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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2013/0419  

Betreff: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Verbandsversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.07.2013 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
16.07.2013 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:   ---

Bez.:

Nr.:   ---

Bez.:

---

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Als Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) wird

 

 

Herr Stadtdirektor Dr. Hans Werner Klee*

 

bestellt.

 

* Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r gemäß § 113 Absatz 2 GO NRW

 

Die Bestellung des Vertreters gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet der Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine Bestellung als Vertreter der Stadt.

 

 


Sachverhalt:

 

Durch das Ausscheiden von Herrn Stadtdirektor Bornfelder sind Umbesetzungen in den Organen der städt. Tochtergesellschaften erforderlich, die bereits in der Sitzung des Rates der Stadt am 07. Mai 2013 erfolgt sind. Aufgrund der Sitzungsabfolge im VRR soll die Neubesetzung der VRR-Organe erst jetzt vorgenommen werden.

 

 

Aufgrund der Mitgliedschaft im VRR ist die Stadt Herne berechtigt, Vertreter/innen für die Verbandsversammlung zu bestellen.

 

Nach § 15 Absatz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) und § 9 Absatz 1 der Satzung des Zweckverbandes VRR (ZVS) sind die Mitglieder der Verbandsversammlung von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus dem Kreis ihrer Dienstkräfte zu bestellen. Sofern mehr als ein/e Vertreter/in zu benennen ist, muss der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r dazu zählen. Zudem sind gemäß § 15 Abs. 3 GkG und § 9 Abs. 1 der ZVS personenbezogen Vertreter/innen im Verhinderungsfall zu bestellen.

Die Wahl sachkundiger Bürger ist nicht zulässig.

 

Nach § 9 Absatz 2 der VRR-Satzung entfällt bis zu einer Einwohnerzahl von 100.000 ein/e Vertreter/in auf jedes Verbandsmitglied. Für jede weitere/n 100.000 Einwohner/in sowie für eine Resteinwohnerzahl von mehr als 50.000 ist je ein weiteres Mitglied zu bestellen. Maßgebend für die Ermittlung der jeweiligen Vertreterzahl ist der letzte vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik auf ein Jahresende vor der Kommunalwahl fortgeschriebene Stand der Wohnbevölkerung (31.12.2008, Herne = 166.924)). Danach entfallen auf die Stadt Herne zwei Vertreter/innen und zwei Stellvertreter/innen.

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, als Vertreter der Stadt

 

Herrn Stadtdirektor Dr. Hans Werner Klee

 

zu bestellen. Die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung erlischt, wenn die Voraussetzungen der Bestellung des Mitglieds entfallen.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

 

 

 

Schiereck

 


Anlagen:

Keine