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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
1. Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Bäder Herne (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) mit einer Bilanzsumme von 36.171.048,71 € und einem Jahresüber-schuss in Höhe von 19.105,91 € wird festgestellt. Der Jahresüberschuss 2017 wird auf neue Rechnung vorgetragen,
und
2. dem Betriebsausschuss wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Gemäß § 4 der Betriebssatzung der Stadt Herne für den Eigenbetrieb Bäder Herne entscheidet der Rat über die vorgenannten Angelegenheiten. Nach § 5 (4) der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor. Da für den Eigenbetrieb Bäder Herne kein Betriebsausschuss gebildet wurde, nimmt der Hauptausschuss bzw. Haupt- und Personalausschuss gemäß § 5 (6) der EigVO NRW die Aufgaben des Betriebsausschusses wahr.
Die Anteile der Stadt Herne an der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) sind in den Eigenbetrieb Bäder Herne eingelegt worden. Das Ergebnis des Eigenbetriebs wird maßgeblich durch die Ausschüttungen der ewmr beeinflusst. Auch in 2017 hat die ewmr keine Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2016 an den Eigenbetrieb Bäder vorgenommen.
Der Jahresabschluss 2017 schließt mit einer Bilanzsumme von 36.171.048,71 € (Vorjahr: 38.616.976,78 €) und einem Jahresüberschuss lt. Gewinn- und Verlustrechnung von 19.105,91 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 29.966,40 €) ab.
Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der Jahresabschluss ist von Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Dortmund, geprüft worden. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt; der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Nach § 4 der Betriebssatzung entscheidet der Rat der Stadt über die Feststellung des Jahresergebnisses und die Gewinnverwendung sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses. Für den Jahresabschluss 2017 hat der Wirtschaftsprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, so dass der Betriebsausschuss entlastet werden kann. Die Betriebsleitung wird vorbehaltlich des entsprechenden Beschlusses des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Betriebsausschuss entlastet (s. Vorlage 2018/0267 für die Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 15.05.2018).
Der Jahresabschluss ist allen Fraktionsvorsitzenden und den Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt vorab zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine