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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die weitere Unterstützung der Verbraucherberatung Herne und beauftragt die Verwaltung, mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen einen Vertrag über die Fortsetzung der Arbeit für die Zeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 abzuschließen.
Sachverhalt:
In Herne wird seit 1979 Jahren erfolgreiche Verbraucherberatung betrieben. In dieser Zeit wurden die Leistungen der Verbraucherberatung von sehr vielen Herner Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen. So wurden im Jahre 2012 10916 Anfragen vor Ort beantwortet. Darüber hinaus gab es 3.213 Veranstaltungskontakte.
Die Arbeit der Verbraucherberatung, insbesondere die Beratung der Bürgerinnen und Bürger auf den Gebieten Produktberatung, Rechtsberatung und Rechtsvertretung, Energieberatung, Versicherungsberatung, Mietrechtsberatung, gesunde Ernährung, wird ausdrücklich begrüßt.
Der Vertrag mit der Verbraucherberatung wurde zuletzt für die Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2013 geschlossen. Der neue Vertrag soll für eine Laufzeit von 5 Jahren (01.01.2014 bis 31.12.2018) abgeschlossen werden. Hierdurch wird genügend Planungssicherheit für die Verbraucherberatung und hinreichend Dispositionsfreiheit für die Stadt gewährleistet und der Verwaltungsaufwand für die Vertragsverhandlungen wird reduziert.
Die Stadt Herne beteiligt sich mit 50 % an den laufenden Kosten der Verbraucherberatung (Personal-, Sach- und Gemeinkosten). Dies entspricht nach der vorgelegten Kalkulation der Verbraucherzentrale einen Festbetrag von 80.200,00 € (bisher 75.200,00 €). Die Stadtwerke Herne werden hiervon, wie bereits in den letzten drei Jahren, 3.000,00 € jährlich übernehmen. Durch die steigenden Personal- und Sachkosten (Energie) erhöht sich der Zuschussbedarf der Verbraucherberatungsstelle um 5.000,00 € jährlich. Diese zusätzlichen Kosten müssen an anderer Stelle im Umweltbereich eingespart werden.
Die restlichen 50 % werden aus Mitteln des Landes finanziert.
Um den Bürgerinnen und Bürgern in Herne weiterhin die vielfachen Leistungen der Verbraucherberatung anbieten zu können, wird trotzt der Sparbemühungen der Stadt der für die Erhaltung der Verbraucherberatungsstelle notwendige Zuschuss in Höhe von 80.200,00 € bereitgestellt.
Der Vertrag wird mit einem außerordentlichen Kündigungsrecht geschlossen für den Fall, dass infolge einer erheblichen Verschlechterung der Haushaltslage der Stadt aufsichtsbehördliche Maßnahmen ergriffen werden, die eine Erfüllung des Vertrages insgesamt unmöglich machen oder wenn Landesmittel nicht oder nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs