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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0049  

Betreff: Wahl des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Otto
Federführend:FB 22 - Immobilien und Wahlen Bearbeiter/-in: Grewe, Tanja
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Vorberatung
26.02.2008 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 XXX

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.      Der Rat der Stadt[!Duden1]  beschließt::

 

Der Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2009 besteht neben dem Wahlleiter als Vorsitzenden aus     . . . . .   Beisitzerinnen und Beisitzern.

 

2.      Der Rat der Stadt wählt:

 

a)      zu Beisitzerinnen/Beisitzern des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2009

 

…………..

…………..

und

 

b)      zu deren Stellvertreterinnen/Stellvertretern

 

…………..

…………..


 [!Duden1]Originalwort: Wahlausschuß, Neues Wort: Wahlausschuss;

weitere Möglichkeiten: keine;

angewandte Regeln: Änderungen laut Benutzerwörterbuch; Achtung!; Änderung laut Benutzerwörterbuch überprüfen

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Wahlausschuss ist gem. § 2 Absatz 3 Satz 1 Kommunalwahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV.NRW. S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV.NRW. S. 374), in Verbindung mit § 1 Nr. 1 und § 6 Abs. 1 S. 1 Kommunalwahlordnung vom 31.08.1993 (GV. NRW. S. 592, ber. S. 967), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2003 (GV. NRW. S. 766) durch die Vertretung des Wahlgebietes, d.h. den Rat der Stadt, zu wählen.

 

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern/Beisitzerinnen. Für jeden Beisitzer/für jede Beisitzerin ist ein Stellvertreter/ eine Stellvertreterin zu wählen.

Auf den Wahlausschuss finden gem. § 2 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts Anwendung. Die Zusammensetzung des  Wahlausschusses hat gem. § 50 Absatz 3 GO NRW nach den Grundsätzen des Verhältniswahlsystems (Höchstzahlenverfahren nach d`Hondt) auf der Grundlage des letzten Kommunalwahlergebnisses zu erfolgen.

 

Bei Zugrundelegung des Kommunalwahlergebnisses 2004 ergibt sich so folgende Sitzverteilung für den Wahlausschuss zur Kommunalwahl 2009:

 

            bei       4   Beisitzern                           2   SPD

2   CDU

 

            bei       6   Beisitzern                           4   SPD

2   CDU

 

            bei       8   Beisitzern                           5   SPD

3   CDU

 

            bei            10   Beisitzern                                6   SPD

4   CDU

 

Die Wahlausschüsse für die letzten fünf Kommunalwahlen bestanden aus jeweils 10 Beisitzern. In den Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2004 hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 24. Juni 2003 folgende Beisitzer und deren Stellvertreter gewählt:

 

a)                  Beisitzer:

Herrn Stadtverordneten Jürgen Scharmacher

Frau Stadtverordnete Manuela Lukas

Frau Stadtverordnete Gertraut Koschin

Herrn Stadtverordneten Hans Geiger

Herrn Stadtverordneten Dieter Herfet

Herrn Stadtverordneten Reiner Stimm

Herrn Stadtverordneten Hans-Georg Umbach

Frau Stadtverordnete Karin Krüger

Frau Stadtverordnete Gisela Budde

Frau Stadtverordnete Gerhild Nett-Kramer

 

 

b)                 Stellvertreter:

Frau Stadtverordnete Birgit Klemczak

Herrn Stadtverordneten Peter Emons

Herrn Stadtverordneten Bernd Orlowski

Herrn Stadtverordneten Rolf Hansmann

Herrn Stadtverordneten Horst Roosen

Herrn Stadtverordneten Karl-Heinz Straht

Herrn Stadtverordneten Detlef Rocks

Herrn Stadtverordneten Markus Schlüter

Frau Stadtverordnete Bettina Szelag

Herrn Stadtverordneten Dirk Gleba

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

 

 

 

 

Schiereck