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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 1206 Bez.: Rettungsdienst | Nr.: 50 Bez.: Personalaufwendungen Nr.: 52 Bez.: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | Der bisher als Personalaufwendungen geführte Aufwand wird zukünftig als Aufwand für sonstige Dienstleistungen geführt! |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne genehmigt die folgende, am 25.06.2013 gefasste Dringlichkeitsentscheidung
„Herr Oberbürgermeister Schiereck und Herr Stadtverordneter Schlüter beschließen gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung die Absendung der Vergabebekanntmachung (Auftragsbekanntmachung – Richtlinie 2004/18/EG) zur Ausschreibung von Leistungen des öffentlich-rechtlichen Krankentransports in Herne. Die Vergabebekanntmachung soll am 28. Juni 2013 an das Amtsblatt für Veröffentlichungen der EU abgesandt werden.“
Sachverhalt:
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 29. April 2010 (Rs. C-160/08) entschieden, dass die Vergabe von rettungsdienstlichen Leistungen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Sachsen auszuschreiben ist. Demnach unterfällt jeder entgeltliche Vertrag eines öffentlichen Auftraggebers grundsätzlich dem Vergaberecht.
Die in den öffentlichen Rettungsdienst Herne eingebundenen Hilfsorganisationen, also der ASB Regionalverband Herne–Gelsenkirchen e. V. (ASB) und das Deutsche Rote Kreuz - Soziale Dienste Herne/Wanne-Eickel gGmbH (DRK), mussten mit Hinweis auf dieses Urteil, aber auch in Verbindung mit novellierten arbeitsrechtlichen Regelungen (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz), ihre Mitwirkung gemäß § 13 RettG NRW zum 30.11.2011 aufkündigen.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie hat daraufhin am 28.06.2011 beschlossen, dass der Krankentransport im Tagesbereich zunächst mit „eigenen Kräften“ durchgeführt werden soll, bis eine entsprechende Ausschreibung auf den Weg gebracht werden kann. Für diese Interimslösung wurden Beschäftigte eingestellt, die mit befristeten Verträgen ausgestattet wurden. Diese in 2012 teilweise verlängerten Verträge laufen am 30. November dieses Jahres aus.
Nachdem im Januar 2013 endgültig feststand, dass der Krankentransport mit Spitzenabdeckung im RTW-Bereich (24-Stunden-KTW) zukünftig mit neu einzustellenden Feuerwehrbeamten/-innen durchgeführt werden soll, wurde mit den abschließenden Vorbereitungen für eine Ausschreibung von Krankentransportleistungen begonnen.
Ziel der Ausschreibung ist es, zwei Krankentransportwagen der Feuerwehr mit Transportbesatzungen von Dienstleistungsanbietern einsetzen zu können. Die beiden Besatzungen sollen regelmäßig jeweils 9 bzw. 10 Stunden im „Tagesdienst“ tätig sein, müssen aber an besonderen Tagen (Cranger Kirmes, Silvester, Rosenmontag etc.) auch besondere Zeiträume abdecken.
Mit Hinweis auf die negativen Erfahrungen anderer Städte, die mit der komplexen Materie einer solchen Ausschreibung teils mehrfach vor den Vergabekammern gescheitert sind, wurde mit den Fachbereichen 12, 14 und 23 vereinbart, die Ausschreibung fachrechtlich durch eine erfahrene Kanzlei begleiten zu lassen. Der Fachbereich Feuerwehr hat in der Folge bis Ende Februar sechs geeignete Kanzleien befragt und um die Abgabe von Infoangeboten gebeten.
Letztlich wurde die Kanzlei Osborne Clarke aus Köln ausgewählt, die nach der Durchführung eines Vergabeverfahrens (analog VOF) am 05.04.2013 mit der rechtlichen „Begleitung bei der Ausschreibung von Leistungen des qualifizierten Krankentransports“ beauftragt werden konnte.
Die beauftragte Kanzlei hat nach intensiven Gesprächen nun am 19.06.2013 die umfangreichen Ausschreibungsunterlagen in der abschließenden Fassung vorgelegt. Die Unterlagen können nach Rücksprache mit den Fachbereichen 12 und 14 nunmehr veröffentlicht werden. Geplant ist eine europaweite Ausschreibung. Die Leistungen sollen für insgesamt vier Jahre ausgeschrieben werden. Dabei ist mit Kosten von jährlich rd. 360 TEUR („Eigenkostenkalkulation“) zu rechnen. Den Kosten für die Gestellung der Besatzungen sind die Kosten für die Durchführung mit eigenen Kräften gegen zu rechnen. Außerdem ergeben sich Einsparungen im Bereich der persönlichen Ausrüstung (Dienstkleidung).
Um die Ausschreibung rechtssicher durchführen zu können, hier ist insbesondere auch die angemessene Vorbereitungszeit eines möglichen Auftragnehmers zu berücksichtigen, muss die Bekanntmachung der Ausschreibung bis zum 28. Juni 2013 erfolgen. Einen optimalen Verlauf vorausgesetzt, könnte die Zuschlagserteilung dann zum 30.09.2013 erfolgen. Die Kanzlei Osborne Clarke hat errechnet, dass sich in diesem Fall eine Vorbereitungszeit von 9 Wochen ergibt. Diese Zahl ist allerdings um mögliche Komplikationen (Rügen oder Nachprüfungsverfahren) zu relativieren. Ein Nachprüfungsverfahren würde zum Beispiel das Vergabeverfahren um mindestens 5 Wochen verzögern.
Begründung der Dringlichkeit
Um die Sicherstellung des öffentlich-rechtlichen Krankentransports zu gewährleisten, ist die Ausschreibung so durchzuführen, dass die Leistungsaufnahme (Beginn der Ausführung) am 01.12.2013 erfolgen kann. Die Bekanntmachung der Ausschreibungsunterlagen muss daher spätestens bis zum 28.06.2013 erfolgen.
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung vom 25.06.2013
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Dringlichkeitsentscheidung FB 33_RD (197 KB) |