezirk Sodingen | 2005/0950 | ||||
Ö 9 | Einziehung der Straße Voßnacken zwischen Josefinenstraße und Pumpwerk | 2005/0945 | ||||
Ö 10 | Herausgabe einer Informationsbroschüre "Instandhaltung von Grundleitungen und Anschlusskanälen" | 2006/0003 | ||||
Ö 11 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | |||||
Ö 12 | Anfragen der Ausschussmitglieder | |||||
N 1 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | |||||
N 2 | Anfragen der Ausschussmitglieder | |||||