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Meldung vom 27. Juni 2024

Shoah-Mahnmal: Stellungnahme der Stadt zu einem Kommentar und einem Bericht der WAZ

Stellungnahme der Stadt Herne zum Kommentar „Versagen auf ganzer Linie“ und zum Bericht „Rat beschließt Videoüberwachung für Shoah-Mahnmal“ von Lars-Oliver Christoph in der WAZ Herne & Wanne-Eickel vom 27. Juni 2024.

Zu den oben genannten Beiträgen nimmt die Stadtverwaltung Herne wie folgt Stellung:

Entgegen der Meinung des Kommentators ist es aus Sicht der Stadt Herne nicht nur richtig, sondern zwingend notwendig gewesen, die Vorlage zu den Sicherungsmaßnahmen für das Shoah-Mahnmal im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 25. Juni 2024 zu behandeln. Dieses Vorgehen schützt sensible technische Details der Videoüberwachung. Falsch ist die Aussage im Kommentar, dass Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda gegenüber der WAZ bereits Ende des vergangenen Jahres technische Details öffentlich gemacht habe. In seinem Gespräch mit der WAZ zum Jahresende 2023, aus der eine Berichterstattung am 28. Dezember 2023 resultierte, hat der Oberbürgermeister über den Vorschlag einer Videoüberwachung mit Aufzeichnung der Bilder bis zu 24 Stunden gesprochen – nicht aber über die technische Ausführung.

Der Oberbürgermeister hat einen Denkanstoß für die anschließend erfolgte politische Debatte über mögliche Sicherungsmaßnahmen für das Shoah-Mahnmal gegeben. Diesen Vorschlag des Oberbürgermeisters als die technischen Details zu werten, die zur Vorlage des Sachverhalts im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung führten, ist falsch. Vielmehr waren es detaillierte Ausführungen zur technischen Ausstattung und zur konkreten Bauausführung, die eine Behandlung des Themas im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung notwendig machten. Daher weist die Stadtverwaltung Herne die in diesem Punkt im Kommentar gemachten Vorwürfe entschieden zurück.

Zugleich aber räumt die Verwaltung selbstverständlich ein, dass der gesamte Vorgang zum Schutz des Mahnmals allein aufgrund seiner Dauer kritikwürdig ist.

Die Stadtverwaltung Herne weist noch einmal alle Mandatsträger darauf hin, dass es nicht zulässig ist, nichtöffentliche Sitzungsvorlagen Medien zur Verfügung zu stellen. Diesen tadelswerten Aspekt hat Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda in der oben genannten Ratssitzung aufgrund seiner Funktion klar ansprechen müssen.

Details der Meldungen
2017-04-26