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Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die von den
Fachbereichen des Baudezernates verwalteten Haushaltsansätze des Verwaltungs-haushaltes,
soweit sie nicht in die Zuständigkeit anderer Fachausschüsse fallen, wie
vorgeschlagen.
2. Der Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die von den
Fachbereichen des Baudezernates verwalteten Haushaltsansätze des Vermögens-haushaltes,
soweit sie nicht in die Zuständigkeit anderer Fachausschüsse fallen, wie
vorgeschlagen, unter Berücksichtigung der in der Anlage 1 dargestellten
Änderungen, festzusetzen.
Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 der Zuständigkeitsordnung berät der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung über die Haushaltsplanvoranschläge der Bauverwaltung mit Ausnahme der Voranschläge, für deren Beratung ein anderer Ausschuss zuständig ist. Somit fallen in die Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung die Ansätze des Fachbereiches Stadtplanung, des Fachbereiches Vermessung und Kataster, des Fachbereiches Bauordnung und Denkmalschutz sowie des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr, mit Ausnahme der Ansätze für die Stadtentwässerung. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 beschlossen, die Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf die „Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG“ zu übertragen.
Für das
Gebäudemanagement Herne ist der Werksausschuss zuständig.
Für den
Fachbereich Stadtgrün ist der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte
Regiebetriebe zuständig, sofern nicht auch hier andere Fachausschüsse betroffen
sind.
Eine
Auflistung der zur Beratung anstehenden Unterabschnitte (Anlage 2 a und b)
sowie die Darstellung von Änderungen im Vermögenshaushalt des Fachbereiches
Tiefbau und Verkehr (Anlage 1) sind beigefügt.
In
Vertretung
(Terhoeven)