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Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 18.09.2007 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die Einführung eines Sozialtickets für den öffentlichen Nahverkehr zu prüfen. Hier sollte insbesondere die damals noch nicht abgeschlossene Diskussion innerhalb des VRR über eine VRR-weite Einführung eines Sozialtickets abgewartet werden. Nunmehr hat sich die Verbandsversammlung des VRR mehrheitlich gegen die Einführung eines Sozialtickets ausgesprochen. Als Reaktion hierauf hat nunmehr die Stadt Dortmund die Einführung eines Sozialtickets beschlossen. Auch andere Städte bzw Verkehrsunternehmen haben in der Vergangenheit Sozialtickets eingeführt, so z.B. die Stadt Köln.
Das BSG Kassel hat im Dezember 2007 abschließend beschlossen, dass Arbeitslose Anspruch auf Fahrtkostenerstattung für Fahrten im Rahmen der Arbeitssuche bzw bei von der ARGE veranlassten Fahrten haben. Die bislang übliche Bagatellgrenze, die von den ARGEn veranschlagt wurden, ist damit hinfällig geworden. Damit wäre hinsichtlich der Finanzierung eines Sozialtickets auch eine Kostenbeteiligung der ARGE denkbar, die damit Fahrten von Arbeitslosen im Rahmen der Arbeitssuche bzw der Durchführung von Arbeitsmaßnahmen pauschal abdeckt.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
1. Welche Gründe führten für den VRR zur Ablehnung eines Sozialtickets?
2. Wie hoch ist seitens des VRR das Defizit bei Einführung des Sozialtickets geschätzt worden?
3. Wie hoch schätzt die Verwaltung die finanziellen Kosten für die Stadt bzw die HCR, wenn ein Sozialticket auf Kalkulationsbasis des VRR-Versuches bzw der Stadt Dortmund eingeführt würde?
4. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, Mittel der ARGE für eine pauschale Fahrtkostenerstattung im Rahmen der Arbeitssuche von Arbeitslosen als Finanzierungsbeitrag eines Sozialtickets einzuwerben?
5. In einem Radiointerview hat ein Stadtsprecher die Kosten für ein Sozialticket auf mehrere Millionen Euro veranschlagt. Wie ist diese Summe errechnet worden?
6. Können die Kosten für ein Sozialticket gesenkt werden, wenn hinsichtlich der Nutzungszeiten Einschränkungen vorgenommen werden?