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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2018/0248  

Betreff: Wasserversorgungskonzept der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf Reinholz - 4220
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Reinholz, Rolf
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
25.04.2018 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Integrationsrat Anhörung
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
15.05.2018 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
29.05.2018 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

     

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Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt Herne beschließt das als Anlage beigefügte Wasserversorgungskonzept für die Stadt Herne.     

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Sachverhalt:
 

Durch das neue Landeswassergesetz (LWG) vom 08.07.2016 wurde durch den § 38 Abs. 3 für die Gemeinden die Pflicht zur Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes eingeführt.

 

Das Wasserversorgungskonzept soll die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung sowie die damit verbundenen Entscheidungen darstellen. Dabei ist u. a. auf die Wassergewinnungsgebiete mit dem zugehörigen Wasserdargebot, die Wassergewinnungs- und aufbereitungsanlagen und die Beschaffenheit des Trinkwassers,  insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel einzugehen.

 

Nach § 38 Abs. 3 LWG  ist das Konzept der Bezirksregierung erstmalig zum 1. Januar 2018 vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben. Durch Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) vom 11.04.2017  wurden die Bezirksregierungen angewiesen, nicht vor dem 30. Juni 2018 tätig zu werden, sofern die Vorlage bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist.

 

Dadurch wird die Frist zur Vorlage des Konzeptes praktisch bis zum 30.06.2018 verlängert. Im Erlass wird darauf hingewiesen, dass das Primat beim ersten Konzept weniger in der fristgerechten Vorlage als in der Substanz der Wasserversorgungskonzepte liegt. Das Ministerium ging dabei davon aus, dass es bei der ersten Vorlage des Konzeptes einen erhöhten Abstimmungsbedarf zwischen den Beteiligten gibt.

 

Am 12.05.2017 hat die Stadt Herne die Gelsenwasser AG mit der Erarbeitung des Konzeptes beauftragt. Der von der Gelsenwasser AG vorgelegt Entwurf wurde innerhalb der Verwaltung abgestimmt und wird hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

(Friedrichs)

Stadtrat     

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Anlagen:
 

- Wasserversorgungskonzept     

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2018-04-05 WVK Stadt Herne_Endfassung (13866 KB)