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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2013/0391  

Betreff: Gebäudemanagement Herne: Feststellung Jahresabschluss 2012 und Behandlung des Jahresergebnisses sowie Entlastung des Betriebsausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Brings
Federführend:Gebäudemanagement Herne Bearbeiter/-in: Teering, Anna
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne Vorberatung
20.06.2013 
des Betriebsausschusses Gebäudemanagement Herne (GMH) beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.07.2013 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
16.07.2013 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

Jahresfehlbetrag                532.126,43 €


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.              Der Jahresabschluss des Gebäudemanagements für das Geschäftsjahr 2012 mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 532.126,43 € wird festgestellt und das Ergebnis auf neue Rechnung vorgetragen.

2.              Dem Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.

 

Begründung:

 

Grundlage für die als Eigenbetrieb geführte eigenbetriebsähnliche Einrichtung Ge-bäudemanagement Herne (GMH) sind die Vorschriften der Gemeindeordnung Nord-rhein-Westfalen (GO NW) und der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sowie die Best-immungen der Betriebssatzung.

 

Im Rahmen der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens ist nach den §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht zu fertigen.

 

Nach § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).

 

Mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung wird über die Gemeindeprüfungs-anstalt ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 106 Abs. 2 GO NW beauftragt.

 

Gemäß § 5 Abs. 3 der Betriebssatzung des Gebäudemanagements hat der Be-triebsausschuss mit Beschluss vom 28.06.2012 die Dr. Breidenbach und Partner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer gem. § 318 Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2012 benannt.

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden von der Betriebsleitung gem. § 26 Abs. 1 EigVo aufgestellt und zur Prüfung vorgelegt. Der Bericht über die Jahresab-schlussprüfung des Jahres 2012 liegt als testierter Prüfbericht seitens der Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft vor.

 

Gegenstand der Prüfung waren der Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchhrung und der Lagebericht. Darüber hinaus wurde die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) geprüft.

 

Der Jahresabschluss liegt dieser Vorlage als Anlage bei (Bilanz, Gewinn- und Ver-lustrechnung, Anlagennachweis).

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 wurde im Wesentlichen im Monat April bis Juni 2013 in den Geschäftsräumen des Betriebes durchgeführt. Die Prüfung wurde am 03. Juni 2013 abgeschlossen.

 

Die bis zum 31.12.2009 gebildete und im Zuge der Einführung des BilMoG beibehal-tene Rückstellung für noch nicht abgeschlossene Bauinstandhaltungsmaßnahmen gem. Vorhabenplan aus Vorjahren wurde nahezu vollständig in Anspruch genommen und wird lediglich für zwei (Rest)Baumaßnahmen weitergeführt (Verbrauch bzw. Auflösung).

Die Leistungsverpflichtung aus noch nicht abgeschlossenen und noch ausstehenden Bauinstandhaltungsmaßnahmen der Vorjahre wird über den Sonderposten für zweckgebundene Mittel der Bauinstandhaltung abgebildet. Der Sonderposten hat sich in 2012 um T€ 34 auf T€ 3.632 erhöht.

 

Weiterhin wurden Rückstellungen für in 2012 am Bilanzstichtag noch abzurechnende Betriebskosten, für Abschluss- und Prüfungskosten, Personalkosten wie rückständige Urlaubsansprüche sowie Altersteilzeit im Blockmodell gebildet. Für Pensionsver-pflichtungen für in der Zeit der Betriebszugehörigkeit erworbene Pensionsansprüche der im Gebäudemanagement tätigen Beamten wurde insoweit keine Rückstellung mehr gebildet, da der Betrieb mit der Stadt Herne eine Vereinbarung abgeschlossen hat, wo-nach die Stadt Herne den Betrieb gegen Zahlung der Zuführungsbeträge von künftigen Versorgungsleistungen für im Betrieb tätige Beamte freistellt.

 

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 weist einen Jahresfehlbetrag i.H.v. T€ 532 aus.

