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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 12.06 Bez.: Rettungsdienst | Nr.: 43210000 Bez.: Benutzungsgebühren | zusätzliche Erträge rd. 350.000 EUR |
Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Die Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes vom 11. Dezember 1978 wurde letztmalig zum 1. April 2011 angepasst.
Die vorliegende Bedarfsberechnung für 2012 konnte, in der mit den Fachbereichen Rechnungsprüfung und Finanzen abgestimmten Fassung, am 23. Dezember 2011 den Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Krankenkassen zugeleitet werden.
Die Beteiligung der Krankenkassen ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Procedere (§ 14 RettG NRW). Ein zentraler Punkt dieses Vorgangs ist die Vorgabe des Gesetzgebers, gemeinsam eine einvernehmliche Übereinkunft hinsichtlich der örtlichen Rettungsdienstgebühren zu finden. Wird kein Einvernehmen erzielt, können die Krankenkassen ihre Leistungen nach den Regelungen des § 133 (2) SGB V auf Festbeträge begrenzen; in diesen Fällen müssten dann die restlichen Gebührenforderungen von den Versicherten direkt eingefordert werden.
Das gemäß § 14 RettG NRW erforderliche Abstimmungsgespräch fand am 10. Januar 2012 statt. Nach eingehender Diskussion der Gebührenbedarfsberechnung und ihrer Parameter (hierbei ist das Kostendeckungsprinzip des Kommunalabgabenrechts mit den Regelungen des Sozialgesetzbuchs zur Sicherung der Preisstabilität im Gesundheitswesen abzustimmen), konnte Einvernehmen über folgende Tarife erzielt werden:
Der "Tages"-KTW deckt den Zeitraum montags-freitags von 8:00-20:00 Uhr ab.
Der "Nacht"-KTW wird für Einsätze von 20:00-8:00 Uhr, Wochenendeinsätze und Einsätze
an gesetzlichen Feiertagen berechnet.
Die genannten Gebührensätze berücksichtigen die Tatsache, dass die Zusammenarbeit mit den örtlichen Hilfsorganisationen ASB und DRK (Mitwirkung am öffentlichen Rettungsdienst) zum 30. November 2011 in der bisherigen Form eingestellt werden musste. Die Einstellung war auf Grund rechtlicher Änderungen (Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes) und gerichtlicher Entscheidungen (EuGH zum Thema Ausschreibungen von Leistungen des Rettungsdienstes) notwendig geworden. Die bisher von den Organisationen getragenen Leistungen wurden daher zum 1. Dezember 2011 „rekommunalisiert“, das heißt, es wurden eigene Kräfte eingestellt, die zunächst befristet im Rettungsdienst Herne tätig sind.
Die Gebühren für den Bereich der Krankentransporte können verringert werden, da bei den im Zusammenhang mit der „Rekommunalisierung“ notwendigen Umstrukturierungen in der Personalbemessung eine deutliche Hinwendung zum Notfallbereich (RTW/NAS), der seit Jahren stetige Zuwachsraten bei den Einsatzzahlen ausweist, erforderlich geworden war. Ob diese Veränderung personalwirtschaftlich und/oder kostentheoretisch haltbar sind, muss in einer ein- bis zweijährigen Übergangsphase überprüft werden.
Bei der Neufestsetzung des Tarifs für den Einsatz von Notärzten (NAS) wurde die Tatsache berücksichtigt, dass die Tagesverstärkung für den 24-Stunden-Notarzt Mitte des letzten Jahres mit einem eigenen Notarztfahrzeug ausgerüstet wurde (NAS = Notarztsystem: einheitliches NEF-System für den 24-Stunden-Notarzt und die Tagesverstärkung).
Mit den genannten Tarifen können die anfallenden Kosten planerisch zu rd. 93% gedeckt werden. Gegenüber den mittels Jahresabschluss 2010 nachgewiesenen Gebührenerträgen können zusätzliche Erträge von rd. 350 TEUR erzielt werden.
Die Anpassung der Gebühren soll zum 1. April 2012 erfolgen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Meinolf Nowak
Anlagen:
Anlage A: Gebührenbedarfsberechnung 2012 mit den Anlagen 1 bis 4
Anlage B: 20. Änderungssatzung zur Satzung einschließlich Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Herne
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage A - Gebührenbedarfsberechnung 2012 mit den Anlagen 1 bis 4 (118 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage B - 20. Änderungssatzung zur Satzung einschließlich Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (9 KB) |