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Auszug - Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 169 -Grünzug Gustavstraße, Stadtbezirk Eickel   

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 17.01.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2005/0964 Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 169 -Grünzug Gustavstraße, Stadtbezirk Eickel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Funke
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Funke, Marion
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.    Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 03.01.2006 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 169 -Grünzug Gustavstraße- wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 169 liegt im Bereich Gustavstraße, Friedastraße, Eisenstraße und der Straße Am Bollwerk. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

2.    Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 03.01.2006 wird gemäß § 244 Absatz 2 Satz 1 sowie § 233 Absatz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I.S. 2414) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches vom 08.12.1986 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

dafür:                     15                  

dagegen:        0

Enthaltung:     0