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Städtische Dienststellen vom 24. Dezember bis einschließlich 1. Januar für Publikumsverkehr geschlossen. Notdienste sind eingerichtet. Wahlbüro zu bestimmten Zeiten geöffnet.

Meldung vom 06. November 2024

Stadt Herne verbessert gesundheitliche Versorgungsplanung

In der letzten Lebensphase, wenn Entscheidungen über medizinische und pflegerische Maßnahmen von größter Bedeutung sind, ist es entscheidend, den individuellen Willen der Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen zu kennen und zu respektieren. Während eines Pressegesprächs am Dienstag, 5. November 2024, informierten Dr. Angelika Burrichter, Leiterin des Fachbereichs Gesundheit, Dr. Holger Wißuwa, ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes der Stadt Herne, und der Palliativmediziner Dr. Axel Münker über die neue Initiative zur gesundheitlichen Versorgungsplanung der Stadt Herne.

„Das zunehmende Lebensalter und chronisch fortschreitende Erkrankungen erfordern eine intensive Auseinandersetzung mit der gesundheitlichen Vorsorge“, erklärte Dr. Burrichter. „Unser Ziel ist es, den Bewohner*innen eine bestmögliche Betreuung entsprechend ihren Wünschen und Vorstellungen zu bieten.“

Vollstationäre Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind seit 2019 dazu berechtigt, individuelle Beratungen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung anzubieten, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden (§ 132g Sozialgesetzbuch V). Diese Beratungen ermöglichen es den Bewohner*innen, Vorstellungen über medizinisch-pflegerische Abläufe sowie die Intensität, Möglichkeiten und Grenzen medizinischer Interventionen und palliativ-medizinischer Maßnahmen zu entwickeln und zu kommunizieren.

„Eine umfassende Dokumentation der Beratungsergebnisse, etwa in Form einer Patientenverfügung, ist unerlässlich“, betonte Dr. Wißuwa. „Sie gewährleistet, dass der geäußerte Wille der Bewohner*innen auch dann rechtssicher berücksichtigt wird, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen.“

Für das Personal des Rettungsdienstes und die Notärzt*innen bleibt oft nur wenig Zeit, um in Notfallsituationen über medizinisch notwendige Maßnahmen zu entscheiden. Daher ist es wichtig, dass die Wünsche der Bewohner*innen klar dokumentiert sind. „Wir müssen sicherstellen, dass abgelehnte medizinische Interventionen vermieden werden“, so Dr. Münker.

Im Rahmen der Kommunalen Präventions- und Gesundheitskonferenz (KPGK) wurde eine Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Versorgungsplanung“ ins Leben gerufen. Diese setzt sich aus Vertreter*innen des Fachbereichs Gesundheit, des Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr, der Aufsicht für Betreuungseinrichtungen, der Pflegeeinrichtungen, der Hausärztlichen Verbände und des Palliativmedizinischen Konsiliardienstes und Palliativ-Netzwerks zusammen.

Die Arbeitsgruppe hat ein einheitliches Ampel-System, die Herner Notfalltherapie-Ampel – HeNA, entwickelt. In diesem System steht „Rot“ für die strikte Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen und Krankenhausaufenthalten, während „Grün“ für die Vollversorgung mit allen medizinischen Maßnahmen steht. Bei „Gelb“ können notfallmedizinische Maßnahmen durch ein einfaches Ja/Nein-Schema von den Bewohner*innen befürwortet oder abgelehnt werden. Das Ausfüllen der Notfalltherapie-Ampel ist freiwillig und soll im Rahmen der individuellen Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung erfolgen.

„Mit dieser Initiative hoffen wir, die Wünsche der Bewohner*innen in kritischen Situationen noch besser berücksichtigen zu können“, schloss Dr. Burrichter.

Am Mittwoch, 20. November 2024, wird es eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema geben. Sie findet statt von 15 bis 17 Uhr in der vhs Herne im Haus am Grünen Ring, Wilhelmstraße 37, 44649 Herne. Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Details der Meldungen
2017-04-26