Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:
Homepage / Meldungen
Meldung vom 26. April 2024

Die Stadt Herne fördert private Lastenfahrräder

Als Beitrag zur Mobilitätswende hat die Stadt Herne ein Förderprogramm für Lastenfahrräder und Fahrradanhänger aufgelegt. Hiermit soll ein Anreiz geschaffen werden, verstärkt auf das umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen. Anträge können ab Montag, 3. Juni 2024, gestellt werden.

Stadtrat Karlheinz Friedrichs und die Radverkehrsbeauftragte der Stadt Herne Lea Gemmeke informierten am Donnerstag, 25. April 2024, über das Förderpaket. Mit dem Programm sollen die Herner Bürger*innen beim Umstieg vom Auto auf das Lastenrad unterstützt werden. Das Programm bietet dafür einen attraktiven Anreiz.

Das Förderprogramm

Gefördert werden neue Lastenfahrräder mit und ohne E-Antrieb und neue Fahrradanhänger. Für 2024 stehen 50.000 Euro im Haushalt bereit. Es werden konventionelle Lastenräder ohne E-Antrieb mit bis zu 30 Prozent des Anschaffungspreises gefördert, maximal mit 500 Euro. E-Lastenräder werden mit 30 Prozent des Anschaffungspreises gefördert, maximal mit 1.000 Euro. Für Fahrradanhänger gibt es einen Förderfestbetrag von 100 Euro.

Antragsberechtigt sind volljährige Bürger*innen mit Erstwohnsitz in Herne. Anträge von Nutzergemeinschaften, also einem Zusammenschluss von mehreren volljährigen Herner Bürger*innen, zum Beispiel Wohngemeinschaften oder Nachbarn, sind ebenfalls möglich.

Antragstellung und Verfahren

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Serviceportal der Stadt Herne. Hier ist eine Anmeldung an dem Servicekonto.NRW und eine Registrierung mittels Online-Ausweis erforderlich. Für die Antragstellung wird ein Angebot aus dem Fachhandel benötigt, das mit eingereicht wird. Danach erfolgen Antragsprüfung und Bewilligung durch die Verwaltung. Nach der Bewilligung hat man sechs Monate Zeit, das Lastenrad oder den Anhänger zu kaufen und die entsprechenden Unterlagen einzureichen.

Starttermin

Die Antragstellung wird ab Montag, 3. Juni 2024, 12 Uhr möglich sein. Die Stadt Herne weist jetzt schon auf den Termin hin, damit Bürger*innen sich über Räder und Anhänger informieren, das notwendige Angebot einholen und bei Bedarf noch die Onlineausweis-Funktion aktivieren können.

Informationen gibt es unter www.herne.de/lastenrad zur Förderrichtlinie und unter https://servicekonto.nrw finden sich Infos zum Servicekonto und zur Registrierung.

  • Stadtrat Karlheinz Friedrichs. Foto: Thomas Schmidt, Stadt Herne
  • Alexander Schierling, Fachbereich Tiefbau und Verkehr, Lea Gemmeke, Radverkehrsbeauftragte, Thorsten Rupp, Fachbereichsleiter Tiefbau und Verkehr.Foto: Thomas Schmidt, Stadt Herne
  • Lea Gemmeke, Radverkehrsbeauftragte und der stellvertretende Fachbereichsleiter Peter Stermann. Foto: Thomas Schmidt, Stadt Herne
Details der Meldungen
2017-04-26