Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Haupt- und Personalausschusses  

Bezeichnung: des Haupt- und Personalausschusses
Gremium: Haupt- und Personalausschuss
Datum: Di, 21.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:44 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Bauliche Schutzmaßnahme und Erweiterung für das Shoah Mahnmal
Enthält Anlagen
2017/0208  
Ö 2  
Eigenbetrieb Bäder Herne: Wirtschaftsplan 2017
2017/0198  
Ö 3  
Maßnahmenverschiebung KInvFG 1 zu KInvFG 2
2017/0126  
Ö 4  
Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ hier: Maßnahmenplanung für das Jahr 2017
Enthält Anlagen
2017/0125  
Ö 5  
Situation der Grundschulen im Stadtbezirk Wanne hier: Durchführung schulorganisatorischer Maßnahmen
Enthält Anlagen
2017/0140  
    VORLAGE
   

 

 

 

Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:

 

  1. a) Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Laurentiusschule wird zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf drei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt. Das Raumprogramm wird entsprechend der Zügigkeit durch die Errichtung eines Erweiterungsgebäudes auf dem Schulgelände den künftigen Anforderungen angepasst.

 

b) Die für die Erhöhung des Aufnahmerahmens notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.785.000 € werden im Rahmen der Finanzplanung 2017 ff. bereitgestellt.

 

  1. Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Michaelschule wird unter Berücksichtigung der räumlichen Situation zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf drei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt.

 

  1. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird zu den Ziffern 1 und 2 aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten einer räumlichen Optimierung für die Grundschulen Claudiusstraße und Michaelschule unter Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung im Stadtbezirk Wanne zeitnah zu prüfen.

 

  1. Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 21.06.2011 wird der Nebenstandort der Grundschule Josefschule an der Karlstraße zum Ende des Schuljahres 2016/2017 (31.07.2017) aufgegeben. Im Zuge der Freiziehung des Schulgebäudes wird die im hinteren Bereich gelegene Jugendverkehrsschule ebenfalls aufgegeben, sobald dies betriebsbedingt erforderlich ist und durch ein mobiles Angebot ersetzt worden ist.

 

                               

   
    02.03.2017 - Schulausschuss
    Ö 1 - beschlossen
   

Beschlussvorschlag:
 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:

 

  1. a) Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Laurentiusschule wird zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf drei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt. Das Raumprogramm wird entsprechend der Zügigkeit durch die Errichtung eines Erweiterungsgebäudes auf dem Schulgelände den künftigen Anforderungen angepasst.

 

b) Die für die Erhöhung des Aufnahmerahmens notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.785.000 € werden im Rahmen der Finanzplanung 2017 ff. bereitgestellt.

 

  1. Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Michaelschule wird unter Berücksichtigung der räumlichen Situation zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf drei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt.

 

  1. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird zu den Ziffern 1 und 2 aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten einer räumlichen Optimierung für die Grundschulen Claudiusstraße und Michaelschule unter Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung im Stadtbezirk Wanne zeitnah zu prüfen.

 

  1. Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 21.06.2011 wird der Nebenstandort der Grundschule Josefschule an der Karlstraße zum Ende des Schuljahres 2016/2017 (31.07.2017) aufgegeben. Im Zuge der Freiziehung des Schulgebäudes wird die im hinteren Bereich gelegene Jugendverkehrsschule ebenfalls aufgegeben, sobald dies betriebsbedingt erforderlich ist und durch ein mobiles Angebot ersetzt worden ist.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

dafür:

19

10

5

2

-

1

-

1

dagegen:

0

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

0

-

-

-

-

-

-

-

 

   
    14.03.2017 - Bezirksvertretung Wanne
    Ö 3 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:

 

  1. a) Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Laurentiusschule wird zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf drei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt. Das Raumprogramm wird entsprechend der Zügigkeit durch die Errichtung eines Erweiterungsgebäudes auf dem Schulgelände den künftigen Anforderungen angepasst.

 

b) Die für die Erhöhung des Aufnahmerahmens notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.785.000 € werden im Rahmen der Finanzplanung 2017 ff. bereitgestellt.

 

  1. Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Michaelschule wird unter Berücksichtigung der räumlichen Situation zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf drei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt.

 

  1. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird zu den Ziffern 1 und 2 aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten einer räumlichen Optimierung für die Grundschulen Claudiusstraße und Michaelschule unter Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung im Stadtbezirk Wanne zeitnah zu prüfen.

