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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2006/0006  

Betreff: Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2006 für Fachbereiche des Baudezernates
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Decker, Helene
Federführend:Büro Dezernat V Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Entscheidung
17.01.2006 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die von den Fachbereichen des Baudezernates verwalteten Haushaltsansätze des Verwaltungs-haushaltes, soweit sie nicht in die Zuständigkeit anderer Fachausschüsse fallen, wie vorgeschlagen.

 

2.      Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die von den Fachbereichen des Baudezernates verwalteten Haushaltsansätze des Vermögens-haushaltes, soweit sie nicht in die Zuständigkeit anderer Fachausschüsse fallen, wie vorgeschlagen, unter Berücksichtigung der in der Anlage 1 dargestellten Änderungen, festzusetzen.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 der Zuständigkeitsordnung berät der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung über die Haushaltsplanvoranschläge der Bauverwaltung mit Ausnahme der Voranschläge, für deren Beratung ein anderer Ausschuss zuständig ist. Somit fallen in die Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung die Ansätze des Fachbereiches Stadtplanung, des Fachbereiches Vermessung und Kataster, des Fachbereiches Bauordnung und Denkmalschutz sowie des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr, mit Ausnahme der Ansätze für die Stadtentwässerung. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 beschlossen, die Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf die „Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG“ zu übertragen.

 

Für das Gebäudemanagement Herne ist der Werksausschuss zuständig.

 

Für den Fachbereich Stadtgrün ist der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe zuständig, sofern nicht auch hier andere Fachausschüsse betroffen sind.

 

Eine Auflistung der zur Beratung anstehenden Unterabschnitte (Anlage 2 a und b) sowie die Darstellung von Änderungen im Vermögenshaushalt des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr (Anlage 1) sind beigefügt.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Terhoeven)