 

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 schließt mit einem geplanten Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 820 ab. Der im Jahresabschluss ausgewiesene Jahresfehlbetrag konnte wie geplant aus dem Gewinnvortrag der Vorjahre und durch eine sparsame und wirtschaftliche unterjährige Bewirtschaftung des Erfolgsplanes aufgefangen werden.

 

Das Ergebnis wird im Geschäftsjahr 2012 durch im Erfolgsplan nicht vorhersehbare Einzelaufträge der Stadt, den Baumaßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaket II und dem um Baumaßnahmen erweiterten Vorhabenplan beeinflusst. Der Abschluss der KPII-Maßnahmen schlägt sich insbesondere in der Minderung der unfertigen Leistungen (Bestandsveränderungen) nieder und führt zu einem Rückgang der Bilanzsumme auf T€ 28.065.

 

Aufgrund der dem Betrieb übertragenen Aufgaben und finanziellen Ressourcen hat das Gebäudemanagement die Ansätze des Wirtschaftsplanes, insbesondere die Ansätze des Geschäftsbetriebes (Personal, Beschaffung, Verwaltung, Betriebs-/ Ge-schäftsausstattung, etc.) vorsichtig und zurückhaltend bewirtschaftet. Die für Bauun-terhaltung und Bauinstandhaltung zur Verfügung stehenden Finanzmittel wurden wirtschaftlich und bedarfsgerecht eingesetzt. Aufgrund der zusätzlich zum Wirt-schaftsplan eingestellten Maßnahmen konnten nicht alle geplanten Maßnahmen be-gonnen bzw. abgeschlossen werden. Diese Maßnahmen finden somit Niederschlag in der Veränderung des Sonderpostens für zweckgebundene Mittel der Bauinstand-haltung.

 

Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem laufenden Betrieb zeigen, dass die dem Betrieb zugewiesenen Finanzmittel dringend zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind bzw. für den mittelfristigen Abbau des Instandhaltungsstaus nachhaltig sogar nicht ausreichend sind.

Derzeit ist von einem Sanierungsstau in Höhe von rund 100 Mio. € auszugehen.

Eine Abarbeitung anhand eines plangesteuerten Sanierungskonzeptes zur Vermeidung baukonstruktiver und bauphysikalischer Mängel und zur wirtschaftlich sinnvollen energetischen Sanierung ist mit den beschränkten finanziellen Mitteln nur eingeschränkt möglich und führt zum baulichen Substanzverzehr.

Die Bauunterhaltung und Instandhaltung ist daher im Wesentlichen durch die Ver-pflichtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit der städtischen Gebäude geprägt. Weitergehende Sanierungsprojekte können aus Mitteln der Bauunterhaltung nur noch im Rahmen zeitlich lang gezogener, in mehrere Bauabschnitte unterteilte Maß-nahmen umgesetzt werden.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen.

 

Zu 1. Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresergeb-nisses

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorschlag der Betriebsleitung zu folgen und den Jahresabschluss gem. des Prüfberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festzu-stellen und das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2012 i.H.v. -532.126,43 € auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen.

 

Zu 2. Entlastung des Betriebsausschusses

 

Nach § 4 Buchstabe c) der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Rat der Stadt über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses. Mit der Entlastung gibt der Rat sein Einverständnis mit dem wirtschaftlichen und finanziellen Gebaren des Betriebsausschusses für das vergangene geprüfte Geschäftsjahr zum Ausdruck. Für den Jahresabschluss 2012 hat der Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Nach § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVo entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung. Ein entsprechender Beschlussvorschlag liegt dem Betriebs-ausschuss am 20.06.2013 unter dem Vorbehalt der Feststellung der Jahresabschlusses 2012 durch den Rat der Stadt vor.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr. Klee

(Stadtdirektor)


Anlagen:

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagennachweis

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BA 20.06.13 Bilanz v. 04.06.13 (294 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich BA 20.06.13 GuV v. 04.06.13 (352 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich BA 20.06.13 Anlagenvermögen v. 04.06.13 (343 KB)