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Meldung vom 02. Dezember 2024

Rat erkennt qualifizierten Mietspiegel an

Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am Dienstag, 26. November 2024, den ersten qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Herne anerkannt. In einem Pressegespräch haben Stadtrat Stefan Thabe und Benno Schmeing, Leiter des Fachbereichs Vermessung und Kataster, das Werk vorgestellt und die Vorteile gegenüber dem bisherigen einfachen Mietspiegel erläutert.

Ein Mietspiegel sorgt für Transparenz über den Mietmarkt und hilft den Beteiligten, faire Mietspreise oder Mieterhöhungen zu vereinbaren. Er hilft Vermieter*innen, angemessene Mieten festzulegen oder angemessene Mieterhöhungen zu begründen und schützt Mieter*innen vor überzogenen Mietforderungen.

Der neue Mietspiegel wurde erstmalig als qualifizierter Mietspiegel abgeleitet und kann diese Funktion daher besonders gut erfüllen. „Für qualifizierte Mietspiegel gelten besondere Anforderungen: Ihre Aufstellung erfolgt nach wissenschaftlichen Grundsätzen und anhand repräsentativer Daten. Dafür sind die Ergebnisse verlässlicher und rechtsverbindlicher“, erläuterte Benno Schmeing. Die Stadt Herne hatte zur Unterstützung das Unternehmen Neitzel Consultants hinzugezogen. Der neue Mietspiegel ist in einem Arbeitskreis mit Vertreter*innen der Verwaltung, der Wohnungswirtschaft, der Hauseigentümer*innen sowie Mieterschutzverbänden erarbeitet worden.

„Ich möchte allen Beteiligten für Ihren Einsatz danken und hoffe, dass der neue Mietspiegel genau wie die vorherigen zur Transparenz auf dem Mietmarkt beitragen und Konflikten vorbeugen wird“, erklärte Stadtrat Stefan Thabe bei der Erläuterung des neuen Werks.

Das Mietspiegelmodell weist 6,17 Euro pro Quadratmeter als ortsübliche Vergleichsmiete für das Gebiet der Stadt Herne aus. Damit ordnet sich die Mietpreisentwicklung in Herne in den allgemeinen Trend umliegender Städte ein. Mit einem Mietspiegel kann die Miethöhe unter Berücksichtigung von Baujahr, Wohnungsart, Größe und Beschaffenheit, Ausstattung und Lage ermittelt werden.

Der Mietspiegel wird nicht in gedruckter Form vorliegen, sondern in Hinblick auf den Ressourcenschutz als PDF-Dokument (PDF, 1.264 KB) zur Verfügung gestellt.

Details der Meldungen
2017-04-26