Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2013/0434  

Betreff: Umbesetzung in Organen städt. Beteiligungsgesellschaften
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.07.2013 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
16.07.2013 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:   ---

Bez.:

Nr.:   ---

Bez.:

---

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt:

 

I.

Als Vertreter im Verhinderungsfall für Frau Stadträtin Gudrun Thierhoff im Vorstand und gleichzeitig Vertreter im Verhinderungsfall für Frau Stadträtin Gudrun Thierhoff als Vorstandsvorsitzende/r der Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek wird zum 01.10.2013

 

Herr Stadtrat Johannes Chudziak

 

bestellt.

 

Die Bestellung des Vertreters gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet der Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Bestellung als Vertreter der Stadt.

 

 

II.

Als Vertreter der Stadt im Verwaltungsrat der Revierpark Gysenberg Herne GmbH wird

zum 01.10.2013

 

                            Herr Stadtrat Karlheinz Friedrichs *

* Oberbürgermeister oder von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r gemäß
§ 113 Absatz 2 GO NRW

 

bestellt.

 

Die Bestellung des Vertreters gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet der Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Bestellung als Vertreter der Stadt.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Durch das Ausscheiden von Herrn Stadtrat Meinolf Nowak zum 30.09.2013 sind Umbesetzungen in den Organen von städt. Gesellschaften erforderlich.

 

 

Zu Punkt I. des Beschlussvorschlages

 

Gemäß § 10 der Stiftungssatzung besteht der Vorstand aus 3 Personen. Je eine Person wird vom zuständigen Ressort des Bundes, vom zuständigen Ressort des Landes NRW und der Stadt Herne bestellt und abberufen. Soweit ein/e Berechtigter/Berechtigte hiervon keinen Gebrauch macht, fällt das Recht der Bestellung dem Stiftungsrat zu. Für die Mitglieder des Vorstandes sind Stellvertreter/innen zu bestellen.

 

 

Das von der Stadt Herne bestellte Mitglied ist nach Absatz 2 Vorstandsvorsitzender bzw. Vorstandsvorsitzende; das vom Land Nordrhein-Westfalen bestellte Mitglied ist stellvertretender/stellvertretende Vorsitzender/Vorsitzende.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, als Nachfolger von Herrn Stadtrat Meinolf Nowak ab dem 01.10.2013

 

Herrn Stadtrat Johannes Chudziak

 

zu bestellen.

 

 

Zu Punkt II. des Beschlussvorschlages:

 

Der Verwaltungsrat besteht nach § 15 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages aus je 5 von der Stadt Herne und dem KVR entsandten Mitgliedern. Dazu gehören der Oberbürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter.

Mitglied des Verwaltungsrates der Revierpark GmbH war aufgrund dieser Bestimmung bisher Herr Stadtrat Meinolf Nowak.

Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Ausscheiden von Herrn Nowak zum 01.10.2013 als neuen Vertreter für den Verwaltungsrat der Revierpark GmbH Herrn Stadtrat Karlheinz Friedrichs zu bestellen.

 

 

 

Nachrichtlich:

Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH

Gemäß § 9 Abs. 3 Buchstabe a des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) gehört dem Aufsichtsrat der GBH als stimmberechtigtes Mitglied der/die Sozialdezernent/in der Stadtherne für die Dauer seiner/ihre Wahlzeit an. Vorsitzende/r des Aufsichtsrates ist gemäß § 9 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages der/die Sozialdezernent/in der Stadt Herne.

 

Mit dem Ausscheiden von Herrn Stadtrat Nowak zum 30.09.2013 wird somit neues geborenes Mitglied im Aufsichtsrat der GBH Herr Stadtrat Johannes Chudziak, ohne dass es dazu eines entsprechenden Beschlusses des Rates der Stadt bedarf.

 

 

Herner Bädergesellschaft mbH

Gemäß § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) wird der zuständige Dezernent für Sport der Stadt Herne von der Gesellschaft als geborenes Mitglied in den Aufsichtsrat entsendet.

 

Mit dem 01. Mai 2012 ist die Zuständigkeit für den Sport in das Dezernat von Herrn Stadtrat Karlheinz Friedrichs gewechselt. Herr Stadtrat Karlheinz Friedrichs ist somit geborenes Mitglied im Aufsichtsrat der HBG, ohne dass es dazu eines entsprechenden Beschlusses des Rates der Stadt bedarf.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 


Anlagen:

Keine