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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
1. Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 03.01.2006 für das Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 169 -Grünzug Gustavstraße- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen.
Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 169 liegt im Bereich Gustavstraße,
Friedastraße, Eisenstraße und der Straße Am Bollwerk. Der Geltungsbereich ist
im Übersichtsplan dargestellt.
2. Die als Entwurf beschlossene Planung mit
Begründung vom 03.01.2006 wird gemäß § 244 Absatz 2 Satz 1 sowie § 233 Absatz 1
des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I.S. 2414) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches vom 08.12.1986
für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
dafür: 15
dagegen: 0
Enthaltung: 0