 

  1. Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 21.06.2011 wird der Nebenstandort der Grundschule Josefschule an der Karlstraße zum Ende des Schuljahres 2016/2017 (31.07.2017) aufgegeben. Im Zuge der Freiziehung des Schulgebäudes wird die im hinteren Bereich gelegene Jugendverkehrsschule ebenfalls aufgegeben, sobald dies betriebsbedingt erforderlich ist und durch ein mobiles Angebot ersetzt worden ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

FDP

dafür:

13

5

4

1

1

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    15.03.2017 - Integrationsrat
    Ö 2 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Integrationsrat empfiehlt  dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:

 

  1. a) Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Laurentiusschule wird zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf drei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt. Das Raumprogramm wird entsprechend der Zügigkeit durch die Errichtung eines Erweiterungsgebäudes auf dem Schulgelände den künftigen Anforderungen angepasst.

 

b) Die für die Erhöhung des Aufnahmerahmens notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.785.000 € werden im Rahmen der Finanzplanung 2017 ff. bereitgestellt.

 

  1. Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Michaelschule wird unter Berücksichtigung der räumlichen Situation zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf drei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt.

 

  1. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird zu den Ziffern 1 und 2 aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten einer räumlichen Optimierung für die Grundschulen Claudiusstraße und Michaelschule unter Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung im Stadtbezirk Wanne zeitnah zu prüfen.

 

  1. Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 21.06.2011 wird der Nebenstandort der Grundschule Josefschule an der Karlstraße zum Ende des Schuljahres 2016/2017 (31.07.2017) aufgegeben. Im Zuge der Freiziehung des Schulgebäudes wird die im hinteren Bereich gelegene Jugendverkehrsschule ebenfalls aufgegeben, sobald dies betriebsbedingt erforderlich ist und durch ein mobiles Angebot ersetzt worden ist.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

MBH

BIG

Linke

IHM

SPD

CDU

Grüne

Linke

dafür:

18

5

3

3

1

4

-

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    21.03.2017 - Haupt- und Personalausschuss
    Ö 5 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:

 

1. a) Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Laurentiusschule wird zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf drei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt. Das Raumprogramm wird entsprechend der Zügigkeit durch die Errichtung eines Erweiterungsgebäudes auf dem Schulgelände den künftigen Anforderungen angepasst.

 

b) Die für die Erhöhung des Aufnahmerahmens notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.785.000 € werden im Rahmen der Finanzplanung 2017 ff. bereitgestellt.

 

2. Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Michaelschule wird unter Berücksichtigung der räumlichen Situation zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf drei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt.

 

3. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird zu den Ziffern 1 und 2 aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten einer räumlichen Optimierung für die Grundschulen Claudiusstraße und Michaelschule unter Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung im Stadtbezirk Wanne zeitnah zu prüfen.

 

5. Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 21.06.2011 wird der Nebenstandort der Grundschule Josefschule an der Karlstraße zum Ende des Schuljahres 2016/2017 (31.07.2017) aufgegeben. Im Zuge der Freiziehung des Schulgebäudes wird die im hinteren Bereich gelegene Jugendverkehrsschule ebenfalls aufgegeben, sobald dies betriebsbedingt erforderlich ist und durch ein mobiles Angebot ersetzt worden ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

OB

dafür:

12

5

3

1

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

 

 

   
    28.03.2017 - Rat der Stadt
    Ö 11 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:

 

  1. a) Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Laurentiusschule wird zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf drei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt. Das Raumprogramm wird entsprechend der Zügigkeit durch die Errichtung eines Erweiterungsgebäudes auf dem Schulgelände den künftigen Anforderungen angepasst.

 

b) Die für die Erhöhung des Aufnahmerahmens notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.785.000 € werden im Rahmen der Finanzplanung 2017 ff. bereitgestellt.

 

  1. Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Michaelschule wird unter Berücksichtigung der räumlichen Situation zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf drei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt.

 

  1. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird zu den Ziffern 1 und 2 aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten einer räumlichen Optimierung für die Grundschulen Claudiusstraße und Michaelschule unter Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung im Stadtbezirk Wanne zeitnah zu prüfen.

 

  1. Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 21.06.2011 wird der Nebenstandort der Grundschule Josefschule an der Karlstraße zum Ende des Schuljahres 2016/2017 (31.07.2017) aufgegeben. Im Zuge der Freiziehung des Schulgebäudes wird die im hinteren Bereich gelegene Jugendverkehrsschule ebenfalls aufgegeben, sobald dies betriebsbedingt erforderlich ist und durch ein mobiles Angebot ersetzt worden ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

AfD

FDP

Blech

OB

dafür:

57

25

14

5

4

3

2

2

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

 

 

Ö 6  
Beitritt zum h2-netzwerk-ruhr
2017/0117  
Ö 7  
Mitteilungen des Oberbürgermeisters    
Ö 8  
Anfragen der Stadtverordneten    
N 1     Mitteilungen des Oberbürgermeisters      
N 2     Anfragen der Stadtverordneten