Als Beitrag zur Mobilitätswende hatte die Stadt Herne im Juni dieses Jahres ein Förderprogramm für Lastenfahrräder und Fahrradanhänger aufgelegt. Dieses endet bald. Anträge können noch bis Sonntag, 8. Dezember 2024, gestellt werden. Noch sind Fördergelder verfügbar.
Gefördert werden neue Lastenfahrräder mit und ohne E-Antrieb und neue Fahrradanhänger. Es werden konventionelle Lastenräder ohne E-Antrieb mit bis zu 30 Prozent des Anschaffungspreises gefördert, maximal mit 500 Euro. E-Lastenräder werden mit 30 Prozent des Anschaffungspreises gefördert, maximal mit 1.000 Euro. Für Fahrradanhänger gibt es einen festen Förderbetrag von 100 Euro.
Antragsberechtigt sind volljährige Bürger*innen mit Erstwohnsitz in Herne. Anträge von Nutzergemeinschaften, also einem Zusammenschluss von mehreren volljährigen Herner Bürger*innen, zum Beispiel Wohngemeinschaften oder Nachbarn, sind ebenfalls möglich.
Antragstellung und Verfahren
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Serviceportal der Stadt Herne. Hier ist eine Anmeldung mit der BundID und eine Registrierung mittels Online-Ausweis erforderlich.
Für die Antragstellung wird ein Angebot aus dem Fachhandel benötigt, das mit eingereicht wird. Danach erfolgen Antragsprüfung und Bewilligung durch die Verwaltung. Nach der Bewilligung hat man sechs Monate Zeit, das Lastenrad oder den Anhänger zu kaufen und die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Informationen gibt es unter www.herne.de/lastenrad zur Förderrichtlinie und unter https://id.bund.de/de finden sich Infos zum Servicekonto und zur Registrierung.