Die Stadt Herne wird für die Cranger Kirmes ein Cannabisverbot erlassen. Damit handelt sie als Veranstalter des größten Volksfests in NRW im Rahmen eines Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes vom 15. Mai 2024 zur Anwendung von Konsumverboten bei Volksfesten.
In der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung am Mittwoch, 29. Mai 2024, hat Stadtdirektor Dr. Frank Burbulla, unter anderem zuständig für die öffentliche Ordnung und die Cranger Kirmes, eine entsprechende Mitteilung gemacht. Für die genaue Ausgestaltung des Cannabisverbots für die Cranger Kirmes, die in diesem Jahr vom 1. bis 11. August stattfindet und zu der wieder rund vier Millionen Besucher erwartet werden, wird die Stadt Herne rechtzeitig vor dem Volksfest eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Wesentlicher Grund für die Entscheidung ist der Jugendschutz. Der Konsum von Cannabis ist laut Konsumcannabisgesetz „in unmittelbarer Gegenwart“ von Kindern und Jugendlichen verboten. Nach dem Landeserlass sind Veranstalter verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass dieses Verbot beachtet wird. Da auf der Cranger Kirmes als Familienkirmes stets Kinder und Jugendliche anwesend sind, ist der allumfassende Schutz der Kinder und Jugendlichen nur durch das Cannabisverbot per Allgemeinverfügung zu gewährleisten.