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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Schulentwicklungsplanes 2004 – 2010 (Teilplan Grundschulen) auf der Grundlage des Verwaltungsentwurfes – Nachtrag zum Entwurf von Juli 2005 -
Sachverhalt:
Die Stadt Herne ist gemäß § 80 Schulgesetz (SchulG) verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwick- lungsplanung zu betreiben. Diese muss hinsichtlich des Inhaltes folgende Mindestanforde- rungen berücksichtigen:
· das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schulgrößen (Schülerzahl, Zügigkeit) und Schulstandorten,
· die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahl- verhalten der Erziehungsberechtigten und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen und Jahrgangsstufen,
· die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen und Schulstandorten.
Weitergehende Anforderungen – insbesondere auch an den Planungszeitraum -
werden in diesem Zusammenhang nicht (mehr) formuliert. Die
Schulentwicklungsplanung ist der Schulaufsichtsbehörde im Übrigen im Rahmen von
Genehmigungsverfahren gemäß § 81 SchulG – Errichtung, Änderung und Auflösung
von Schulen - anlassbezogen darzulegen.
Die Verwaltung hat in einem ersten Schritt den Schulentwicklungsplan 2003 – 2016 (Teilplan Grundschulen - Entwurf) erstellt. Diesen hat der Schulausschuss des Rates der Stadt in seiner Sitzung am 29.04.2004 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage das weitere Abstimmungs-, Mitwirkungs- und Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Dieser Schulentwicklungsplanentwurf basierte auf den Annahmen und Aussagen der “Na- türlichen Bevölkerungsprognose”.
Aufgrund der Umstellung auf die Basisdaten der “Erweiterten Bevölkerungsprognose” wur- de ein neuer Entwurf als Schulentwicklungsplan 2004 – 2010 (Teilplan Grundschulen – Nachtrag zum Entwurf) erstellt.
Der ursprüngliche Entwurf basierte auf den Annahmen und Aussagen der “Natürlichen Bevölkerungsprognose” unter ausschließlicher Betrachtung von Geburten- und Sterbefällen. Die zwischenzeitlich auch dem Rat der Stadt vorgelegte “Erweiterte Bevölke- rungsprognose” erfasst auch die Zu- und Fortzüge über die Stadtgrenze sowie die stadt- internen Wanderungsbewegungen.
Der tatsächliche Geburtenverlauf ist allerdings, insbesondere in den Jahren 2003 und 2004, deutlich hinter den Prognoseannahmen zurückgeblieben. Aufgrund der Auswirkungen hieraus ist die Verwaltung übereingekommen, sich bei der Überarbeitung der schulentwicklungsplanerischen Aussagen für die Grundschulen auf einen Darstellungszeitraum von 6 Jahren (= bereits geborene Kinder) zu beschränken und keine längerfristigen Annahmen auf der Grundlage vorliegender Bevölkerungsprognose zu treffen.
Dieser Planentwurf wurde am 25.07.2005
· den Mitgliedern
o des Rates der Stadt
o des Schulausschusses des Rates der Stadt
o der Bezirksvertretungen aller Stadtbezirke
o des Integrationsrates
· allen Herner Grundschulen
· den benachbarten Schulträgern
· den betreffenden Lehrerverbänden/-vertretungen
· dem Ausschuss für der Schulsport in der Stadt Herne
· dem Schulamt für die Stadt Herne
· der Bezirksregierung Arnsberg als obere Schulaufsichtsbehörde
zur Kenntnis gegeben mit der Bitte, ggf. Vorschläge und Anregungen mitzuteilen.
Die Rückmeldungen aus dem vorgesehenen Beteiligungs- und Beratungsverfahren sind dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt. In der Anlage 2 werden die einzelnen Stellungnahmen gewürdigt. Aus Sicht der Verwaltung erfordern die Stellungnahmen keine textlichen Änderungen im Entwurf.
Nach seiner Beschlussfassung durch den Rat der Stadt soll der Schulentwicklungsplan 2004 – 2010 (Teilplan Grundschulen) an die Stelle des Schulentwicklungsplanes 1997 treten.
Anlagen:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 03678AE0 (293 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage2 Stellungnahmen (20 KB) | (5 KB) |