|
|
Die beratenden Gremien und der Rat der Stadt nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt beschließt den Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen (siehe Anlage 7).
2. Der Rat der Stadt beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 - Widumer Höfe - in der Fassung vom 06.02.2019 einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) vom 06.02.2019 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung.
3. Der Rat der Stadt stimmt der Begründung vom 11.01.2019 zu.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich in Herne im Stadtteil Börnig des Stadtbezirks Sodingen. Das Stadtzentrum von Herne liegt in rd. 3 km südwestlicher Entfernung zum Vorhabenstandort.
Das rd. 2,7 ha große Plangebiet (= Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans) wird konkret abgegrenzt durch:
Sämtliche, vorstehend aufgeführten Flurstücke liegen in den Fluren 12 und 13 der Gemarkung Börnig.
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist im Übersichtsplan (Anlage 1) und in der Planzeichnung (Anlage 2) dargestellt.
Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans (Anlage 3) umfasst lediglich den südlichen Teilbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
B. Planungsanlass und -erfordernis
Der Bebauungsplan wird als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB (Vor-haben- und Erschließungsplan) aufgestellt. Der Antrag auf Einleitung des Bebauungsplan-verfahrens durch die St. Elisabeth-Gruppe vom 19.10.2017 wurde in der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses der Stadt Herne am 05.12.2017 beschlossen.
Die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13a BauGB liegen vor, daher wird das beschleunigte Verfahren angewandt.
Entlang der nördlichen Plangrenze schließt der Fluchtlinienplan „für einen Teil der Widumer Str. und Ringstr. wie der Josef-Prenger-Str.“ an, der seit dem 30.01.1961 rechtsverbindlich ist. Für den nördlichen Teilbereich setzt der Fluchtlinienplan eine Fluchtlinie fest, welche den zukünftigen Zielen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 widerspricht und daher bei Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 durch die darin getroffenen Festsetzungen ersetzt wird.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Im Laufe der letzten Jahrzehnte ist im der Widumer Straße abgewandten Teil des Grund-stücks des Marienhospitals Herne eine städtebaulich unklare Situation entstanden. Teilweise nicht mehr genutzte Bestandsgebäude, Technikgebäude und asphaltierte bzw. gepflasterte Flächen zerschneiden die vorhandenen Grünflächen und verdecken die Potentiale des Standortes.
Ziel der Planung ist es, die städtebauliche Situation im Zuge der Umstrukturierung des Marienhospitals Herne am Standort Börnig zu ordnen und die vorhandenen Qualitäten zu verstärken. Leitgedanke ist hierbei die Ergänzung des aktuell entstehenden Campus für Aus- und Weiterbildung um Betreuungs- und Wohnangebote für Senioren.
In den Widumer Höfen soll ein Mix aus unterschiedlichen Wohn- und Betreuungsformen entstehen, die das Wohnen im Alter umfassend abbilden: Neben je 24 Betreuungsplätzen in der Kurzzeit- und Tagespflege sollen Wohngruppen mit bis zu 48 Plätzen geschaffen werden. Zusätzlich soll eine stationäre Pflege für bis zu 80 Bewohner realisiert werden. Zudem entsteht in Teilen des Bestandsgebäudes des Marienhospitals im nordwestlichen Plangebiets-bereich ein Campus für Aus- und Weiterbildungsangebote der St. Elisabeth Gruppe. Der nordöstliche Teil der ehemaligen Krankenhausbebauung soll darüber hinaus mittel- bis langfristig rückgebaut werden, sodass in diesem Bereich u.a. ebenfalls Wohngebäude mit barrierefreiem bzw. seniorengerechtem Wohnraum realisiert werden können.
Die Haupterschließung soll über die bereits vorhandenen Zufahrten von der Widumer Straße bzw. der Josef-Prenger-Straße erfolgen. Ergänzend soll mittelfristig eine direkte Zuwegung für Fußgänger und Taxis zum Neubau geschaffen werden.
