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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Umweltschutz  

Bezeichnung: des Ausschusses für Umweltschutz
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz
Datum: Mi, 06.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Stellungnahme der Verwaltung zum Planfeststellungsverfahren zur Erhöhung und Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE)
Enthält Anlagen
2019/0183  
Ö 2  
Geplante Erweiterung und Erhöhung um Schüttbereiche für Abfälle der Deponieklassen I, II und III auf der Zentraldeponie Emscherbruch
Enthält Anlagen
2019/0063  
Ö 3  
Enthält Anlagen
Geplante Renaturierung der Emscher im Bereich des Resser Wäldchens - Bericht der Emschergenossenschaft
2019/0180  
Ö 4  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 - Widumer Höfe -, 1. Entscheidung über den Abwägungsvorschlag der Verwaltung 2. Satzungsbeschluss 3. Zustimmung zur Begründung
Enthält Anlagen
2019/0162  
Ö 5  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 26 - Karlstraße -, Stadtbezirk Wanne, Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2019/0137  
Ö 6  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12, - ALDI-Discountmarkt Mont-Cenis-Straße -, Erneuter Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Enthält Anlagen
2019/0161  
Ö 7  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24, - ALDI-Discountmarkt Dorstener Straße -, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Enthält Anlagen
2019/0175  
Ö 8  
Umgang mit Gabionenzäunen und Schottergärten in Herne
Enthält Anlagen
2019/0188  
Ö 9  
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG-; Antrag der Firma Uniper Kraftwerke GmbH, Kraftwerk Scholven / Neubau einer GuD-Anlage am Standort Glückaufstraße 56, 45896 Gelsenkirchen gem. § 16 BImSchG
2019/0184  
Ö 10  
Ökologische Verbesserung des Ostbaches zwischen den Mühlenteichen und der Sodinger Straße
Enthält Anlagen
2019/0065  
Ö 11  
Ökologische Aufwertung von vorhandenen Grünflächen im Stadtbezirk Wanne
2019/0077  
Ö 12  
Ökologische Aufwertung von vorhandenen Grünflächen im Stadtbezirk Sodingen
2019/0078  
Ö 13  
Übersicht über die Verwendung der Ersatzgelder nach dem Bundesnaturschutzgesetz im Jahr 2018
Enthält Anlagen
2019/0141  
Ö 14  
Bericht und Diskussion über den aktuellen Sachstand des "Straßenbaumkonzeptes" und der Konkretisierung der Prioritätenliste
Enthält Anlagen
2019/0168  
Ö 15  
Bericht und Diskussion über den aktuellen Sachstand der Tempo-30-Zonen
Enthält Anlagen
2019/0169  
    06.03.2019 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 15 - zur Kenntnis genommen
   

 

Für den Fachbereich 53 / Tiefbau und Verkehr nimmt Herr Becker  zum Vorschlag der CDU-Fraktion wie folgt Stellung:

 

Frage 1:  Welche Umweltbelastungen (Feinstaub/Stickoxid) entstehen durch die schon jetzt vorhandenen Tempo-30-Zonen für die Anwohner in diesen Gebieten?

 

Antwort 1:  Entsprechende Daten für Tempo 30-Zonen liegen der Verwaltung nicht vor. Die Entstehung von Feinstaub und Stickstoffdioxid ist sehr komplex und wird neben den spezifischen Motoreigenschaften auch von fahr- und verkehrsdynamischen Faktoren beeinflusst.

 

In der Praxis wird der Zusammenhang zwischen Fahrgeschwindigkeiten und Schadstoffausstoß  daher kontrovers diskutiert. Untersuchungen dazu liegen nur sehr vereinzelt vor, beruhen häufig auf Berechnungen oder Messfahrten unter Laborbedingungen und beziehen sich die fast ausschließlich auf Tempo 30-Streckenanordnungen an Hauptverkehrsstraßen, nicht auf Tempo 30-Zonen.

 

Allgemein lässt sich festhalten, dass Tempo 30 die Luftschadstoffbelastung im Vergleich zu Tempo 50 senkt, wenn der Verkehrsfluss beibehalten oder verbessert wird. 

 

 

Frage 2:  Plant die Verwaltung, weitere Tempo-30-Zonen im Stadtgebiet – neben den im Lärmaktionsplan genannten – auszuweisen? Wenn ja, wird im Vorfeld geprüft, welche gesundheitlichen Auswirkungen dies auf die Anwohner haben kann?

 

Antwort 2: Zunächst ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Tempo-30-Streckenanordnungen - wie im Lärmaktionsplan benannt - und Tempo 30-Zonen.

 

Tempo 30-Streckenanordnungen werden gemäß Straßenverkehrs-Ordnung vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit, aber auch zum Schutz der Wohnbevölkerung gegen Lärm und Abgase vorgenommen.

 

Tempo 30-Zonen werden vornehmlich in Wohngebieten angeordnet. Mit Ihnen werden im Vergleich zu Streckenanordnungen weitergehende Zielvorstellungen verfolgt: u. a. Verkehrsberuhigung; Reduzierung des Durchgangsverkehrs; Verbesserung der Verkehrssicherheit besonders für Fußgänger, Radfahrer und Kinder; Erhöhung der Aufenthaltsqualität; Lärmschutz. Die Wohngebiete in Herne sind bereits nahezu flächendeckend als Tempo 30-Zonen ausgewiesen.

 

Die Verwaltung wird anlassbezogen weiterhin sowohl strecken- als auch zonenbezogene Temporeduzierungen anordnen. Für beide Fälle gilt, dass bei der Ausweisung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen die Belange aller Betroffenen sorgfältig abgewogen werden.

 

 

Frage 3:. Es ist bekannt, dass ein Großteil der umweltschädlichen Immissionen (u. a. CO2, NOx), sowohl durch den Bahn-, Flug- und Schiffsverkehr entstehen. Welche Anstrengungen hat die Verwaltung unternommen, um diese sog. Hintergrund-Immissionen einzudämmen? Wie schätzt die Verwaltung ihre Möglichkeiten ein, um in weitergehenden verkehrspolitischen Konzepten diese Problematik anzugehen?

 

Antwort 3:  Auf die regionale Hintergrundbelastung bzw. Gesamthintergrundbelastung hat die Stadt Herne mit lokalen Maßnahmen in der Regel keinen unmittelbaren Einfluss.

 

Eine verkehrspolitische Einflussnahme ist nach Einschätzung der Verwaltung nur über regionale Mobilitätskonzepte möglich. Die Verwaltung beteiligt sich daher an verschiedenen regionalen Projekten, wie beispielsweise am „Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr“, das derzeit erarbeitet wird.

Dort werden im Handlungsfeld „Der umwelt- und stadtverträgliche Verkehr in der Metropole Ruhr“ regionale Auswirkungen und Handlungsansätze zum Thema Luft und Klima entwickelt.

 

 

Ö 16  
Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 17  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 17.1  
Verbrennung von Öl-Pellets aus Gelsenkirchen
Enthält Anlagen
2019/0191  
N 1     Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder