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Meldung vom 22. Oktober 2024

Aufenthaltstitel jetzt einfach online beantragen

Ab sofort können ausländische Mitbürger*innen, die ihren Wohnsitz in Herne haben, die Erteilung eines Aufenthaltstitels einfach online beantragen. Der Dienst ist über das Serviceportal der Stadt Herne unter www.herne.de/albo erreichbar.

Aufenthaltstitel sind amtliche Dokumente, die von der Ausländerbehörde der Stadt ausgestellt werden. Jede Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland lebt, arbeitet oder studiert und deren Aufenthaltsrecht nicht durch das Recht der Europäischen Union geregelt ist, benötigt einen solchen Aufenthaltstitel.

Die neue Online-Antragstellung kann bequem von zu Hause aus erledigt werden und ist unabhängig von Öffnungszeiten. Kund*innen können auf das Formular von ihrem mobilen Endgerät oder PC zugreifen, erforderliche Unterlagen digital abgeben oder Dokumente einfach während der Antragsstellung abfotografieren und in den Antrag hochladen. Alle Daten werden automatisch auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Damit entfällt das Nachfordern von Unterlagen, Fehlerquellen werden reduziert und eingehende Anträge können direkt bearbeitet werden. Auch die Kommunikation wird für viele Menschen deutlich einfacher, da der Onlineantrag neben Deutsch auch auf Englisch zur Verfügung steht.

„Durch diese Erweiterung des Angebots macht die Stadt Herne einen weiteren Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung und bietet einen niederschwelligen Zugang zur Ausländerbehörde“, so Stadtdirektor Dr. Frank Burbulla, der unter anderem für die Ausländerbehörde zuständige Dezernent.

Ganz um einen Termin bei der Behörde kommt man aber noch nicht herum. Wenn alle Unterlagen bearbeitet sind, wird den Antragstellenden ein Terminvorschlag zugesandt, denn die Aufnahme der biometrischen Daten für den elektronischen Aufenthaltstitel (Fingerabdrücke und biometrisches Passfoto) muss vor Ort erfolgen.

Entwickelt wurde der Antrag durch die „Einer für Alle“-Leistungen. Dies steht für digitalisierte Leistungen, die zentral von einem Bundesland entwickelt wurden und allen anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt werden. Das neue Antragsverfahren wurde vom Land Brandenburg entwickelt.

Folgende Anträge sind verfügbar:

  • Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung
  • Aufenthaltserlaubnis für die Erwerbstätigkeit
  • Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
  • Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel)
  • Aufenthalt von Bürgern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
  • Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen

Details der Meldungen
2017-04-26