D. Inhalte der Planung
Für die Umsetzung des Vorhabens erfolgt die Festsetzung eines „Sonstigen Sondergebiets“ gemäß § 11 BauNVO. Unter Berücksichtigung des angestrebten Nutzungskataloges erhält dieses die Zweckbestimmung „Aus- und Weiterbildungscampus, Wohn-/Pflegeeinrichtungen und Wohnen“. Das sonstige Sondergebiet wird zudem in die drei Teilbereiche „Wohn-/Pflegeeinrichtungen für Senioren“, „Aus- und Weiterbildungscampus, medizinische Einrichtungen“ und „Medizin, Pflege, Gesundheit und Wohnen“ gegliedert. Somit erfolgt eine hinreichende Definition, was in dem festgesetzten Sondergebiet zulässig ist und es wird gewährleistet, dass die verfügbare Fläche für die vorgesehenen Nutzungen bereitsteht.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt die Grundfläche entsprechend der nach § 17 BauNVO höchstzulässigen Obergrenze fest. Für das sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Aus- und Weiterbildungscampus, Wohn-/Pflegeeinrichtungen und Wohnen“ wird demnach eine Grundflächenzahl von 0,8 festgesetzt.
Darüber hinaus wird die maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 20 BauNVO in der Planzeichnung festgesetzt.
Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche erfolgt gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 23 BauNVO durch Baugrenzen. Die der Versorgung der Baugebiete mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienenden Nebenanlagen i.S.v. § 14 Abs. 2 BauNVO sind ausnahmsweise auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Stellplätze und deren Zufahrten sowie Nebenanlagen sind nur innerhalb der dafür festgesetzten Flächen sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Zur Sicherung der Erschließung setzt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan die geplante Wegeachse zu den Wohn-/ Pflegeeinrichtungen als private Verkehrsfläche fest.
E. Bisheriges Planverfahren
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 05.12.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 - Widumer Höfe - gefasst.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 08.11.2017 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die am 14.03.2018 erfolgte. Der Öffentlichkeit wurde außerdem bis zum 29.03.2018 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planunterlagen konnten bis zum 29.03.2018 im Technischen Rathaus und im Internetauftritt der Stadt Herne eingesehen werden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 19.02.2018 bis zum 20.03.2018.
Die im Laufe der Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen bzw. eingegangenen Stellungnahmen führten zu keinerlei Änderungen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 20.06.2018. Den zu beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 25.07.2018 zu den vorgelegten Planunterlagen zu äußern. Die vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und führten zu geringfügigen Ergänzungen in der Begründung.
Am 15.05.2018 hat der Haupt- und Personalausschuss beschlossen, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 04.06. bis zum 05.07.2018. Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.
Im Anschluss an die öffentliche Auslegung ergaben sich neue Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Erweiterung des geplanten Aus- und Weiterbildungs-Campus, die einen höheren Stellplatzbedarf im Vergleich zur ursprünglichen Planung erforderlich machte. Die geänderte Planung erforderte eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie eine erneute Beteiligung der durch die Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Darauf hin hat der Haupt- und Personalausschuss am 04.12.2018 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die erneute Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 07.01. bis zum 06.02.2019. Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.
Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 16.01.2019. Den zu beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 18.02.2019 zu den vorgelegten Planunterlagen zu äußern. Alle erneut zu Beteiligenden hatten bereits bis zum 04.02.2019 ihre Stellungnahmen abgegeben. Hieraus resultierten Ergänzungen im Textteil des Bebauungsplanentwurfs sowie der Begründung.
Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den während der o. g. Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen bzw. Stellungnahmen sind im Abwägungsprotokoll, das als Anlage 7 beigefügt ist, dargelegt.
F. Änderungen in den Planunterlagen zum Satzungsbeschluss gegenüber den Entwurfsfassungen der öffentlichen Auslegungen
Änderungen im Bebauungsplanentwurf
1. Der Bebauungsplanentwurf erhielt die ergänzende Bezeichnung „Schlussfassung“ und
das Datum 06.02.2019.
2. In der unten stehenden Verfahrensleiste wurden die Daten der zusätzlich erfolgten Verfah-
rensschritte nachgetragen.
Die Änderungen / Ergänzungen sind in violetter Farbe dargestellt.
Änderungen im Textteil des Bebauungsplanentwurfs
1. Unter „IV Hinweise“ erfolgte eine textliche Ergänzung zum Thema „Bodenschutz“. Die
Ergänzung beinhaltet Aussagen zu untersuchten Bodenverunreinigungen und den Um-
gang mit Bodenaushub.
2. Unter „IV Hinweise“ erfolgte eine textliche Ergänzung zum Thema „Wasserwirtschaft“. Die
Ergänzung beinhaltet Aussagen zum Umgang mit dem im Plangebiet anfallenden Nieder-
schlagswasser.
Die Änderungen / Ergänzungen sind in violetter Farbe dargestellt.
Änderungen im Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Vorhaben- und Erschließungsplan erhielt die ergänzende Bezeichnung „Schlussfassung“ und das Datum 06.02.2019.
Änderungen in der Begründung
Die Begründung erhielt das Datum 11.01.2019 und die Bezeichnung "Entwurf zum Sat-zungsbeschluss". Änderungen in der Begründung sind in kursiver Schrift und grau hinterlegt (Beispiel: Niederschlagswasser) dargestellt. Entfallene Textpassagen sind durchgestrichen und ebenfalls grau hinterlegt dargestellt (Beispiel: Niederschlagswasser).
Die Änderungen betreffen nachfolgende Seiten bzw. Kapitel:
1. Seite 1, Deckblatt
2. Seite 16, Kapitel 5.6.4
3. Seite 17, Kapitel 5.6.11
Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist im Hinblick auf § 4a Abs. 3 BauGB aufgrund der unter F. angeführten Änderungen / Ergänzungen nicht erforderlich.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
a) „Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum geplanten Neubau eines Altenpflegeheimes auf dem Grundstück Widumer Straße 8a in Herne Sodingen“ – erstellt von Biologische Station östliches Ruhrgebiet (Herne), 08.01.2018
b) „Baugrunduntersuchungen – Neubau eines Pflegeheimes (Widumer Höfe) mit 3-4 Geschossen und Teilunterkellerung auf dem Grundstück Widumer Straße 8a in 44623 Herne“ – erstellt von HINZ Ingenieure GmbH (Münster), 30.11.2017
c) „Verkehrsprognose für das Bauvorhaben Widumer Höfe in Herne (Erweiterung Aus- und Weiterbildungscampus)“ – erstellt von Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH (Bochum), August 2018
d) Verkehrsprognose für das Bauvorhaben Widumer Höfe in Herne“ – erstellt von Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH (Bochum), März 2018
e) „Schalltechnisches Prognosegutachten“ – erstellt von Graner + Partner Ingenieure GmbH (Bergisch Gladbach), 09.03.2018
f) „Schalltechnisches Prognosegutachten (Stellungnahme vergrößerter Stellplatz)“ – erstellt von Graner + Partner Ingenieure GmbH (Bergisch Gladbach), 23.10.2018
g) „Bodenuntersuchungen zur Gefährdungsabschätzung und Versickerung von Nieder-schlagswasser“ – erstellt von HINZ Ingenieure GmbH (Münster), 05.04.2018
Die Anlagen 2 und 5 sind der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschlussfassenden Gremien digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | Anlage 1_Lage des Plangebiets im Stadtgebiet (519 KB) | |||
![]() |
2 | öffentlich | Anlage 2_Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf (1931 KB) | |||
![]() |
3 | öffentlich | Anlage 3_Begründung (11404 KB) | |||
![]() |
4 | öffentlich | Anlage 3.1_Artenschutzrechtliche Vorprüfung_20180108 (6228 KB) | |||
![]() |
5 | öffentlich | Anlage 3.2_Baugrunduntersuchungen_20171130 (4968 KB) | |||
![]() |
6 | öffentlich | Anlage 3.3_Verkehrsprognose_20180307 (2825 KB) | |||
![]() |
7 | öffentlich | Anlage 3.4_Verkehrsprognose_Erweiterung_20180816 (160 KB) | |||
![]() |
8 | öffentlich | Anlage 3.5_Schalltechnisches Prognosegutachten_09.03.2018 (3862 KB) | |||
![]() |
9 | öffentlich | Anlage 3.5a_Schalltechnisches Prognosegutachten_Stellungnahme 20181023 (2635 KB) | |||
![]() |
10 | öffentlich | Anlage 3.6_Bodenuntersuchungen_20180405 (6342 KB) | |||
![]() |
11 | öffentlich | Anlage 4_Vorhaben- und Erschließungsplan (4533 KB) | |||
![]() |
12 | öffentlich | Anlage 5_Abwägungsvorschlag (629 KB) | |||
![]() |
13 | öffentlich | Anlage 6_Betriebliches Mobilitätsmanagement_20180514 (2273 KB) |